folgender fiktiver Fall. Person A fährt Person B in das Auto es entsteht ein Blechschaden, Person A macht sein Auto auf eigene Kosten heile, Person B bekommt nur die Hälfte des Schadens ersetzt pauschal. Wenn die Versicherung von Person A der Person B nehmen wir mal an die Schadens Regulierung per Post sendet, welcher Betrag überwiesen wurde, wie lange hätte Person B Zeit für einen Widerspruch, wenn er noch auf den Beratungshilfeschein für einen Anwalt warten müsste.
Schadenersatz nach Bagatellschaden am Auto
12. September 2020
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Frage vom 12. September 2020 | 18:05
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 38x hilfreich)
Schadenersatz nach Bagatellschaden am Auto
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 13. September 2020 | 00:28
Von
Status: Weiser (16509 Beiträge, 9299x hilfreich)
Im Prinzip gilt hier die gesetzliche Verjährungsfrist (3 Jahre zum Jahresende) - bis dahin muss der Fall entweder abgeschlossen sein oder vor Gericht gebracht.
Allerdings: Falls das Auto von B derzeit in der Werkstatt steht, bekommt B keine längere Erstattung für einen Mietwagen / längere Nutzngsausfallerstattung, nur weil B auf Beratungshilfe wartet. Außerdem verbessert sich die Beweissituation ja nicht, je weiter die Zeit voranschreitet (Zeugen erinnern sich weniger gut usw ...).
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