Schadensersatz DHL - Paket retourniert

27. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go659221-99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz DHL - Paket retourniert

Hallo liebe Menschen,

ich habe folgendes Problem mit DHL und überlege nun, ob und wie ich hier ggfs mit juristischer Hilfe weiter vorgehen sollte. Freue mich, wenn hier jemand Vorerfahrungen oder Empfehlungen hat.

Ich habe am 06.02 einen deutlich rabattierten Artikel (800€ statt 1240€) online bei einem großen Versandhändler bestellt. Er wurde daraufhin versendet.

Am 13.02 wurde das Paket deutlich nach Ladenschluss in die Filiale eingeliefert, nachdem ich bei einem Zustellversuch am gleichen Tag leider verhindert war. Ich habe daraufhin einen zweiten Zustellversuch gebucht, konnte den Tag der Zweitzustellung aber leider nicht auswählen und war dann nicht zuhause. Das Paket wurde am 16.02 nach diesem zweiten Versuch wieder in die Filiale gebracht. Doof genug, weil schwer und sperrig.

Am 20.02 ging ich in die Filiale (mit Sackkarre usw. zum weiteren Transport), um mein Paket abzuholen. Es war nicht da, die Mitarbeiter:innen haben es auch nach einigem Suchen nicht gefunden.

Ich habe daraufhin den DHL Kundenservice kontaktiert, der eine Beschwerde aufgenommen hat. Mir wurde am 21.02 per E-Mail empfohle, ich solle noch ein paar Tage warten und mich beim Absender melden, sollte das Paket nicht ankommen. Laut Sendungsverfolgung lag es bis gestern noch in der Filiale, heute lässt sich der Sendungsverlauf online nicht mehr einsehen.

Auf Nachfrage beim Absender habe ich gestern, am 26.02, die Information erhalten, dass das Paket bereits wieder dort angekommen ist und als retourniert und die Bestellung als storniert verbucht wurde. Ich habe den Kaufvertrag zwar nicht widerrufen, aber durch die Retoure wurde die Bestellung durch den Absender storniert. Der Artikel kann mir durch den Absender auch nicht erneut zugesendet werden, da er im System als "nicht verfügbar" angezeigt wird. Genaueres konnte mir leider niemand sagen.

Ich kann den Artikel beim ursprünglichen Verkäufer gar nicht mehr und bei anderen Anbietern zu dem genannten Preis nicht neu bestellen. Wenn ich den Artikel nun erneut woanders kaufe, zahle ich ca. 440€ mehr.

Ich Frage mich nun, ob ich auf diesem Schaden sitzen bleibe, oder ob DHL oder der Verkäufer irgendwie in die Pflicht genommen werden können, mir den Artikel doch noch zu beschaffen?

Rechtsbeistand habe ich bisher keinen, werde mich aber umsehen...




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128748 Beiträge, 41118x hilfreich)

Zitat (von go659221-99):
aber durch die Retoure wurde die Bestellung durch den Absender storniert.

Und die Rechtsgrundlage dafür war welche konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go659221-99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und die Rechtsgrundlage dafür war welche konkret?

Ja, das habe ich mich auch schon gefragt. In deren FAQ steht, dass sie so vorgehen, und mE ist das auch ein übliches Vorgehen bei vielen Online-Händlern, was aber noch nicht heißt, dass das mit geltendem Recht konform sein muss.

Der Verkäufer argumentiert, das Produkt sei "im System" als nicht mehr auf Lager markiert und es könne so oder so kein neuer Versand organisiert werden. Woran genau der Lagerbestand 0 nach Retoure liegt, konnte man mir nicht sagen - der Artikel gehe wohl schlichtweg nicht mehr in den Verkauf, ein möglicher Grund sei Beschädigung beim Versand.

Ich kann mich durchaus noch 2 Monate mit dem Verkäufer streiten, würde aber gerne auch eruieren, ob DHL hier in die Pflicht genommen werden kann. Das Paket wurde am 5. Tag der Lagerfrist retourniert, auf der Benachrichtigungskarte steht ganz regulär, dass das Paket 7 Werktage zur Abholung bereitsteht. Hätte DHL hier nicht Mist gebaut, gäbe es gar keine Notwendigkeit eines erneuten Versandes.

Ich würde sagen, der Verkäufer hat eigentlich die Pflicht, den Vertrag zu erfüllen. Gleichzeitig hat DHL mir mein Paket quasi unterschlagen?
Was ist wichtiger / erfolgversprechender?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128748 Beiträge, 41118x hilfreich)

DHL zahlt in der Regel eh keinen Schadenersatz ohne Klage.
Die werden auf stur stellen, weil man ja kein Vertragspartner ist. Wobei das bei Schadenersatz egal wäre. Aktuell gibt es aber eh noch keinen Schaden, somit auch keinen Grund auf Schadenersatz zu klagen.



Zitat (von go659221-99):
Am 20.02 ging ich in die Filiale (mit Sackkarre usw. zum weiteren Transport), um mein Paket abzuholen. Es war nicht da, die Mitarbeiter:innen haben es auch nach einigem Suchen nicht gefunden.

Das könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von go659221-99):
Ich würde sagen, der Verkäufer hat eigentlich die Pflicht, den Vertrag zu erfüllen.

Das hat er ja gemacht.
Das man die Ware nicht angenommen hat, ist nicht das Problem des Verkäufers.
Bezüglich der Stornierung des Auftrages, müsste man halt prüfen, ob die Verweigerung der Annahme durch den Kunden dazu berechtigen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2169 Beiträge, 427x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bezüglich der Stornierung des Auftrages, müsste man halt prüfen, ob die Verweigerung der Annahme durch den Kunden dazu berechtigen würde.
Definitiv nicht. Laut § 355 BGB gilt:
Zitat:
Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen.


Siehe auch AG Dieburg, 04.11.2015, 20 C 218/15 (21):
Zitat:
Entgegen § 355 Abs. 1 S. 2 BGB a. F. ist eine bloße Rücksendung der Ware nicht mehr ausreichend. Entsprechendes gilt daher auch für die Verweigerung der Annahme der Ware, durch die alleine die Anforderungen des § 355 Abs. 1 S. 2, S. 3 BGB an einen Widerruf nicht erfüllt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128748 Beiträge, 41118x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Definitiv nicht. Laut § 355 BGB gilt:

Es geht hier nicht um Widerruf ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go659221-99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte man wie genau beweisen?


Ich war nachweislich um 18:00 am 20.02 in der besagten Postfiliale und habe auch 2 Päckchen abgegeben. Dass ich versucht habe etwas abzuholen lässt sich zwar nicht zweifelsfrei beweisen, gibt nur einen namentlich bekannten Zeugen nebst den Mitarbeiter:innen und anderen Kund:innen, aber ich habe ja auch direkt danach bei DHL angerufen und meine Beschwerde wurde aufgenommen (mit Anliegensnummer).

Damit habe ich die Annahme auch nie verweigert, ich war nur dummerweise zweimal nicht zuhause.
Beim Versuch, das Paket anzunehmen, war es schon weg - am 5. Tag innerhalb der Lagerfrist wurde es abgeholt. Damit hat DHL mir mein Paket mE gewissermaßen unterschlagen? (das ist evtl der falsche Begriff, mir fällt nur kein passender ein) Ist das nicht gewissermaßen ein Schaden? V.a., wenn der Artikel nun nur noch mit deutlichem Aufpreis beschafft werden kann?

Also ich verstehe den Sachverhalt nun so: Sollte ich jetzt darauf bestehen (können), dass der Versandhändler den Artikel neu besorgt und liefert (da ein gültiger Kaufvertrag besteht, von dem ich nicht zurückgetreten bin) kann dieser wiederum einen möglichen Schaden (z.B. doppelte Versandkosten, evtl Transportschäden) bei DHL geltend machen. Trotz Fehler durch DHL ist hier zunächst der Händler in der Pflicht, den Kaufvertrag einzuhalten?

Falls der Kaufvertrag wider Erwarten wirksam aufgelöst sein sollte, dann müsste ich mich doch an DHL wenden können (ggfs per Klage) , eben weil sie die Zustellung (bzw. Abholung) entgegen der Ankündigung (Benachrichtigungskarte) nicht ermöglicht haben?

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