Angenommen
:
Ein Mitarbeiter einer Firma schließt eine Spülmaschine in den Räumen der Orstverwaltung falsch an, dadurch ensteht in den Räumen einer Ortsverwaltung ein Wasserschaden. Die OV muss darauf hin ins Rathaus umziehen. Ein Bürger muss nun auf Grund des Umzugs seinen Reisepass im Rathaus abholen, was ihn zusätzliche zwei Stunden Zeit kostet, wofür er einen Verdienstausfall verlangt.
Hat der Bürger irgendwelche Schadensersatzansprüche gegen den Mitarbeiter oder gegen die Firma?
Ich dachte zunächst an § 831 Abs. 1 BGB
. Jedoch bin ich mir unsicher. Würde mich über einen Rat freuen.
Grüße
Schadensersatz Bürger gegen Firma?
4. Januar 2010
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Frage vom 4. Januar 2010 | 18:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz Bürger gegen Firma?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 04:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
quote:
Ein Mitarbeiter einer Firma schließt eine Spülmaschine in den Räumen der Orstverwaltung falsch an
Wie willst du das beweisen?
quote:
wofür er einen Verdienstausfall verlangt.
Angestellt oder Selbständig?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#2
Antwort vom 5. Januar 2010 | 08:04
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
ich vermag hier keinen Schadensersatzanspruch zu erkennen.
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#3
Antwort vom 5. Januar 2010 | 19:48
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
Denkbare Anspruchsgrundlage ist hier allein § 823 BGB
doch ich kann weder einen Eingriff in ein absolutes Rechtsgut des Bürgers erkennen noch eine Schutzgesetzverletzung.
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