Hallo, mein Sohn 13 Jahre alt hat während Kunstunterricht mit Acrylfarbe gearbeitet und hat anscheinend unsauber sein Tisch hinterlassen. Die Lehrerin hat die Schüler nicht hingewiesen ihre Tische abzuwischen bzw.. Sauber zu machenIn, sondern nur um Aufräumen der Unterlagen gebeten. In der darauffolgenden Stunde kam eine Schülerin 16 Jahre alt und hat ihre Tasche auf den Tisch gestellt. Dadurch wurde die Ledertasche, ihre Hose und Tshirt beschädigt. Die Farbe geht nicht richtig ab. Lehrerin beschuldigt meinen Sohn und der Vater der Tochter verlangt auch Schadenersatz von uns in Höhe von etwa 200 €. Wer muss dafür aufkommen? Schule? Weil es im Unterricht unter Aufsicht passiert ist? Oder doch ich bzw. meine Haftpflichtversicherung ? Oder bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen, da sie aufpassen müsste wohin sie die Sachen abstellt? Bitte um einen Rat.
Schadenersatz in der Schule
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatDie Lehrerin hat die Schüler nicht hingewiesen ihre Tische abzuwischen bzw.. Sauber zu machenIn, :
Vermutlich weist sie die auch nicht darauf hin, sich den Po abzwischen wenn die mal aus Klo gehen?
ZitatIn der darauffolgenden Stunde kam eine Schülerin 16 Jahre alt und hat ihre Tasche auf den Tisch gestellt. :
Ohne auf die Verschmutzungen zu achten? Da dürfte "selber schuld" gelten.
Zunächst mal sind wir hier im Rahmen der Haftpflichtversicherung, die auch unberechtigte Ansprüche abwehrt.
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Zum Aufräumen gehört auch die Besitigung von eventuellen Farbresten auf Tischen. Denn Farbreste gehören nicht auf Tische. Die Schülerin hat aus meiner Sicht aber auch ein wenig selbst Schuld.
Wenn ich ganz forsch argumentiere, kann ich auch bei der Lehrerin eine Mitschuld konstruieren.....
Für solche Dinge hat man eine Haftpflichtversicherung, die sollte sich um alles kümmern
Ich kenne noch aus meiner Schulzeit zwei "Szenarien"
1. Die Tische im Kunstraum waren in allen Farben der Welt bemalt. Sammelt sich über die Jahre halt was an. Da muss man ganz klar sagen: Der durchschnittlich Intelligente Mensch kann davon ausgehen, dass die Tische besudelt sind und müsste das vor Benutzung prüfen. Ich wäre hier (gefühlt) bei 85% aufwärts Haftungsquote desjenigen, der seine Tasche dort unachtsam hinelgt
2. die Tische in anderen Räumen waren so sauber, dass Farbflecken mindestens aufgefallen wären. Auch da wäre eine etwa gleich hohe Haftung anzusetzen.
Der Vers. melden sollte man es auf jeden Fall.
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