Guten Tag,
ich möchte zunächst meine Situation beschreiben. Vor ein paar Wochen hatte ich einen Termin beim Zahnarzt (ZA) zur Kontrolle. Ich hatte zudem Beschwerden - die Zähne waren ein einigen Stellen überempfindlich. Der ZA, der anscheinend stets überfordert ist, hatte für mich keine Zeit, obwohl ich auf den Termin 4 Monate warten musste! Durch seine Krankenschwester hat er mir die Zahnpaste für empfindliche Zähne sowie eine Schiene empfohlen. Nach zwei Wochen brach mein Zahn zu größtem Teil ab (ich habe nichts Hartes gegessen und war sehr überrascht!). Ich glaube, dass es vor zwei Wochen voraussehbar und vermeidbar gewesen wäre.
Meinen Sie, dass ich den Schadensersatz verlangen kann, z.B. in der Höhe der Kosten für die Krone? Oder ist es aussichtslos?
Das Vertrauen in meinem ZA ist auf jedem Fall zerstört. Als ich am nächsten Tag vorbei kam, war er wieder sehr beschäftigt und ich musste nach 3 Stunden Wartezeit wieder gehen.
Ich finde es empörend, was sich manche Ärzte erlauben, die geschworen haben, den Menschen in ihrem Leiden zu helfen!
Danke für das Lesen!
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Schadensersatz Zahnarzt
27. November 2012
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Frage vom 27. November 2012 | 18:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz Zahnarzt
#1
Antwort vom 27. November 2012 | 19:14
Von
Status: Schüler (490 Beiträge, 172x hilfreich)
Was mich interessiert und sicherlich auch zur Beurteilung relevant ist: Weswegen ist der Zahn denn abgebrochen? Steht da ein Grund fest?
Ausschlaggebend ist ja, ob der ZA tatsächlich versäumte etwas zu diagnostizieren, was den Abbruch des Zahn hätte verhindern können.
Denn rein theoretisch überlegt: Wäre der Abbruch 'nur' auf 'schwache Zähne' zurückzuführen (gegen die der ZA außer der Zahncreme nichts Anderes tun konnte) dann wäre ihm auch kein Vorwurf zu machen.
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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."
-- Editiert Katanaka am 27.11.2012 19:14
#2
Antwort vom 27. November 2012 | 21:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Weswegen ist der Zahn denn abgebrochen? Steht da ein Grund fest?
Die Mitarbeiterin der Praxis, die mich heute angeschaut hat und auch eine provisorische Füllung gemacht hat, konnte nichts dazu sagen, obwohl ich sie direkt gefragt hat.
quote:
Wäre der Abbruch 'nur' auf 'schwache Zähne' zurückzuführen
Ich bin mir zu 90% sicher, dass nicht die Empfindlichkeit der Zähne der Grund des Abbruchs war. Ich habe tatsächlich empfindliche Zähne (am Hals, besonders Vorderzähne), sie brechen gewöhnlich aber nicht ab. Das passiert mir zum ersten Mal und das war auch ein Backenzahn, der abgebrochen ist.
quote:
Ausschlaggebend ist ja, ob der ZA tatsächlich versäumte etwas zu diagnostizieren, was den Abbruch des Zahn hätte verhindern können.
Soweit ich weiß, muss ich nicht beweisen, dass der Arzt etwas falsch gemacht hat, sondern der Arzt muss darlegen, dass er alles richtig gemacht hat.
Soll ich mich vielleicht an einen anderen Zahnarzt wenden, damit er bestätigt, dass der Abbruch so gravierend ist, dass es mit Sicherheit vor zwei Wochen diagnostiziert werden konnte? Oder was wäre die beste Alternative in diesem Fall?
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