Schadenersatz für Ersthelfer b. Unfall

20. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
HagenvonTronje
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz für Ersthelfer b. Unfall

Hallo,

ein Freund hat sich beim Bergen einer Verletzten das Bein verdreht, Ergebnis: Der Meniskus mußte entfernt werden. Kann er gegenüber der Fahrerin/Unfallverursacherin Schadenersatz/Schmerzensgeld geltend machen?

Danke und viele Grüße

Hagen v. T.

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Der Fall ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Der Schadenersatz wird durch diese übernommen.

Ein Schmerzensgeldanspruch besteht nach meiner Kenntnis nicht.

Ob auch gegen die Unfallverursacherin Ansprüche bestehen, weiß ich nicht genau.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Stimm § 2 Abs 1 . Nr. 13 a SGB VII, googel danach!

Zuständig der Gemeindeunfallversicherungsverband. Googel auch danach! Dort Antrag stellen.

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