Guten Tag,
Am Samstag Abend bin ich Zwecks eines Geburtstags in eine Bar mit Freunden gegangen. Kurze Zeit nach der Ankunft wurde ich von eine Fremden Dame angewunken, die scheinbar nicht geschafft hat ein Foto von sich und einer Freundin zu machen. Sie hat mich darum gebeten ein Foto von ihnen zu machen und mir das Smartphone aus eigenen Stücken in die Hand gegeben. Als ich versuchte ein Foto zu machen ist es mir jedoch versehentlich aus der Hand gefallen. Ich habe versucht den Sturz abzudämpfen, indem ich es auf meinen Fuß fielen ließ, kurz bevor es auf den Boden fiel.
Ich betrachtete das Smartphone nachdem dieser Zwischenfall geschehen ist, konnze jedoch keinen Schaden feststellen. Auch die Dame hat es sofort angeschaut und gesagt, dass alles in Ordnung sei. Etwa fünf Minuten später kam sie jedoch auf mich zu und forderte mich auf ihr meine Personalien offen zu legen, damit meine Versicherung den Schaden begleichen kann. Ich weigerte mich, da ich über solche Vorfälle zuvor schon im Internet gelesen hatte und der Annahme war, dass bei freiwilliger übergabe eines Gegenstandes (der somit so zu sagen Verliehen wurde) und einem anschließend entstehenden Schaden durch den Dritten, kein Tatbestand für Sachbeschädigung vorliegt.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Schadensersatz Smartphone versehentlich fallen lassen
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Zitat:kein Tatbestand für Sachbeschädigung vorliegt.
Richtig, strafbar ist es nicht.
Davon sind die zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen allerdings völlig unberührt.
Wenn du versehentlich gegen ein anderes Auto fährst, ist das auch nicht strafbar. Trotzdem musst du oder deine Versicherung den Schaden ersetzen.
Das einzige, was dich hier noch retten kann ist, dass es sich um eine Gefälligkeit gehandelt hat. Aber ob das wirklich vom Schadenersatz entbindet, kann ich nicht sagen.
Daher solltest du deiner Versicherung den Schaden melden, weil die wird die Regulierung schon ablehnen, wenn du nicht schadenersatzpflichtig bist.
Gibt es dabei einen Unterschied zwischen der Schadensregulierung der Versicherung und meiner Tatsächlichen Haftbarkeit? Sprich: wenn die Versicherung den Schaden nicht übernehmen möchte, kann ich dann trotzdem herangezogen werden um den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen?
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Ja natürlich. Wenn der Schaden durch ein Ereignis eingetreten ist welches nicht versichert ist, dann ist es immer noch möglich, dass du trotzdem zahlen musst.
Beispiel:
Du wirst gebeten ein Photo zu machen und dazu gibt man dir ein Smartphone. Anstelle ein Photo zu machen nimmst du nun einen Hammer und zertrümmerst damit das Smartphone. Die Versicherung braucht nun nicht zu haften, aber dennoch musst du natürlich für den Schaden aufkommen.
-- Editiert von micbu am 21.12.2015 14:31
Bei diesem Fall geht es dann aber offensichtlich um eine mutwillige Beschädigung des Smartphones. Ist es speziell bei meinem Fall möglich, dass ich zur Schadensbegleichung herangezogen wird, wenn meine Versicherung die Regulierung ablehnt mit der Begründung: "Die Besitzerin des Smartphones hat ihr Handy freiwillig aus der Hand gegeben und somit damit gerechnet, dass es verwendet wird wie das eigene. Schäden die dabei entstanden sind, hätten auch einem selbst geschehen können."
Das kommt halt auf deine Versicherung was dort in den Versicherungsbedingungen steht. Sind Schäden durch Gefälligkeitsleistungen bei deiner Versicherung mit versichert, dann erledigt das deine Versicherung. Wenn nicht, dann nicht. Um das sicher rauszubekommen musst du schon deine Versicherungsbedingungen durchlesen.
Sind Gefälligkeitsleistungen nicht mitversichert muss ich den Schaden selbst bezahlen?
Gernau das steht in deinen Versicherungsbedingungen, du musst sie nur lesen.
Bei mir sind sie mitversichert, aber das kann bei dir natürlich anders sein.
Zitat:Sind Gefälligkeitsleistungen nicht mitversichert muss ich den Schaden selbst bezahlen?
Zitat:Gernau das steht in deinen Versicherungsbedingungen
Genau das steht nicht drin!
Dort steht, ob die Versicherung leistet oder nicht.
Die Frage ist, ob der TE für diesen speziellen Gefälligkeitsdienst zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann und die Schaden aus eigener Tasche bezahlen muss.
Und hier ist die Antwort in diesem Fall NEIN.
Sie müssten den Schaden bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz tragen, hier aber wird die Dame auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.
Dieser Annahme war und bin ich auch gewesen. Da bei Gefälligkeitsdiensten laut Gericht ein sogenannter stillschweigender Haftungsausschluss ausgesprochen wird. Ist dieser Fall somit rechtlich eindeutig und ich nicht Haftbar?
ZitatGenau das steht nicht drin! :
Natürlich steht das dort drin wenn dies mitversichert ist. Bei mir ist diese Leistung mitversichert, darauf hatte ich großen Wert gelegt.
-- Editiert von micbu am 21.12.2015 15:59
In den Versicherungsbedingungen steht drin, dass der TE den Schaden selbst tragen muss, wenn es nicht versichert ist?
Nein, in den Versicherungsbedingungen steht drin welche Schäden von der Versicherung übernommen werden.
Nicht alle Schäden sind versichert.
-Doppelpost-
-- Editiert von micbu am 22.12.2015 09:04
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