Schadenersatzforderung ohne Unfall

3. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Corinna61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Schadenersatzforderung ohne Unfall

Hallo,

ich habe im Mai eine Hauptstraße befahren. Von rechts kam unvermittelt von einem Parkplatz ein Pkw auf die Hauptstraße. Nur durch eine Notbremsung meinerseits konnte ein Zusammenstoß verhindert werden. Zu einem Zusammenstoß kam es nicht. Hier https://www.google.com/maps/@52.5422825,13.5460531,3a,67.4y,69.72h,73.33t/data=!3m6!1e1!3m4!1s_b6llT3sQAiDnyJSlufsrA!2e0!7i13312!8i6656 kann man die örtliche Gegebenheit sehen: wo im Foto der rote Wagen zu sehen, bin ich gefahren, rechts davon ist die Ausfahrt zu sehen.

Nun kam heute per Post eine anwaltliche Schadenersatzforderung in Höhe von knapp 2.000 € Begründet wird diese damit, daß ich dem vom Parkplatz fahrenden Fahrer die Vorfahrt genommen habe und dieser durch den Beinah-Zusammenstoß und die damit verbundene Nötigung einen solchen Schock erlitten habe, daß er sich seither kaum noch traue, sein Auto zu fahren und dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten habe (berufliche Nutzung des Pkw's).

Ich selbst sehe allerdings weder eine Nötigung (da ich Vorfahrt auf der Hauptstraße habe) noch einen Schaden, wollte aber gerne noch Eure Meinung wissen: habe ich da etwas in der Fahrschule verpennt? Und: sollte ich auf das anwaltliche Schreiben reagieren - und wenn ja, wie?

Danke für Eure Meinungen.

Gruß!

-- Editiert von Moderator am 03.07.2019 17:50

-- Thema wurde verschoben am 03.07.2019 17:50

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

sollte ich auf das anwaltliche Schreiben reagieren Wozu? Zahlen wollen Sie es doch offenbar nicht, und den Gegenanwalt vom eigenen Standpunkt überzeugen zu wollen ist völlig sinnfrei. Insofern sollten Sie es ignorieren, solange nicht geklagt wird. Und falls er klagt, beauftragen Sie tunlichst einen eigenen Anwalt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Corinna61):
habe ich da etwas in der Fahrschule verpennt?

Nö, der Anwalt und sein Mandant haben nur eine blühende Fantasie.



Zitat (von Corinna61):
Und: sollte ich auf das anwaltliche Schreiben reagieren

Auf Bettelbriefe reagiere ich nie ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Eine Vorfahrtssituation sehe ich da nicht, ich würde das Schreiben ignorieren und auch erst reagieren, wenn da ein gerichtlisches Schreiben kommt. Wenn du jetzt zahlst oder reagierst könnte man das als windiger Anwalt auch als Schuldeingeständnis sehen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
einen solchen Schock erlitten habe, daß er sich seither kaum noch traue, sein Auto zu fahren


So ein Unfug klappt vielleicht in den USA (deswegen werden dort Anwälte, die solche Fälle vertreten, gerne ambulance chaser genannt); in Deutschland dürfte es schon mit dem gerichtsfesten Kausalnachweis nichts werden. Denn selbst der beste Psychiater könnte, wenn er denn zweifelsfrei feststellen könnte, daß sein Patient unter der beschriebenen Phobie wirklich leidet (und nicht nur simuliert), nicht zweifelsfrei feststellen, was der Anlaß dafür war - der Beinaheunfall mit dir oder ein anderer Beinaheunfall 5 Minuten oder 2 Tage später.

0x Hilfreiche Antwort

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