Schadenersatz nach Aufbruch der Eingangstür wegen Verwechslung durch den Hausmeister

30. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)
Schadenersatz nach Aufbruch der Eingangstür wegen Verwechslung durch den Hausmeister

Hallo,
meine Mieterin ist an einem Abend nach Hause gekommen und hat mich angerufen. Sie erzählt mir, dass Ihr Schlüssel nicht mehr zum Schloss der Wohnungstür passt und Sie einen Zettel von mir unbekannten Immobilienverwaltung an der Tür geklebt vorgefunden hat mit der Bitte neue Schlüssel beim Pförtner abzuholen! Ich muss anmerken, dass es ein Mehrfamilienhaus mit 18 Stockwerken und ca. 1000 Bewohnern ist. Jeder könnte theoretisch mit diesem Zettel die Schlüssel abholen und wäre die Mieterin verreist die Wohnung ganz entspannt leerräumen oder abfackeln oder wertvolle Sachen stehlen oder randalieren oder...oder...oder.
Die Schlüssel hat sie dann ohne sich ausweisen zu müssen dann abgeholt und Sie ist in die Wohnung reingekommen. Auf den ersten Blick sieht die Wohnung normal aus.
Auf meine Anfrage bei der Verwaltungsfirma gab es eine Entschuldigung und eine lapidare Antwort, der Hausmeister hätte wohl die Hausnummer 3 und 8 verwechselt und damit auch die Wohnung verwechselt und hat dann falsche Tür wohl aufgemacht. Ich fragte „wie aufgemacht ohne passenden Schlüssel", wohl eher aufgebrochen??? Ich fragte nach seinem Namen und ob die Polizei und Schlüsseldienst dabei gewesen waren, was dann bei solchen Aktionen (Zwangsräumung oder ähnliches) wohl vorgeschrieben ist. Nein, es war keiner sonst außer den mir unbekannten „Hausmeister" dabei! Noch ein interessantes Detail dabei: die Wohnungsnummer 1706 gibt im Haus Nr. 3 gar nicht, das Haus Nr. 3 hat keine 17 Stockwerke, sodass die "Verwechslung" eigentlich ausgeschlossen ist.
Meine Mieterin ist eine empfindliche Frau, die Frauen sind bei diesen Aktionen generell viel empfindlicher, wenn Fremde in derer Wohnung ohne jegliche Aufsicht von Polizei oder Schlüsseldienst ohne jegliche Zeugen drin waren. Sie füllt sich nicht mehr sicher in der Wohnung, die Tür scheint Ihr jetzt nicht mehr sicher zu sein, der neue Schloss ist auch sehr einfach und dazu noch schief eingebaut. Die Blende des Schlosses ist beim Aufbrechen verzogen und zerkratzt worden. Sie fragt sich und ich mich eigentlich auch, ob jemand evtl. noch den 4. Schlüssel haben könnte und so weiter. Sie ruft mich jeden zweiten Tag an und will jetzt ausziehen.
Es ist sehr viel schief gelaufen, ich befürchte das wird die Verwaltungsfirma nur mit einer Entschuldigung nicht aus der Welt räumen können.
Was sieht Ihr hier für Möglichkeiten? Worauf habe ich Anspruch, was wäre die optimale Lösung?
Vielen Dank.

Wer den Schaden hat...?

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28 Antworten
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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
Sie ruft mich jeden zweiten Tag an und will jetzt ausziehen.

Dann mag sie das machen wenn sie das will. Das darf jeder Mieter.



Zitat (von jürgen77):
Worauf habe ich Anspruch,

Darauf, das die Schäden an der Türe fachgerecht beseitigt werden.



Zitat (von jürgen77):
Sie fragt sich und ich mich eigentlich auch, ob jemand evtl. noch den 4. Schlüssel haben könnte

Ja, könnte sein. Weshalb Mieter auch selber ein Schloss einbauen sollten um ganz sicher zu sein.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Welcher Schaden. Ist dir denn entstanden?


Neben dem Schaden das das neue Schloss scheinbar von minderer Qualität und schlecht eingebaut (Zitat s.u.) ist auch die Unkenntnis darüber wer noch alles die Schlüssel zu diesem Schloss hat. Der Eigentümer könnte somit das Schloss erneut selbst oder durch eine Firma seines Vertrauens austauschen lassen (gleiche Qualität wie das Ursprungsschloss) und die Kosten hierfür beim Schadensverursacher geltend machen.

Zitat (von jürgen77):
Sie füllt sich nicht mehr sicher in der Wohnung, die Tür scheint Ihr jetzt nicht mehr sicher zu sein, der neue Schloss ist auch sehr einfach und dazu noch schief eingebaut.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
ist auch die Unkenntnis darüber wer noch alles die Schlüssel zu diesem Schloss hat.

Nebulöse Befürchtungen sind aber kein Schaden.



Zitat (von Alter Sack):
und die Kosten hierfür beim Schadensverursacher geltend machen.

Kann er - nur sind die Kosten nicht der Schaden.

Ein Schloss von schlechterer Qualität des vorherigen Schlosses könnte ein Schaden sein - mal sehen was nach dem Abzug "Alt-für-neu" da noch übrig bleiben würde.
Gleiches gilt für die zerkratzte Blende des Schlosses.


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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Die Mieterin sollte den Einbruch bei der Polizei zur Anzeige bringen. Warum tut sie das nicht?


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#8
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Auf Schadensersatz hast du Anspruch, aber das scheint ja schon erledigt. Sonst gibts da nichts.


hallo, wie scheint erledigt zu sein? Kann nicht folgen...

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#9
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Auf Schadensersatz hast du Anspruch, aber das scheint ja schon erledigt. Sonst gibts da nichts.


und wenn meine Mieterin auf Grund von diesem "Einbruch" sich nicht MEHR sicher füllt und den Mietvertrag kündigt?
Ich kann nicht glauben, dass die Verwaltungsfirma die Mieteinnahmen NICHT ersetzen muss.

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#10
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
HM und HV sind einsichtig. Zahlen alles.


was meinen Sie mit ALLES?

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#12
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Die Mieterin sollte den Einbruch bei der Polizei zur Anzeige bringen. Warum tut sie das nicht?

das kann sie durchaus noch tun, ich glaube nicht, dass man "fremde Türen aufbrechen" so einfach mit "Einsicht" wieder in Ordnung bringen kann. Jetzt hängt noch alles davon ab, wie die Verwaltung darauf reagiert und ob die Mieterin bleibt oder nicht. Ich habe wirklich keine Lust weider nach einer Mieterin zu suchen, nur weil ein Gehirnloser die Wohnungsnummer nicht lesen kann / will.

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#13
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Das Schloss wurde beschädigt, das ist zu ersetzen. Was ich übersehen hatte ist, dass das wohl nicht richtig gemacht wurde. Du hast Anspruch auf den vorherigen Zustand unter Abzug Alt-für-Neu.


MMn. muss der TE nach der gewaltsamen Öffnung seiner Wohnungstür den anschließenden Neueinbau eines eines Schloßes von letztendlich unbekannter Hand nicht als endgültige Schadensbeseitigung akzeptieren (selbst wenn das Schoß korrekt montiert wäre). Diese kann man als eine provisorische Übergangslösung ansehen.

Der TE kann das Türschoß mMn. erneut von einer Firma seines Vertrauens (oder auch selbst) austauschen und die Kosten vom Türabbrecher einfordern.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
Ich kann nicht glauben, dass die Verwaltungsfirma die Mieteinnahmen NICHT ersetzen muss.

Derzeit sehe ich da keine wirklich tagfähige Grundlage für.



Zitat (von jürgen77):
Ich habe wirklich keine Lust weider nach einer Mieterin zu suchen,

Irreevant - das wäre kein ersatzfähiger Schaden.



Zitat (von jürgen77):
was meinen Sie mit ALLES?

alles: ganz, gesamt, insgesamt; jeder, jedes, jegliches

Zwar vollkommen unrealistisch, das das sind "optimale Lösungen" ja meistens.


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#16
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Das das keine Strraftat ist. In Deutschland
§ 123 StGB beschreibt das anders. Aber wenn der Hausmeister nachweisen kann, nur die Tür geöffnet, aber keinen Schritt weit eingedrungen zu sein ... diese Ermittlung sollte man lieber der Polizei überlassen.

Zitat (von Flo Ryan):
Ich schrieb ja, dass das ordentlich, also fachgerecht, instandgesetzt werden muss.
Nee, das genügt nicht. Der Geschädigte muss nicht Reparatur an seinem Eigentum durch den Schädiger dulden. Das würde nicht mal gelten wenn der Schädiger ein Schlösser mit eigenem Schlüsseldienst wäre!

Vielleicht ist die Mieterin ja beruhigt, wenn ihr Vermieter in Absprache mit ihr das Einsetzen eines ganz neuen Schlosses vereinbart. Den größten Teil dieser Kosten dürfte der Täter zu tragen haben (ein bisschen Abzug Neu für Alt, ein bisschen Abzug vielleicht weil das neue Schloss hochwertiger ist).
Die Kosten neuer Mietersuche wären kaum als Schadenersatz einforderungsfähig. Ich weiß wie irrational man auf den ersten Einbruch reagieren kann, habe selbst mehrere Male Polizei gerufen: das erste Mal wegen meines aufgebrochen Zuhauses, danach nur noch wegen aufgebrochen Unterkunft. Man legt sich irgendwann ein dickes Fell zu. Freuden des modernen Lebens....

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#17
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Der Rest entspringt deiner Phantasie.


Klar!

In meiner Welt darf der Geschädigte sich selbst aussuchen wer den Schaden repariert und muss eine eigenmächtige Selbstvornahme der Schadensbeseitigung durch den Schadensverursacher nicht akzeptieren. Hinzu kommen die besonderen Umstände hinsichtlich möglicher Nachschlüssel über die der Eigentümer nun überhaupt keine Sicherheit hat.

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#18
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
MMn. muss der TE nach der gewaltsamen Öffnung seiner Wohnungstür den anschließenden Neueinbau eines eines Schloßes von letztendlich unbekannter Hand nicht als endgültige Schadensbeseitigung akzeptieren (selbst wenn das Schoß korrekt montiert wäre). Diese kann man als eine provisorische Übergangslösung ansehen.

Der TE kann das Türschoß mMn. erneut von einer Firma seines Vertrauens (oder auch selbst) austauschen und die Kosten vom Türabbrecher einfordern.


Der Schloss (hochwertig) und die Blende wurden vom Hausmeister getauscht. Soweit so gut. Hier keine Kritik mehr. Der untere Türband ist jetzt aber aus der Türhalterung rausgebrochen. Die Tür hängt nur an einer Türband. Wohl zu viel Kraft beim Öffnen aufgewendet. hmmmm (((

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
Wohl zu viel Kraft beim Öffnen aufgewendet.

Vermutlich. Jetzt ist nur die große Frage: von wem und wann?


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#20
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vermutlich. Jetzt ist nur die große Frage: von wem und wann?


Wer kommt denn Ihrer Meinung nach außer den Hausmeister noch in Frage?? Etwa die Mieterin?

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
Wer kommt denn Ihrer Meinung nach außer den Hausmeister noch in Frage?? Etwa die Mieterin?

Evenuell die Mieterin, ein Besucher, ein Unbekannter bei einem Einbruchsversuch, ...


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#22
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Evenuell die Mieterin, ein Besucher, ein Unbekannter bei einem Einbruchsversuch


klar doch :???: ist jetzt bestimmt nicht ernst gemeint :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
klar doch ist jetzt bestimmt nicht ernst gemeint

Das wird man dann erfahren wenn man auf den vermutlich fähigen Anwalt der Gegenseite bzw. auf das Gericht trifft.


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#24
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
Wer kommt denn Ihrer Meinung nach außer den Hausmeister noch in Frage?? Etwa die Mieterin?


"Wer soll es denn sonst gewesen ist" ist natürlich eine schwache Begründung wenn man gegen eine konkrete Person/Firma eine Forderung stellt.

Wie ich den Eingangsbeitrag verstanden habe ist der Verursacher der Türöffnung doch unstrittig und von der Hausverwaltung bestätigt.

Zitat (von jürgen77):
Die Schlüssel hat sie dann ohne sich ausweisen zu müssen dann abgeholt und Sie ist in die Wohnung reingekommen. Auf den ersten Blick sieht die Wohnung normal aus.
Auf meine Anfrage bei der Verwaltungsfirma gab es eine Entschuldigung und eine lapidare Antwort, der Hausmeister hätte wohl die Hausnummer 3 und 8 verwechselt und damit auch die Wohnung verwechselt und hat dann falsche Tür wohl aufgemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Wie ich den Eingangsbeitrag verstanden habe ist der Verursacher der Türöffnung doch unstrittig und von der Hausverwaltung bestätigt.

Stimmt.
Nur bedeutet das ja noch lange nicht, das der dann automatisch für alle Schäden an der Türe haftet.


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#26
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Stimmt.
Nur bedeutet das ja noch lange nicht, das der dann automatisch für alle Schäden an der Türe haftet.

nur wie kommen Sie darauf, dass ich versuche "alle Schäden" geltend zu machen? :???:
Sieht man aber hier denn nicht den kausalen Zusammenhang zwischen der gewaltsamer Öffnung der Tür und kurz darauf Schaden an wohlgemerkt einem! Türband??? :schock:

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
Sieht man aber hier denn nicht den kausalen Zusammenhang zwischen der gewaltsamer Öffnung der Tür und kurz darauf Schaden an wohlgemerkt einem! Türband???

Wie schon einer der Vorposter bemerkte, dürfte vor Gericht ein "Wer soll es denn sonst gewesen sein" nicht ausreichend sein.
Versuchen kann man es natürlich.


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