Hallo,
ich hatte vor Jahren mal einen Fall gehabt, wo ich über eine Internetauktion einen defekten Artikel erhalten habe und diesen zur Schadensanzeige zur Post gebracht habe.
Ich hab seit je her keine Auskunft über das Resultat bekommen, weil der Verkäufer ja der Vertragspartner mit DHL war. Letzten Endes musste ich für den Artikel aufkommen. Fall erledigt und fast schon wieder vergessen.
Was ich aber bislang nicht verstehen kann/will ist, dass ich wegen den Datenschutzgründen keine Auskünfte von DHL kriege. Geschweige vom Verkäufer, mit dem ich mich juristisch lange auseinandersetzen musste und er sich quergestellt hat bzgl dem Schadensfall. Tatsächlich fand bei der Rücksendung nach dem Schadensfall laut (Rück)Sendungsverfolgung ein Autounfall statt.
Ich wollte mal fragen, ob es Möglichkeiten gibt, Einsicht auf diesen Schadensfall zu kriegen.
Falls es möglich ist und DHL schuld am Defekt des Artikels war, bestünde die Möglichkeit noch was da rauszuholen oder scheitert es an der Verjährung.
Ich komm mit dem Gedanken nicht zurecht, dass ich den Verkäufer damit eventuell begünstigt habe.
Vielen Dank.
Schadensanzeige Post
Zitat :dass ich wegen den Datenschutzgründen keine Auskünfte von DHL kriege.
Datenschutzgründe braucht man da gar nicht anzuführen, da es grundsätzlich keinen Auskunfsanspruch mangels vertraglicher Vereinbarung / mangels Rechtsanspruch gibt.
Hallo,
Also gab es gleich zwei Unfälle, oder wie?Zitat:Tatsächlich fand bei der Rücksendung nach dem Schadensfall laut (Rück)Sendungsverfolgung ein Autounfall statt.
Wer hat denn die Rücksendung beauftragt?
Stefan
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Der Artikel kam defekt bei mir an. Ich glaube nicht, dass DHL dafür verantwortlich war, da der Schaden, wie er entstanden ist, unmöglich durch ein Aufprall oder Ähnliches hätte passieren können, Ich vermute eher, dass es eine arglistige Täuschung vom Verkäufer war. Das Paket war nämlich gut verpackt und bei der Annahme noch tiptop.
Als ich die Schadensmeldung bei DHL beauftragt habe, habe ich als Rücksendeadresse die, des Verkäufers angegeben. Auf dem Weg zur Annahmestelle für die Schadensinspektion stand dann folgendes im Sendungsverlauf:
Status
Der Empfänger der Sendung hat eine Schadensanzeige in der Filiale aufgegeben.
Status
Aufgrund einer Beschädigung verzögert sich der Transport der Sendung.
Status
Aufgrund einer Beschädigung wurde die Sendung nachbearbeitet.
Ich hatte damals auch direkt bei der DHL angerufen, aber aus Datenschutzgründen wollten sie mir nicht sagen, was nun war. Letzten Endes hab ich den zivilrechtlichen Streit verloren und der Artikel landete wieder bei mir, noch kaputter als davor.
Zitat :Letzten Endes hab ich den zivilrechtlichen Streit verloren
Wen hast du denn auf was verklagt?
Wenn die Ware auf der Rücksendung einen Transportschaden erlitten hat, bist du doch Vertragspartner und kannst DHL auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Oder hast du den VK verklagt und verloren, weil du nicht beweisen konntest, was an der Ware nun schon bei Eintreffen kaputt gewesen sein soll? Das wäre taktisch unklug gewesen, da kann man nur verlieren.
Ich hatte einen Konfliktfall auf Ebay/Paypal gestartet und das Geld zurückbekommen.
Daraufhin wurde ich vom Verkäufer angezeigt und war gezwungen ihm das Geld zurückzuzahlen.
Damals war ich naiv genug um zu glauben, dass ein Unboxing Video das alles hätte bestätigen können.
Aber mein Anwalt sah darin keine Chance.
Laut DHL war ich wohl nicht Vertragspartner. Nach Google-Recherchen heißt es, dass der Verkäufer stets der Vertragspartner bei einer Schadensanzeige ist. Dadurch ergibt das System keinen Sinn für mich.
Zitat :Ich hatte einen Konfliktfall auf Ebay/Paypal gestartet und das Geld zurückbekommen.
Daraufhin wurde ich vom Verkäufer angezeigt und war gezwungen ihm das Geld zurückzuzahlen.
Logisch, weil Ebay/Paypal das BGB nicht außer Kraft setzen können.
Zitat :Damals war ich naiv genug um zu glauben, dass ein Unboxing Video das alles hätte bestätigen können.
Das ist es eigentlich auch.
Zitat :Aber mein Anwalt sah darin keine Chance.
Hat er das irgendwie begründet?
Hallo,
warum hast du eine Schadensmeldung bei DHL gemacht, obwohl du davon ausgingst, dass der Schaden gar nicht auf dem Transportweg entstanden ist? Das könnte man schon Betrug nennen.
Und wie/wo hat dich der Verkäufer angezeigt? Eine Straftat ist doch gar nicht zu erkennen.
Außerdem schreibst du oben etwas von "Autounfall", zuletzt aber nur von "Beschädigung".
In welchem Zustand kam das Paket denn nun beim Verkäufer an?
Stefan
Wie lang ist das her?
Ich vermute, es scheitert auch daran (neben der eventuellen Verjährung) das es ein rechtskräftiges Urteil gegen dich gibt.
Ich war vor der Schadensmeldung bei der Polizei gewesen.Zitat :Hallo,
warum hast du eine Schadensmeldung bei DHL gemacht, obwohl du davon ausgingst, dass der Schaden gar nicht auf dem Transportweg entstanden ist? Das könnte man schon Betrug nennen.
Stefan
Die haben mir dazu geraten eine Schadensmeldung zu machen bevor ich voreilige Schlüsse ziehe,
denn eine Anzeige kann auch nach hinten losgehen (Verleumdung), selbes hat mein Anwalt auch gesagt.
Nachdem ich das Geld von Paypal nach dem gemeldeten Konfliktfall erhalten habe, forderte er das Geld von mir zurück.Zitat :
Und wie/wo hat dich der Verkäufer angezeigt? Eine Straftat ist doch gar nicht zu erkennen.
Stefan
Da ich mich geweigert habe, hat er mich zivilrechtlich angezeigt.
Meine Freundin hatte diesen ganzen Stress nicht mehr ertragen und irgendwann hab ich klein beigegeben.
Es gab anscheinend einen Autounfall/Transportunfall seitens DHL, als ich den Artikel zur Schadensanzeige eingeschickt habe, zumindest konnte man das aus dem Sendungsverlauf entnehmen.Zitat :Außerdem schreibst du oben etwas von "Autounfall", zuletzt aber nur von "Beschädigung".
In welchem Zustand kam das Paket denn nun beim Verkäufer an?
Ich kann mich nicht mehr an den exakten Wortlaut erinnern, aber der wurde dann zu
"Status
Aufgrund einer Beschädigung verzögert sich der Transport der Sendung.
Status
Aufgrund einer Beschädigung wurde die Sendung nachbearbeitet."
umgeändert.
In welchem Zustand das Paket dann beim Verkäufer ankam bleibt ein Rätsel. Die DHL
erteilt mir wie gesagt keine Auskünfte und der Verkäufer war überhaupt nicht kooperativ und kontaktfreudig.
Vielmehr hat sich sein Anwalt schon am nächsten Tag gemeldet, als ich den Artikel erhalten habe und ihn daraufhin angeschrieben habe.
Zitat :Zitat :Ich hatte einen Konfliktfall auf Ebay/Paypal gestartet und das Geld zurückbekommen.
Daraufhin wurde ich vom Verkäufer angezeigt und war gezwungen ihm das Geld zurückzuzahlen.
Logisch, weil Ebay/Paypal das BGB nicht außer Kraft setzen können.
genau, darauf hat sich der gegnerische Anwalt von Anfang an beharrt.
Ich hatte extra darauf geachtet, den unversehrten DHL Aufkleber detailiert zu filmen, der dort angebracht wurde, wo man das Paket öffnet.Zitat :Zitat :Damals war ich naiv genug um zu glauben, dass ein Unboxing Video das alles hätte bestätigen können.
Das ist es eigentlich auch.
Zitat :Zitat :Aber mein Anwalt sah darin keine Chance.Zitat :
Hat er das irgendwie begründet?
Er hat nur gesagt, dass solche Unboxing-Videos keine Beweiskraft haben. Die könne man leicht fälschen.
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Ich will ehrlich gesagt auch nicht mehr länger drauf rumreiten. Über diesen Fall zu erzählen, bringt wieder negative Erinnerungen hoch.
Ich wollte lediglich wissen, ob meine Hände wirklich gebunden sind bzgl. der Schadensmeldung, dass ich keine Auskunft darüber erhalte.
Wenn dem so sei und das System wirklich so funktioniert, dass nur der Verkäufer Auskunft erhält, dann kann man ja nur auf die Ehrlichkeit des Verkäufers vertrauen.
Zitat :Wie lang ist das her?
Ich vermute, es scheitert auch daran (neben der eventuellen Verjährung) das es ein rechtskräftiges Urteil gegen dich gibt.
Es sind mittlerweile 3 Jahre her.
Entschuldigt, ich habe erst jetzt gelernt, dass es einen Unterschied gibt zwischen Anzeige und Anklage.
Ich wurde zivilrechtlich angeklagt, weil ich der Forderung nicht nachgegangen war.
Hallo,
ja, es ist korrekt, du hast keinen Auskunftsanspruch gegenüber DHL.
Aber der Verkäufer muss dir den Kaufgegenstand natürlich wieder aushändigen (ich hatte es so verstanden, dass du am Ende wieder gezahlt hast). Und dann siehst du ja selber ob es eine - weitere - Beschädigung gibt.
Stefan
Zitat :Hallo,
ja, es ist korrekt, du hast keinen Auskunftsanspruch gegenüber DHL.
Aber der Verkäufer muss dir den Kaufgegenstand natürlich wieder aushändigen (ich hatte es so verstanden, dass du am Ende wieder gezahlt hast). Und dann siehst du ja selber ob es eine - weitere - Beschädigung gibt.
Stefan
jap, es gab weitere Beschädigungen. Aber wir waren nervlich am Ende, alles nochmal durchleben zu müssen, ergo haben uns damit abgefunden.
Zitat :Er hat nur gesagt, dass solche Unboxing-Videos keine Beweiskraft haben. Die könne man leicht fälschen.
So eine Aussage halte ich schlicht für Unfug.
Zitat :Es gab anscheinend einen Autounfall/Transportunfall seitens DHL, als ich den Artikel zur Schadensanzeige eingeschickt habe
Und dann wäre es sinnvoll gewesen, die Versicherung dieser Sendung von DHL in Anspruch zu nehmen.
Zitat :So eine Aussage halte ich schlicht für Unfug.
Vielleicht meinte der Anwalt, man kann durchaus ein Paket auspacken, die Ware selber beschädigen, sie dann wieder ins Originalpaket packen und dann ein "Unboxing-Video" machen.
Du hast aber natürlich Recht, daß die Möglichkeit alleine noch nicht dazu führt, daß solche Videos keinerlei Beweiskraft haben (ich habe das einmal gemacht, als ein VK mir schon zweimal in Folge dieselbe (!) defekte KitchenAid geschickt hatte und ich bei der dritten Lieferung auf Nummer Sicher gehen wollte - war wieder dieselbe, aber immerhin klappte die Rückabwicklung).
Ein Zeuge ist aber natürlich auch nicht schlecht.
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