Schadens ersatz

19. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Moritz 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadens ersatz

Hi ich hatte eine Frage und würde mich freuen über eine Antwort.

Also ich mein handy wurde von einer person kaputt gemacht und ist nicht mehr funktionsfähig nun habe ich kontakt zu ihm aufgenommen und wir einigten uns auf einen Schadensersatz von 100 € (was nicht dem neu Wert entspricht) für dass handy nun schrieb ich er solle mir dass geld überweisen jedoch antwortet er darauf er überweist es mir jedoch wolle er dafür dass kaputte handy jetzt interessiert mich ob dieser dass recht hat mein kaputtes handy zu nehmen.?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130354 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von Moritz 123):
was nicht dem neu Wert entspricht

Logischerweise ...



Zitat (von Moritz 123):
ob dieser dass recht hat mein kaputtes handy zu nehmen.?

Mich würde eher interessieren ob man die Pflicht hat es ihm zu geben...

Aber nehmen darf er es nicht einfach, Selbstjustiz ist in DE nicht erlaubt. Aber dann behält er den Schadenersatz ein oder verklagt einen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5447 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von Moritz 123):
jetzt interessiert mich ob dieser dass recht hat mein kaputtes handy zu nehmen


Auch ein kaputtes Handy hat einen Restwert. Bei Schadensersatz wird der Schaden ersetzt, hier also "Handy vorher heile, hinterher kaputt". Nicht "vorher hattest du Handy, hinterher nicht mehr".

Ich sehe daher nicht, wieso konkludent ein Übergang des Eigentums an dem kaputten Handy vereinbart worden sein sollte.

Die Gegenseite könnte natürlich versuchen, sich auf offenen Einigungsmangel zu berufen (damit würden keine übereinstimmenden Willenserklärungen bezüglich des Schadensersatzes bestehen), zu den Erfolgschancen kann ich naturgemäß nichts sagen. Andersherum riskiert die Gegenseite, dass du sie auf Schadensersatz verklagst, was dann teurer als die 100 EUR werden wird, selbst wenn du nur zum Teil mit deiner Forderung obsiegst,

0x Hilfreiche Antwort

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