Schadensersatz Schmerzengeld fordern

14. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fino88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz Schmerzengeld fordern

Ich weiß nicht ob mir jemand helfen kann. Behörde hat rechten verletzt seit Juni 2019 . Wurde es auch bei dienstaufsicht beschwert die Sache, aber ohne Erfolg in September 2019. Durch die Rechtsverletzung entstehen mir hohe Schaden / Geld/ Muss ich jetzt bis 31.12.2019 die mir generierte schaden / Schmerzengeld in Brief per Einwurf einschreiben fordern von die Behörde?
Ich möchte eigentlich gleich Klage machen und durch die Klage das Geld fordern.

-- Editiert von Fino88 am 14.12.2019 17:17

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Fino88):
Behörde hat rechten verletzt seit Juni 2019

Und welche genau?



Zitat (von Fino88):
Schadensersatz Schmerzengeld fordern

Welche Schäden sind entstanden?
Welche Schmerzen sind entstanden?



Zitat (von Fino88):
Muss ich jetzt bis 31.12.2019 die mir generierte schaden / Schmerzengeld in Brief per Einwurf einschreiben fordern von die Behörde?

Nein muss man nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Fino88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gelesen, wenn ich Gerichtlich durch eine Klage Schadenersatz fordern möchte, dann muss ich auch beweisen dass ich habe versucht dieses Schaden erstmal ohne Klage zu fordern. Zumbeispiel brauchen die eine sendungsnummer von den Brief was ich per Einwurf einschreiben vorher zu dem Behörde geschickt habe.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Fino88):
Ich habe gelesen, wenn ich Gerichtlich durch eine Klage Schadenersatz fordern möchte,

Das gilt nur im Zivilrecht, nicht im Verwaltungsrecht.


Ich empfehle hier, das man einen Fachanwalt hinzuzieht der das für einen macht.
Alleine wird man die Klage nicht hinbekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Fino88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Es wurde so viele rechten und Sachen hier verletzt, ich habe Angst daß eine Fachanwalt würde sagen, das ist alles zu kompliziert. Habe ich jedoch Beweise dass ich recht habe.
Aber ich versuche eine finden eine Anwalt. Vielen Dank.

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#5
 Von 
Fino88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Es wurde so viele rechten und Sachen hier verletzt, ich habe Angst daß eine Fachanwalt würde sagen, das ist alles zu kompliziert. Habe ich jedoch Beweise dass ich recht habe.
Aber ich versuche eine finden eine Anwalt. Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Fino88):
ich habe Angst daß eine Fachanwalt würde sagen, das ist alles zu kompliziert


Eher wohl, daß er sagt, daß du keine Ansprüche hast, oder? "Zu kompliziert" ist Recht für einen Fachmann nicht.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Fino88):
ich habe Angst daß eine Fachanwalt würde sagen, das ist alles zu kompliziert.


Und wenn er damit recht hat, bist Du ohne Anwalt von Anfang an zum scheitern verurteilt. ;)

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