Schadenersatz wegen zu langer Reparatur ?

9. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Colibri36
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz wegen zu langer Reparatur ?

Hallo,

ich betreibe ein Online geschäft, und habe einem Kunden ein Gerät verkauft was beim Kunden am gleichen Tage kaputt ging.
Der Kunde sendete das Gerät zurück und wir haben es an den Hersteller zur Reparatur gesendet. Dies dauerte ca. 4 Wochen was nicht in unserem Einfluß lag !
Gleichzeitig als ein Fax von seinem Anwalt kam, war auch das Gerät schon auf dem Weg zum Kunden, ich habe auf das schreiben nicht weiter Reagiert weil ich es für Überflüssig halte.
Nun kam ein Mahnbescheid und ich überlege einen Gesamtwiederspruch einzulegen.
Was würden Sie mir Raten ?

Gruß Mario

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Mario,

was stand in dem Schreiben des Anwaltes denn drin?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
Colibri36
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für die Zügige Antwort !
Ich Zitiere:

Anlas unserer Beauftragung ist folgender Sachverhalt:

Unser Mandant hatte von Ihnen eine Fernbedienung Graupner MX-12 zu einem Kaufpreis von 158,90 € zzgl. Versandkosten, mithin in höhe von 164,90 € , käuflich erworben. Die Ware wurde wegen einens Defekts unmittelbar an Sie zurückgesandt.

Mehrfache Zusicherungen Ihrerseits, die Ware repariert wieder an unseren Mandanten zu übersenden, wurde bedauerlicherweise nicht eingehalten. Fristsetzungen unserer Mandantschaft blieben unbeachtet, sodass nunmehr unsere Einschaltung erforderlich wurde.

Von mir: Wie gesagt habe ich auf die Reparaturzeit der Firma Graupner keinen Einfluß und ein einschreiten des Anwalt vom Kunden war überflüssig.

Im Zweiten Schreibem wieder per Fax ! ( Wollen die jetzt auch noch Porto sparen )
Zitat:

In vorbezeichneter Angelegenheit bestätigen wir den Eingang der Ware bei unserer Mandantschaft.

Allerdings steht unsere Kostennote vom 01.12.05 noch Offen .

Von mir : Ist klar, für was auch

Gruß Mario

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Mario,

es geht also allein um die Geltendmachung der Anwaltskosten durch die Anwaltskanzlei in einem Mahnbescheid? Bezüglich der Begründetheit dieses Anspruchs müssen Sie prüfen, ob es erforderlich für den Käufer war, in der damaligen Situation einen RA einzuschalten. Denn es widersprechen sich Ihre Sachverhaltsdarstellung

quote:
Der Kunde sendete das Gerät zurück und wir haben es an den Hersteller zur Reparatur gesendet. Dies dauerte ca. 4 Wochen was nicht in unserem Einfluß lag !
und die Darstellung des RA
quote:
Mehrfache Zusicherungen Ihrerseits, die Ware repariert wieder an unseren Mandanten zu übersenden, wurde bedauerlicherweise nicht eingehalten. Fristsetzungen unserer Mandantschaft blieben unbeachtet, sodass nunmehr unsere Einschaltung erforderlich wurde.
Dieses sollte vorab geklärt werden, wie dieser Widerspruch zustande kommt.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 10.02.2006 10:17:43

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