Schadenersatz nach Bagatellschaden am Auto

12. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sandro75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 38x hilfreich)
Schadenersatz nach Bagatellschaden am Auto

folgender fiktiver Fall. Person A fährt Person B in das Auto es entsteht ein Blechschaden, Person A macht sein Auto auf eigene Kosten heile, Person B bekommt nur die Hälfte des Schadens ersetzt pauschal. Wenn die Versicherung von Person A der Person B nehmen wir mal an die Schadens Regulierung per Post sendet, welcher Betrag überwiesen wurde, wie lange hätte Person B Zeit für einen Widerspruch, wenn er noch auf den Beratungshilfeschein für einen Anwalt warten müsste.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Im Prinzip gilt hier die gesetzliche Verjährungsfrist (3 Jahre zum Jahresende) - bis dahin muss der Fall entweder abgeschlossen sein oder vor Gericht gebracht.
Allerdings: Falls das Auto von B derzeit in der Werkstatt steht, bekommt B keine längere Erstattung für einen Mietwagen / längere Nutzngsausfallerstattung, nur weil B auf Beratungshilfe wartet. Außerdem verbessert sich die Beweissituation ja nicht, je weiter die Zeit voranschreitet (Zeugen erinnern sich weniger gut usw ...).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.753 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen