Schadenersatz von der Vermieterin ?

15. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
lexy01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadenersatz von der Vermieterin ?

Guten Tag alle zusammen, ich hoffe das mir jemand hier eventuell weiter Helfen kann.

Das Problem:
wir haben letztes Jahr ein kleines Haus gemietet allerdings sagte uns die Vermieterin nicht das es hier keinen Telefonanschluss gibt dieses haben wir Zufällig von der Telekom erfahren.

Nachdem wir dann mit der Vermieterin darüber gesprochen haben sagte Sie uns wir sollen uns darum Kümmern da Sie keine Zeit hat. Also haben wir dann den Graben für das Telefonkabel gebuddelt und alles andere dafür Fertig gemacht. Jetzt hat die Vermieterin einen Wertzuwachs will uns jedoch unsere Arbeit nicht Bezahlen laut Telekom (Kostenvoranschlag ) hätte alles zusammen fast 4000.-€ gekostet.

Können wir unsere Arbeitskosten Einklagen ?

Auch hat die Vermieterin uns Gartenarbeiten machen lassen wofür Sie Geld Bezahlen wollte auch dieser Betrag ist noch offen.

Auch haben wir Sachen für Sie besorgt das Geld Ausgelegt ( Belege sind noch vorhanden) dieses Geld haben wir bis heute nicht.Insgesammt Schuldet uns die Vermieterin fast 5000.-€ seit letztes Jahr.

Ist kommt dieses nicht mit einen "Leistungsbetrug" gleich ?

Hilfe was können wir gegen diese Frau tun? Sie Verdient gut ist Steuerberaterin,hat zwei Häuser,3 Autos.

Wir Danken allen die uns hier eventuell weiter Helfen können Herzlich.

P.S. ES GIBT NICHT NUR SCHLECHTE MIETER "

Herzlichst Lexy01

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

was steht im Mietvertrag drin?

Ich kenne keinen wo drin steht, das ein Telefonschluß dazu gehört bzw. Pflicht ist.

Ihr hättet euch vorher informieren können.

Das mit dem Garten hängt vom Mietvertrag ab, aber wenn sie dafür Geld zahlen wollte und ihr Zeugen habt, notfalls einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Bezüglich des Telefonanschlusses sehe ich ebenfalls keine Möglichkeit, eine Zahlung von der Vermieterin zu fordern.

Bei den übrigen Dingen ist es eine Frage der Beweislage.

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