Gegenstand A wurde mir einem Ball irreperabel Beschädigt , dies geschar während der Schulzeit in der Schule in einer Pause.
Der Eigentümer fordert Schadenzersatz.
Ich möchte die Schadenszumme überprüfenlassen , wer trägt die Kosten / Wie mache ich das ?
Steht dem Eigentümer überhaupt Schadensersatz zu ?
Wer trägt die Kosten?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
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Schadensersatz - Sachbeschädigung durch Ball in der Schule in einer Pause
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Wenn A irreperabel geworden ist, muss der Schädiger ihn ersetzen. Die Höhe der dafür notwendigen Kosten muss der Geschädigte nachweisen, z.B. durch eine Rechnung.
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Wie sieht es aus , wenn ein Reperatur noch möglich gewesen wäre ?
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quote:
Wie sieht es aus , wenn ein Reperatur noch möglich gewesen wäre ?
Dann sind wohl nur die Reparaturkosten zu ersetzen, wenn es nicht teurer wird als ein neuer Gegenstand A.
Es spielt u.U. auch eine Rolle wie alt der Schädiger war, da du geschrieben hast, dass es in der Schule passierte.
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Was für eine Rolle Spielt das ? , bzw. wie sieht es bei verschiedenen Altersstufen aus ?
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Einfach mal § 828 BGB
lesen.
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die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Bedeutet das wenn ich nicht wusste , was ich da tue , ich nicht haften muss , oder das ich nicht haften muss , wenn es nur fahrlässig war.
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oder ?
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Bist Du jünger als 7 oder geistig zurückgeblieben?
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Beides nciht , aber spielt es ien Rolle ,wenn dies nur versehentlich geschar ?
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JA, bei Absicht wäre es wohl auf jeden Fall auch noch strafrechtlich relevant.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und gibts für sowas keien versicherung ?
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Nur ein ausführlicher Sachverhalt kann eine brauchbare Antwort zur Folge haben.
Solange Sie nicht schildern wie alt der Schädiger war und wie der Schaden konkret passierte, macht es arbeitsökonomisch wenig Sinn eine Auskunft zu geben.
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--- editiert vom Admin
quote:
Und gibts für sowas keien versicherung ?
Haftpflicht?
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"Sie häufen Schätze an, weil sie vergessen haben, dass man nur Erinnerungen nicht ersetzen kann."
Haftet auch nur, wenn es wirklich ein Mißgeschick war, in Fällen des § 828 BGB
normalerweise nicht.
wirdwerden
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