Schadenmeldung bei Umzug

13. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
Schadenmeldung bei Umzug

Hallo!
Die Umzugsfirma hat meine Sachen von Wohnung A nach B transportiert und dabei wurden an einigen Möbelstücken Schäden verursacht. Diese Schäden wurden protokolliert und fotografiert. Nun wird von mir verlangt schirftlich noch einmal zusammenzufassen welche Möbel beschädigt wurden, wie viel diese gekostet haben, von wo ich diese gekauft habe und wie alt diese sind (ich habe keinen kassenbon) und ein Foto je beschädigtes Möbelstück. Diese Mail wird an die Versicherung weitergeleitet.

Nun ist die Frage, welchen Preis man hier angibt?
BEISPIEL: Vor 2 Jahren war der Schrank 800€ Wert (neupreis) - Ich habe ihn im Angebot für 400€ gekauft. Jetzt kostet der Schrank (aufgrund wirtschaft pipapo) einwenig mehr - gleicher Schrank heute 900-1000€.
Soll hier nun der ausgegebene Betrag angegeben werden oder der Wert, den der Schrank in dieser Zeit vor 2 jahren, hatte sprich Neupreis ohne Angebot.

2. Frage: Wie ist es bei Möbeln, die ich aus dem Second Hand Läden oder gar als Geschenk bekommen habe?
Wie wird hier die Schadenersatzsumme ausgerechnet.

Ich bedanke mich im Voraus!! Hoffe habe es verständlich rübergebracht.

Wer den Schaden hat...?

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20 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von Karla76):
Ich habe ihn im Angebot für 400€ gekauft.
Das solltest du angeben. Denn das lässt sich evtl. sogar nachweisen. Es geht doch um Preise. Für dich war der Kaufpreis dann zum Zeitpunkt des Kaufes 400,-.
Bei Möbeln aus dem Secondhand kannst du nur diesen Preis und den Zeitpunkt des Kaufes angeben. Bei geschenkten Möbeln gibts keinen Kaufpreis. Leider.

die Versicherung der Umzugsfirma verlangt diese Zusammenstellung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine Antwort! Also die Zusammenstellung möchte die Umzugsfirma um die Infos dann an die Versicherung weiter zu leiten. Ich denke dann, dass die Versicherung das alles benötigt? Ich kann mir halt auch vorstellen, dass man recherchiert und eventuell auch im Kundenregister nachprüfen lässt für wie viel Person A Möbelstück X gekauft hat. Aber das würde doch das Datenschutzrecht verletzten, oder?

Achja was mir noch eingefallen ist: ich finde es eigentlich etwas unfair, Möbel wurde beschädigt- neues Möbelstück muss her aber man bekommt "nur" den Altenpreis (wenn überhaupt) und für den Altenpreis bekommt man heutzutage für nen neuen Schrank mit derselben Qualität nirgends mehr


-- Editiert von Karla76 am 13.08.2019 21:35

-- Editiert von Karla76 am 13.08.2019 21:36

-- Editiert von Karla76 am 13.08.2019 21:56

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Für dich war der Kaufpreis dann zum Zeitpunkt des Kaufes 400,-.



Was aber für die Schadensregulierung nicht von Bedeutung ist.


Zitat (von Karla76):
ich finde es eigentlich etwas unfair, Möbel wurde beschädigt- neues Möbelstück muss her aber man bekommt "nur" den Altenpreis (wenn überhaupt)



Nein, so ist es auch nicht.


Zitat (von Karla76):
BEISPIEL: Vor 2 Jahren war der Schrank 800€ Wert (neupreis) - Ich habe ihn im Angebot für 400€ gekauft. Jetzt kostet der Schrank (aufgrund wirtschaft pipapo) einwenig mehr - gleicher Schrank heute 900-1000€.


Mal angenommen dein Schrank wäre neu gewesen und du hättst ihn aus welchem Grund auch immer
für 400€ bekommen, dann hättest du Anspruch auf 900-1000€ wenn der Schrank aktuell nur zu diesem
Preis erworben werden kann. Du bist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

Bei gebrauchten Sachen gibt es natürlich entsprechende Abzüge, denn du hast nur Anspruch auf den
Wiederbeschaffungsaufwand. Dieser kann aber unter Umständen auch höher sein als die damaligen
Anschaffungskosten.


gruß charly

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Gruß Charly

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#4
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Anami):
Für dich war der Kaufpreis dann zum Zeitpunkt des Kaufes 400,-.


Mal angenommen dein Schrank wäre neu gewesen und du hättst ihn aus welchem Grund auch immer
für 400€ bekommen, dann hättest du Anspruch auf 900-1000€ wenn der Schrank aktuell nur zu diesem
Preis erworben werden kann.


gruß charly


Das hört sich schon fairer an und meiner Meinung nach plausibler. Muss ich dann trotzallem angeben, wie viel ich für das Möbelstück bezahlt habe. Den Rest, je nachdem für wie viel man heute einen derartigen Schrank kaufen kann prüft die Versicherung und erstattet mir dann die kosten? Ich muss sagen, mir ist sowas noch nie passiert. Ich weiß garnicht ob ich die volle Summe bekomme (was für mich sinnvoll wäre, damit ich mir einen neuen Schrank holen kann) oder nur einen Prozentsatz erstattet kriege.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Karla76):
Ich weiß garnicht ob ich die volle Summe bekomme (was für mich sinnvoll wäre, damit ich mir einen neuen Schrank holen kann)


Nein, in der Regel nicht (es gibt wenige Ausnahmen) da dein Schrank 2 Jahre alt ist.

Wenn dir jemand in dein 2 Jahre altes Auto fährt, bekommts du auch kein neues, sondern den Betrag
mit dem du dir ein vergleichbares Fahrzeug kaufen kannst (Zeitwert).

( Ist der Schrank eigentlich ein Totalverlust oder könnte man den reparieren? )



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Könnte man bestimmt reparieren. Und bei einem Schrank ist "nur" ein kratzer bzw holzsplitter ab also ist man denke ich wo rangestoßen sodass das holz beschädigt wurde.

-- Editiert von Karla76 am 14.08.2019 17:16

-- Editiert von Karla76 am 14.08.2019 17:17

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von Karla76):
Nun wird von mir verlangt schirftlich noch einmal zusammenzufassen welche Möbel beschädigt wurden, wie viel diese gekostet haben, von wo ich diese gekauft habe und wie alt diese sind (ich habe keinen kassenbon) und ein Foto je beschädigtes Möbelstück.
Eben. Also hast das Möbel für 400,- gekauft.
Du sollst nicht angeben, wo du das jetzt für 1000,- kaufen könntest.

Zitat (von charlyt4):
Was aber für die Schadensregulierung nicht von Bedeutung ist.
Das sollte man schon der Versicherung überlassen. Aber was es gekostet hat und wo es gekauft wurde, will die Versicherung doch wissen.
Dann sollte man nicht angeben, dass das Möbel jetzt 1000,- kostet.

Ob das nun jemand fair findet oder nicht, wird die Versicherung nicht tangieren.
Versicherungen haben Bedingungen, nach denen sie Schäden regulieren.
Warum sollte die Versicherung Geld für neue Möbel zahlen? Du hattest ältere und noch ältere und geschenkte.
Man muss das wohl nicht mal reparieren, das kann evtl. so bleiben. Je nachdem, wie sehr es DICH stört.

...und nein, ich arbeite nicht bei einer Versicherung. :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eben. Also hast das Möbel für 400,- gekauft.


Das ist doch vollkommen irrelevant. Und wenn sie es von Opa geschenkt bekommen hat?
Dann ist der Schaden null?

Zitat (von Anami):
Du sollst nicht angeben, wo du das jetzt für 1000,- kaufen könntest.


Um den Wertverlust und den Zeitwertwert zu berechnen, kann das ganz hilfreich sein.


Zitat (von Anami):
Zitat (von charlyt4):
Was aber für die Schadensregulierung nicht von Bedeutung ist.

Zitat (von Anami):
Das sollte man schon der Versicherung überlassen.


Was von Bedeutung ist oder nicht, entscheiden Gott sei Dank immer noch die Gesetze und die Rechtsprechung und nicht die Versicherungen.


Zitat (von Anami):
Ob das nun jemand fair findet oder nicht, wird die Versicherung nicht tangieren.


Das klärt dann gerne kostenpflichtig ein Anwalt und das Gericht.

Zitat (von Anami):
Versicherungen haben Bedingungen, nach denen sie Schäden regulieren.


Zumindest in Deutschland braucht das aber keinen Geschädigten interessieren. Denn hier werden Schadenersatzansprüche noch immer nach dem BGB und nicht nach irgendwelchen Versicherungsbedingungen geregelt.

Zitat (von Anami):
Warum sollte die Versicherung Geld für neue Möbel zahlen?


Das muss sie auch nicht. Der Geschädigte darf sich nicht berreichern oder besser gestellt sein als vor dem schädigenden Ereignis. Aber auch nicht schlechter!

Zitat (von Anami):
Man muss das wohl nicht mal reparieren, das kann evtl. so bleiben.


Richtig, der Geschädigte kann seinen Schaden auch normativ abrechnen.


Zitat (von Anami):
das kann evtl. so bleiben. Je nachdem, wie sehr es DICH stört.


Da kann man jetzt nur den Kopf schütteln. ;)

Zitat (von Anami):
...und nein, ich arbeite nicht bei einer Versicherung. :grins:


Ja, das merkt man. :grins:

-- Editiert von charlyt4 am 15.08.2019 08:04

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Karla76):
Könnte man bestimmt reparieren.



Dann hast du eigentlich auch nur Anspruch auf die Reparaturkosten, wenn diese den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen.

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Karla76):
Ich kann mir halt auch vorstellen, dass man recherchiert und eventuell auch im Kundenregister nachprüfen lässt für wie viel Person A Möbelstück X gekauft hat. Aber das würde doch das Datenschutzrecht verletzten, oder?



Und was sagt ihr dazu? Darf die Versicherung soetwas machen? Nachprüfen anhand Daten (Name Anschrift) Beziehungsweise - naja ohne die Umzugsfirma würde die Versicherung ja nicht an die Daten rankommen. Aber sagen wir, die haben meine Daten, ist das rechtens?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Karla76):
Zitat (von Karla76):
Ich kann mir halt auch vorstellen, dass man recherchiert und eventuell auch im Kundenregister nachprüfen lässt für wie viel Person A Möbelstück X gekauft hat.



Warum sollte die VS das machen? Warum hast du da Bedenken?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Weil man bei sowas immer auf nummersicher gehen sollte, dann kann jeder 2. irgendeine Summe angeben? Frage mich dann nur wie die VS vorgeht, ob man da das Datenschutzrecht verletzt ;)

-- Editiert von Karla76 am 15.08.2019 09:41

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Karla76):
Weil man bei sowas immer auf nummersicher gehen sollte, dann kann jeder 2. irgendeine Summe angeben?


Es geht nicht darum irgendeine Summe anzugeben, es geht um die aktuellen, tatsächlichen Werte und
um den Vermögensschaden der dir entstanden ist.

Auch wenn du z. B. für den Schrank 1500€ gezahlt hättest, und dieser nun für 1000€ angeboten wird,
muß die VS nur max. 1000€ zahlen, denn mit diesen 1000€ kannst du dir einen neuen Schrank kaufen
und bist wieder so gestellt wie vor dem Schaden.

Andersrum ist es genauso. Selbst wenn du nur 400€ gezahlt hast, dieses Angebot aber nicht mehr verfügbar ist bist du so zu stellen das du dir jetzt wieder einen vergleichbaren Schrank kaufen kannst, denn dies ist der
Vermögensschaden der dir aktuell entstanden ist.

Und hat dein gebrauchter Schrank nach zwei Jahren nur noch einen Zeitwert von z.B. 400€, bekommst
du auch nur 400€.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Karla76):
Darf die Versicherung soetwas machen? Nachprüfen anhand Daten (Name Anschrift) Beziehungsweise

Selbstverständlich darf die Versicherung das - sie ist sogar dazu verpflichtet bei Zweifeln nachzuforschen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

OK ich bedanke mich bei euch allen, ihr habt mir weitergeholfen :) Dann werde ich mir demnächst die Zeit nehmen und inruhe den Brief fertig stellen

-- Editiert von Karla76 am 15.08.2019 11:42

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

@charlyt4
wie wärs, wenn du dem TE empfiehlst, was er machen sollte.Dann kann er ganz allein entscheiden, wessen Hinweisen er vertraut. Und ich könnte evtl. was daraus lernen.

Zitat (von charlyt4):
Es geht nicht darum irgendeine Summe anzugeben, es geht um die aktuellen, tatsächlichen Werte und um den Vermögensschaden der dir entstanden ist.
Woraus bitte schließt du das? Lies doch bitte nach, was da verlangt wird. Nicht irgendeine Summe, sondern der Preis des Möbels zum Zeitpunkt der Anschaffung, und der Laden. Möglichst der Kaufbeleg.

Warum überhaupt versuchst du dem TE einzureden, er müsse sich wegen dieser paar Kratzer neue Möbel kaufen? Und von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert für diese Möbel verlangen?
Man kann hier nirgends lesen, dass es wertvolle Möbelteile sind, die im Secondhand bzw. als Geschenk genannt wurden. (Könnte natürlich sein...wird hier aber nicht geschrieben.)
Zitat (von charlyt4):
Und wenn sie es von Opa geschenkt bekommen hat? Dann ist der Schaden null?
Könnte sein, kommt eben auf den Schaden und das Alter an. Kleine Kratzer an Opas Geschenk sind nicht unbedingt zu entschädigen.
Zitat (von charlyt4):
Um den Wertverlust und den Zeitwertwert zu berechnen, kann das ganz hilfreich sein.
Der TE soll also der Versicherung angeben, wo dieses 400,- Möbel jetzt möglichst viel kostet? Und die anderen Teile? Soll der TE recherchieren nach dem aktuellen Preis?

Natürlich soll der Geschädigte nicht schlechter gestellt sein. Wer aber lt. #6 die Schäden beschreibt, noch Fotos dazu gibt...wird keine Versicherung dazu bringen, für ein minimal beschädigtes Möbel 400,- zu zahlen.

Wo bitte arbeitest du denn? Ich schreibs mal nicht. :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Woraus bitte schließt du das?

Daraus das er - im Gegensatz zu Dir - offenbar die gesetzlichen Grundlagen kennt und an zu wenden weis?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Lies doch bitte nach, was da verlangt wird. Nicht irgendeine Summe, sondern der Preis des Möbels zum Zeitpunkt der Anschaffung, und der Laden. Möglichst der Kaufbeleg.



Entweder hast du meine Beiträge nicht gelesen, oder leider nicht verstanden.


Zitat (von Anami):
Warum überhaupt versuchst du dem TE einzureden, er müsse sich wegen dieser paar Kratzer neue Möbel kaufen?

Zitat (von charlyt4):
Bei gebrauchten Sachen gibt es natürlich entsprechende Abzüge, denn du hast nur Anspruch auf den
Wiederbeschaffungsaufwand.

Zitat (von charlyt4):
Dann hast du eigentlich auch nur Anspruch auf die Reparaturkosten, wenn diese den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nicht übersteigen.

????????.

Zitat (von Anami):
Wo bitte arbeitest du denn? Ich schreibs mal nicht. :augenroll:


Ich auch nicht. ;) Aber ich kann dir versichern, dass wir uns leider fast täglich damit beschäftigen dürfen was Versicherungen möchten und was nicht und auf was der Geschädigte Anspruch hat und auf was nicht.

Und in ca. 80% der Fälle sind wir gezwungenermaßen noch involviert, wenn leider der Fachanwalt der VS erklären muß auf was sie wirklich Anspruch haben und auf was nicht. Höchst interessant ist dann der Regulierungsverlauf, wenn die Klageschrift zugestellt wird. Ist aber alles einkalkuliert, nennt sich Schadenmanagement. ;)


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 16.08.2019 06:19

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man muss das wohl nicht mal reparieren, das kann evtl. so bleiben. Je nachdem, wie sehr es DICH stört.



Und warum überhaupt versuchst du dem TE einzureden, er müsse sich wegen dieser paar Kratzer nicht entschädigen lassen? ;)

Wenn z.B. dein zwei Jahre altes Auto zerkratzt wird, verzichtest du auch auf den dir zustehenden Schadenersatz?
Kann man machen; muß man aber nicht - oder?

So, nun iss aber gut.


gruß charly


-- Editiert von charlyt4 am 16.08.2019 06:37

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
er müsse sich wegen dieser paar Kratzer nicht entschädigen lassen?
Halt. Ich versuche nicht, dem TE irgendwas einzureden. Er kann tun, was er für hilfreich hält--- kann ganz allein entscheiden. Hat es wohl schon gemacht. Ein Forum hat es so an sich, dass unterschiedliche Antworten kommen. Der Vorteil für den Fragesteller ist, er kann selbst entscheiden, was ihm genehm ist.
Zuerst lasen wir---neues Möbel muss her.
Dann lasen wir: kann man bestimmt reparieren. Sind nur Peanuts-Schäden.
Und wir lasen: Der TE weiß schon, was zu schreiben ist.
Was will man mehr?

1. Evtl. steht für eventuell.
2. Je nachdem, wie sehr es stört---d.h. sehr oder eher wenig, oder gar nicht. Oder eben: Will möglichst viel Entschädigung haben, egal, obs stört.
Zitat (von charlyt4):
So, nun iss aber gut.
Ja, das denke ich auch.
Außerdem hinkt der Vergleich mit dem zerkratzten Auto. Wie jeder Vergleich.
Außerdem bist du schon von Wiederbeschaffungswert auf Reparaturkosten *gesunken*.
Was will man mehr?
SO siehts aus beim TE:
Zitat (von Karla76):
Könnte man bestimmt reparieren. Und bei einem Schrank ist "nur" ein kratzer bzw holzsplitter ab also ist man denke ich wo rangestoßen sodass das holz beschädigt wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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