Schadenersatz über Haftpflichtversicherung, Strafanzeige

22. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
nobody01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz über Haftpflichtversicherung, Strafanzeige

Vor ca. 2 Monaten wurde ich von einem Türsteher einer Bar getreten, der dadurch mein Handy beschädigt hat.
Ich habe, wie mit dem Besitzer der Bar zuvor vereinbart, die Reparatur bzw. den Austausch des Handys bei der Telekom durchführen lassen und ihm die Rechnung (mit der Beschreibung des defektes), über den Austausch des Handys, gegeben. Der Bar-Besitzer hat die Rechnung laut eigener Aussage an seine Haftpflicht-Versicherung weitergeleitet und mir mitgeteilt das die Versicherung einige Monate zum bearbeiten des Falles brauche. Dummerweise habe ich nichts schriftliches. Ich weiß auch nicht ob der Bar-Besitzer sein Wort gehalten hat und die Rechnung an seine Versicherung weitergeleitet hat. Kann ich dies irgendwie überprüfen?
Falls der Bar-Besitzer sich nicht an sein Wort hält oder die Versicherung nicht zahlen sollte und ich auf den Kosten für das Handy sitzen bleibe, würde ich gerne eine Straf-Anzeige/Straf-Antrag wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erstatten. Ich habe jetzt mitbekommen das eine Straf-Anzeige bzw. ein Straf-Antrag spätestens 3 Monate nach der Straftat erstattet werden muss. Ist dies richtig?
Bisher habe ich es vermieden dem Bar-Besitzer mit einer Straf-Anzeige zu drohen da dieser sich dadurch provoziert fühlen könnte und ich gehofft hatte die Angelegenheit friedlich zu lösen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Eine Strafanzeige ist ja nur möglich und sinnvoll, wenn es sich um Vorsatz handelt.

Bei Vorsatz zahlt jedoch die Haftpflichtversicherung nicht.

Die Haftpflichtversicherung meldet sich normalerweise umgehend bei dem Geschädigten, um im ersten Schritt dessen Stellungnahme zum Vorfall zu bekommen. Du kannst also davon ausgehen, dass der Vorfall nicht der Haftpflichtversicherung gemeldet wurde.

Eine Strafanzeige ist natürlich möglich, führt aber nicht dazu, dass Du Deinen Schaden ersetzt bekommst. Das ist eine zivilrechtliche Sache.

Insgesamt stellt sich hier auch die Frage nach der Beweislage.

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass der Schadensfall nicht gemeldet wurde.

Eine Versicherung benötigt nicht mehrere Monate zur Bearbeitung.

Ihr Druckmittel ist u.a. die Strafanzeige wegen der Körperverletzung.

Da wie Sie selbst schreiben ein Strafantrag notwenig ist, der binnen drei Monaten gestellt werden muss fordern Sie den Besitzer (bzw. eigentlich den Türsteher) auf binnen kurzer Frist die Zahlung zu leisten.

Solte diese nicht bis zum Ablauf dieser Frist (muss natürlich vor Ablauf der drei-Monatsfrist liegen) eingehen werden Sie Strafanzeige stellen und Schadensersatz fordern.

Wenn keine Zahlung eingeht sollten Sie auf jeden Fall zur Wahrung der Frist Strafanzeige stellen.

Ob Sie den ganzen Vorfall letztlich beweisen können ist natürlich eine andere Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nobody01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist die Haftpflicht-Versicherung des Bar-Besitzers verpflichtet mir Auskunft zu geben wenn ich dort anrufen und fragen würde ob der Schaden gemeldet wurde? Gibt es eine Möglichkeit heraus zu finden bei welcher Haftpflicht versicherung der Bar-Besitzer versichert ist? Liege ich richtig mit der Annahme das es sich in diesem Fall nicht um die Privat-Haftpflicht sondern um die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung handelt?

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#4
 Von 
nobody01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mit dem Bar-Besitzer gesprochen und ihm mitgeteilt das, wenn sich in den nächsten Wochen in Sachen Schadensersatz nichts tut, ich in Erwägung ziehe Strafanzeige wegen Körperverletzung zu erstatten. Er hat mich in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen das der Schadenersatz für das Handy und die Körperverletzung zwei völlig unterschiedliche Verfahren seien und das dies letztendlich Erpressung ist. Trifft das mit der Erpressung zu? Er wird sich in den nächsten Tagen bei mir Melden und mir den Stand bei der Haftpflicht-Versicherung mitteilen.
Mir wurde bereits geraten das, falls ich ein Zivil-Prozess anstrebe, ich vorher ein Straf-Verfahren starten soll da ich nach einem Strafverfahren den Erfolg eines Zivilverfahrens besser einschätzen kann und die Beweise in einem Strafverfahren für das Zivilverfahren verwendet werden können, usw. . Ich habe vor bei dem nächsten Gespräch mit dem Bar-Besitzer, ihm mitzuteilen das ich, falls kein Schadenersatz geleistet wird, deshalb keine Straf-Anzeige einleiten werde da ich ihn nicht erpressen möchte. Allerdings strebe ich, falls kein Schadenersatz gezahlt wird ein Zivilverfahren an. Des weiteren habe ich vor ihn darauf hinzuweisen das mir geraten wurde vor einem Zivilverfahren ein Strafverfahren anzustreben da ich dadurch Vorteile im Zivil-Verfahren hätte.
Liege ich richtig in der Annahme das dies keine Erpressung ist und ich es indirekt als Druckmittel verwenden kann?

vielen Dank für die Antworten

Gürße Nobody01

-- Editiert von nobody01 am 26.03.2007 12:39:00

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Da Sie sich nicht zu Unrecht bereichern wollen scheidet eine Erpressung aus.

Sie verlangen ja nur Ersatz Ihres Sachschadens.

Lassen Sie sich also nicht übervorteilen. Der Vorwurf der Erpressung ist heiße Luft.

Der Besitzer versucht Sie hinzuhalten.

Sie sind im Recht.

Sie können ja auch noch überlegen Schmerzensgeld für die Körperverletzung zu fordern, falls die Zahlung nicht umgehend erfolgt.

Haben Sie eine Frist gesetzt?

Auf keinen Fall vergessen bei ausbleibender Zahlung Strafantrag zu stellen! Dies ist ein erhebliches Druckmittel um den Schädiger zur Zahlung zu bewegen.




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