Schadenersatz nach Preisreduzierung

19. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Zirkusboxer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz nach Preisreduzierung

Ein Online-Shop lässt auf seiner Internetseite einen Countdown herunterlaufen mit dem Text: Achtung, auf Grund gestiegener Kosten erhöhen wir zum 1.9. die Preise. "Jetzt noch zu den aktuellen Preisen bestellen".

Kunde A kauft Waren im Wert von über 2000 Euro kurz vor dem Ablauf dieses Countdowns.

Eine Woche später wird der Preis dieser Waren um über 20% gesenkt.

Besteht hier ein Anspruch auf Schadenersatz?

Rückgabemodalitäten sind dadurch stark verkompliziert, als eine Spedition nötig ist. Kosten ca. 100 Euro allein für Versand.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von Zirkusboxer):
Besteht hier ein Anspruch auf Schadenersatz?


Ich sehe keinen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Zirkusboxer):
Besteht hier ein Anspruch auf Schadenersatz?

Ich sehe keinen ersatzfähigen Schaden.

Man wollte die Ware Z zum Zeitpunkt Y zum Preis X kaufen.
Das es in der Zukunft Sonderangebote gibt, welche Ware Z billiger machen können ist normales Lebensrisiko.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es könnte allenfalls die Frage des unlauteren Wettbewerbs aufkommen, das muss dann aber zwischen den Anbietern ausgemacht werden, hat nichts mit den Kunden zu tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2328 Beiträge, 363x hilfreich)

Man könnte einfach neu bestellen und danach den alten Vertrag widerrufen (in dieser Reihenfolge!).

Dann muss der Händler die Abholung der bereits gelieferten Ware organisieren und eine neue Ware schicken. Damit ist man wirtschaftlich bei den hier genannten Werten immer noch im Plus.

Um die Kosten und Aufwand für beide Seiten niedrig zu halten, kann man dem Händler dann anbieten auf den Austausch der gleichen Ware einfach zu verzichten (was dieser dann annehmen oder ablehnen kann). Wenn er das nicht will, dann macht er eben den Fackelzug...

Edit: Könnte aber zeitlich knapp werden.

-- Editiert von User am 23. September 2022 14:58

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