Hallo liebes 1-2-3 Forum, ich habe auf dem Weg zu einer Reha wegen Bandscheiben Vorfall einen Unfall gehabt als ich aus dem Zug gestiegen bin. Unter dem Ausstieg befand sich ein riss im Bahnsteig den man nicht sehen konnte weil der Bahnsteig zudem um einiges tiefer als normal war. Ich bin beim aussteigen in diesen Riss getreten und umgeknickt und gestürzt. Ich musste meine Reha abbrechen noch bevor sie beginnen könnte, Diagnose Bänderriss. Jetzt ist meine Frage ob ich einen Anspruch auf Schadensersatz von der Bahn habe, denn dadurch verzögert sich meine Reha jetzt mindestens um 2 Monate und meinem Rücken tut die Fehlhaltung überhaupt nicht gut.
Danke schonmal für eine Antwort
Schadensersatz Unfall Bahn
Zitat:Jetzt ist meine Frage ob ich einen Anspruch auf Schadensersatz von der Bahn habe,
Vom Grundsatz her ja.
Wenn der Riss im Bahnsteig (ich kann mir da nichts drunter vorstellen) ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht darstellt, dann haftet die DB auch grundsätzlich dafür.
Für die Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Zug haftet die DB allerdings nicht - denn der enspricht den gesetzlichen Vorgaben, welche nunmal unterschiedliche Höhen zulassen. Außerdem ist der Höhenunterschied ja etwas, was man sehen kann - und entprechend vorsichtig sein muss.
Damit sind wir bei Problem (a): Sie müssen beweisen können, dass Sie vorsichtig genug ausgestiegen sind und der Unfall trotzdem passiert ist. Sie werden ja nicht der einzige Reisende gewesen sein. Zahlreiche andere Reisende werden (auch an den Tagen davor) die gleiche Stelle überquert haben, ohne dabei einen Unfall zu erleiden. Auf die Frage, warum der Unfall dann passiert ist, werden Sie eine Antwort haben müssen.
Und Sie werden beweisen müssen, dass Ihre Gesundheitsbeeinträchtigung auf den Unfall zurückzuführen ist. - Also die Beweisproblematik (b): Wie schnell wurde der Unfall der DB gemeldet? Haben DB-Mitarbeiter den Unfall gesehen? (Wenn der Unfall beim Aussteigen passiert ist, muss ja das Personal des Zuges noch vor Ort gewesen sein.) War ein Krankenwagen vor Ort? Gibt es Zeugen, die den Unfall gesehen haben?
Danke für die schnelle Antwort.
Ja Augenzeuge war ein Lokführer der auf dem Bahnsteig stand und mir auch einen Rettungswagen rief. Hinzugerufen wurde auch ein Schaffner weil der Lokführer in einen Zug steigen musste. Der Schaffner hat mit mir auf den Rettungswagen gewartet und hat auch meine Daten aufgenommen zwecks unfallanzeige. Andere Passagiere sind an dem Bahnhof nicht mit ausgestiegen.
Denken Sie denn es wäre sinnvoll sich einen Beratungstermin beim Anwalt zu holen um das abzuklären?
LG
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Zitat:Denken Sie denn es wäre sinnvoll sich einen Beratungstermin beim Anwalt zu holen um das abzuklären?
So lange keine Antwort von der Bahn bezüglich der Unfallanzeige vorliegt, dürfte es relativ sinnlos sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Außer Abwarten kann der ja auch nichts machen. Abgesehen davon würden Sie wahrscheinlich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Wenn eine Antwort da ist, müsste man neu überlegen. Kommt halt darauf an, was die DB antwortet.
Aber es ist sehr gut, dass der Unfall gleich vor Ort aufgenommen und gemeldet wurde. Das ist nämlich meist die größte Hürde.
Weder der lokführer noch der Schaffner hatten ein Formular für die unfallanzeige dabei, darum.sollte ich ihm meine Daten aufschreiben und er wollte es nachträglich ausfüllen. Habe per Mail bei der bahn nachgefragt wo ich als Antwort bekam das diese vielleicht noch auf dem weg ist und ich den Unfall und Ort nochmal erläutern soll, was ich auch getan hab. Darauf hab ich jetzt allerdings noch keine Antwort bekommen.
Der Schaffner drückte .ir eine karte in die Hand und meinte ich sollte mich später erkundigen ob sie angekommen ist und falls ich mich beschweren möchte sollte ich das da eben falls tun, es hätten sich schon mehrere Passagiere über die Bahnsteige beschwert. Scheint also bekannt zu sein das der Bahnsteig dort sehr runtergekommen ist.
Ich danke Ihnen erstmal für die Antworten. Ich muss dann wohl noch etwas Geduld haben.
LG
Abklären, ob der Unfall wirklich bei der DB als Unfall gemeldet wurde, sollten Sie aber schon.
Sonst warten Sie bis zum St. Nimmerleinstag auf eine Antwort.
Habe vorgestern nochmals eine Anfrage per Mail gestellt ob sie mittlerweile angekommen ist aber leider noch keine Antwort bekommen. Werde auf jeden Fall weiter nachhaken! Und die BG der Klinik wird denke ich mal auch daran interessiert sein ob da eine Haftung besteht.
Zitat:Weder der lokführer noch der Schaffner hatten ein Formular für die unfallanzeige dabei, darum.sollte ich ihm meine Daten aufschreiben und er wollte es nachträglich ausfüllen.
Sie haben damit quasi nichts in der Hand.
Es ist unwahrscheinlich, dass der ZUB da irgendwas ausgefüllt und an die richtige Stelle weitergeleitet hat.
Sie können nichts beweisen.
Haben Sie denn wenigstens die Personalnummer vom Tf oder ZUB?
Das dürfte leider kein Grund für Schadenersatz sein.Zitat :denn dadurch verzögert sich meine Reha jetzt mindestens um 2 Monate
Falls die Reha-Klinik nun aber eine Kostenerstattung fordert---- könnte das ein Grund für die Schadenersatzforderung sein.
Dass dir der Rücken weiterhin/länger weh tut, dürfte leider auch kein Grund für Schmerzensgeld sein.
Hallo
Wieso sollten die auch auf eine Mail antworten die es niemals gab? Oder kannst du beweisen, dass die die mail auch BEKOMMEN haben?Zitat:Habe vorgestern nochmals eine Anfrage per Mail gestellt ob sie mittlerweile angekommen ist aber leider noch keine Antwort bekommen.
Danke für die ganzen Antworten. Also ich hab zum Glück den Bericht vom Krankenhaus und der rettungswageneinsatz lässt sich ja auch belegen.
Ich habe bereits eine Antwort der bahn bekommen die belegt das meine Email auf jeden Fall ankam. Auf die erste Nachfrage kam ja die Antwort das die unfallanzeige eventuell noch unterwegs ist und ich den unfallhergang einmal schildern soll mit Ort und Zeit, was ich auch getan habe. Jetzt fehlt halt die Reaktion auf diese.
Mir bleibt wohl erstmal weiter nur abzuwarten. Da es als wegeunfall zählt und die BG der Klinik dafür aufkommt haben die ja eventuell noch interesse sich das Geld wieder zu holen. Aber das weiss ich nicht.
Danke nochmals
Haben Sie denn wenigstens die Personalnummer vom Tf oder ZUB?
Leider nur die zugnummer und Uhrzeit. Ich war leider nicht geistesgegenwärtig genug um mir Namen geben zu lassen. Leider fällt einem sowas erst im Nachhinein ein.
Sie haben Null Chancen auf Kohle.
Sie können den Unfall nicht nachweisen.
So uch hab jetzt von der Bahn einen Brief bekommen mit einem Aktenzeichen und das mein Schreiben dort eingegangen ist. Jetzt wollen die zur weiteren Abklärung eine Kopie meiner Fahrkarte.
Ist es da jetzt ratsam den weiteren weg über einen Anwalt laufen zu lassen oder wäre das noch zu früh?
Hab mit sowas leider wirklich null Erfahrung.
LG
Wenn Sie jetzt einen Anwalt bemühen, besteht das Risiko, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.
Unter Kostenaspekten würde ich persönlich mit der Beauftragung eines Anwalts noch warten.
Ob Sie sich die weitere Kommunikation mit der DB selbst zutrauen, müssen Sie für sich selbst entscheiden.
"Ein Riss im Bahnsteig, den man nicht sehen konnte?" Aber die Zeugen sollen gesehen haben, dass dieser Riss causal für den Unfall war? Die Zeugen können doch allenfalls gesehen haben, dass der Fragesteller gestürzt ist.
wirdwerden
Man hätte ihn sehen können wenn man auf der unteren Stufe gerade runtergewchaut hätte.. Aber da es keine normale ausstiegshöhe war sondern um einiges höher als normal, war er für mich nicht sichtbar.
Klingt kompliziert, ist es aber nicht wenn man dabei gewesen ist.
Das praktische Problem wird sein, dass die DB früher oder später etwa folgendes Schreiben wird:
"Wie kontrollieren unsere Bahnsteige regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand. Bei der letzten Kontrolle am xx.xx.2019 war alles in Ordnung. Im Zeitraum zwischen der letzten Kontrolle und Ihrem Unfall haben durchschnittlich yyy Reisende täglich den Bahnsteig benutzt, ohne dass sich ein Unfall ereignet hat. Wir gehen daher davon aus, dass der Bahnsteig auch am Tag Ihres Unfalls in ordnungsgemäßem Zustand war und Ihr Unfall nicht auf den Zustand des Bahnsteigs zurückzuführen ist."
Da sollten Sie dann eine Antwort parat haben.
Zusammenfassung: Sie haben nichts in der Hand.
Das kann so sein. Also bleibt mir weiterhin nichts anderes übrig als abzuwarten. Der Beschädigung ist aber zumindest anzusehen das sie nicht grad erst frisch oder höchstens 2 Wochen alt ist, sondern schon älteren Datums.
Aber wie schon oft zu lesen war, versuchen die sich ja immer mit irgendwas raus zu reden.
Ich danke allen für die Antworten und bleibe geduldig
Zitat:Der Beschädigung ist aber zumindest anzusehen das sie nicht grad erst frisch oder höchstens 2 Wochen alt ist, sondern schon älteren Datums.
Dass ist ja das Problem. Wenn die Beschädigung schon länger da ist, vor Ihnen aber niemand verunfallt ist, spricht der erste Eindruck dafür, dass der Unfall nicht von der Beschädigung verursacht wurde, sondern z.B. von eigener Unaufmerksamkeit. (Sonst hätte es ja schon andere Unfälle vor Ihnen geben müssen).
Auf diese Argumentation sollten Sie sich zumindest vorbereiten.
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