Schadensersatz - Antwortschreiben an Anwalt

25. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
NeXuS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Schadensersatz - Antwortschreiben an Anwalt

Hallo,

ich habe eine Anfrage zwecks Formulierung eines Antwort Schreibens an einen Anwalt einer Klägerin.

Zur Sache: Mein Hund hat die Tochter der Klägerin angesprungen und dabei verletzt (Biss oder Kratzer). Polizei und Notarzt wurde gerufen und der Fall aufgenommen. Einen Monat später folgte ein Brief vom Anwalt der Klägerin mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter Herr ......,

unter Vollmachtsvorlage in beglaubigter Kopie zeige ich Ihnen hiermit an,
dass ich W. M.,
vertreten durch Frau L. M. und Herrn H. M., , anwaltlich vertrete

Es geht hierbei um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit
Tierhalterhaftung (§ 833 BGB ).
Am Dienstag, den xx.xx.2009 um xx:xx Uhr wurde meine Mandantin von
Ihrem Hund angefallen und nicht unerheblich verletzt. Wegen diesem
rechtswidrigen Angriff sind Sie zum Schadensersatz verpflichtet.
Ich habe Sie daher hiermit aufzufordern eingehend bei mir bis zum Mittwoch,
den 25. November 2009 die
Ansprüche dem Grunde nach anzuerkennen. Es wird Ihnen anheim gestellt,
dieses Schreiben an Ihre
Haftpflichtversicherung weiterzuleiten.


Leider hatte mein Hund zu diesem Zeitpunkt keinen Versicherungsschutz. Laut Anwalt wurden die Höhe des Schadenersatzes noch nicht beziffert, weshalb er diese in seinem Schreiben auch nicht mit angab.

Ich habe nach dem Anwaltsschreiben im Vorfeld mit der Klägerin vor 2 Tagen ein privates Gespräch geführt, welches die Sache soweit klärte und so wie es aussieht, wird sie die Sache fallen lassen. Trotzdem muss ich dem Anwalt nun erstmal ein Schreiben zukommen lassen, was die Schuldanerkennung angeht (Ansprüche dem Grunde nach anzuerkennen).

Ich habe hierbei folgendes Schreiben verfasst und wollte wissen ob ich mich mit diesem Schreiben nicht zu sehr in die Nesseln setze und ob man dies evtl anders formulieren sollte um den Anwalt nicht zu viel Möglichkeiten im Vorfeld zu geben:

Sehr geehrter Herr ....,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom xx.xx,2009 in der Sache

xx, gesetzlich vertreten durch xxx und xxx
gegen
xxx

erkenne ich hiermit die Schadensersatzansprüche dem Grunde nach an, da die Verantwortung meinerseits nicht eingehalten wurde.

Der Vorfall konnte nicht der Versicherung gemeldet werden, da der Hund zu dem Zeitpunkt des Vorfalles nicht versichert war.

Mit freundlichen Grüßen

xxx


Einen Anwalt möchte ich im Moment noch nicht konsultieren, da die Kosten sonst nicht tragbar sind.

Vielen Dank schon mal im Voraus

Greetz

NeXuS

-- Editiert am 25.11.2009 13:10

-- Editiert am 25.11.2009 13:11

-- Editiert am 25.11.2009 13:54

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NeXuS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Hierbei ist mir aufgefallen, dass der genaue Ablauf des Vorfalles schriftlich nicht dargelegt ist.

Wäre es hier ratsamer, die Anerkennung abzulehnen aufgrund unzureichender Formulierung? Wenn ja, wie sollte dies forumliert werden??

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Du sollst also

quote:
eingehend bei [Gegenanwalt] bis zum Mittwoch, den 25. November 2009


etwas schreiben und fragst das hier

quote:
am 25.11.2009 13:06


Super. ;)

quote:
dass der genaue Ablauf des Vorfalles schriftlich nicht dargelegt ist


Muß er das denn? Wenn du keinen Anlaß siehst, den Anspruch der Gegenseite ganz oder teilweise abzuwehren (etwa wegen einer wie auch immer konstruierten Mitschuld), dann ist doch irrelevant, ob der "genaue Ablauf" dargelegt ist. Du sollst ja nur den Anspruch im Grunde anerkennen ("mein Hund hat Geschädigte angefallen" ) und nicht die Sachverhaltsschilderung resp. die Ansprüche in Detail und Höhe ("dabei ging die Gucci-Brille im Wert von 50 Mille zu Bruch" ).

-- Editiert am 25.11.2009 17:05

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NeXuS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke dir für deine Antwort. Gehe somit der Annahme, dass mein Anfangsschreiben soweit OK ist.

Was das Datum angeht, ist es mit dem Anwalt geklärt, dass mein Schreiben etwas später kommt.

greetz

NeXuS

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1x Hilfreiche Antwort

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