Hallo,
ein Freund hat sich beim Bergen einer Verletzten das Bein verdreht, Ergebnis: Der Meniskus mußte entfernt werden. Kann er gegenüber der Fahrerin/Unfallverursacherin Schadenersatz/Schmerzensgeld geltend machen?
Danke und viele Grüße
Hagen v. T.
Schadenersatz für Ersthelfer b. Unfall
20. März 2006
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2006 | 19:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz für Ersthelfer b. Unfall
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. März 2006 | 13:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
Der Fall ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Der Schadenersatz wird durch diese übernommen.
Ein Schmerzensgeldanspruch besteht nach meiner Kenntnis nicht.
Ob auch gegen die Unfallverursacherin Ansprüche bestehen, weiß ich nicht genau.
#2
Antwort vom 28. März 2006 | 16:00
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
Stimm § 2 Abs 1
. Nr. 13 a SGB VII, googel danach!
Zuständig der Gemeindeunfallversicherungsverband. Googel auch danach! Dort Antrag stellen.
Und jetzt?
Schon
267.984
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten