Schadensersatz - Sachbeschädigung durch Ball in der Schule in einer Pause

24. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz - Sachbeschädigung durch Ball in der Schule in einer Pause

Gegenstand A wurde mir einem Ball irreperabel Beschädigt , dies geschar während der Schulzeit in der Schule in einer Pause.

Der Eigentümer fordert Schadenzersatz.

Ich möchte die Schadenszumme überprüfenlassen , wer trägt die Kosten / Wie mache ich das ?

Steht dem Eigentümer überhaupt Schadensersatz zu ?

Wer trägt die Kosten?

Vielen Dank schonmal im Vorraus

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Wer den Schaden hat...?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn A irreperabel geworden ist, muss der Schädiger ihn ersetzen. Die Höhe der dafür notwendigen Kosten muss der Geschädigte nachweisen, z.B. durch eine Rechnung.

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#2
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es aus , wenn ein Reperatur noch möglich gewesen wäre ?

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#3
 Von 
filty
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)


quote:
Wie sieht es aus , wenn ein Reperatur noch möglich gewesen wäre ?


Dann sind wohl nur die Reparaturkosten zu ersetzen, wenn es nicht teurer wird als ein neuer Gegenstand A.
Es spielt u.U. auch eine Rolle wie alt der Schädiger war, da du geschrieben hast, dass es in der Schule passierte.

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#4
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für eine Rolle Spielt das ? , bzw. wie sieht es bei verschiedenen Altersstufen aus ?

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#5
 Von 
filty
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Einfach mal § 828 BGB lesen. ;)

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#6
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Bedeutet das wenn ich nicht wusste , was ich da tue , ich nicht haften muss , oder das ich nicht haften muss , wenn es nur fahrlässig war.

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#7
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

oder ?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Bist Du jünger als 7 oder geistig zurückgeblieben?

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12328.02.2011 12:53:31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Beides nciht , aber spielt es ien Rolle ,wenn dies nur versehentlich geschar ?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

JA, bei Absicht wäre es wohl auf jeden Fall auch noch strafrechtlich relevant.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#12
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Und gibts für sowas keien versicherung ?

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#13
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Nur ein ausführlicher Sachverhalt kann eine brauchbare Antwort zur Folge haben.

Solange Sie nicht schildern wie alt der Schädiger war und wie der Schaden konkret passierte, macht es arbeitsökonomisch wenig Sinn eine Auskunft zu geben.





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#14
 Von 
guest-12307.03.2011 09:47:04
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

quote:
Und gibts für sowas keien versicherung ?


Haftpflicht?

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"Sie häufen Schätze an, weil sie vergessen haben, dass man nur Erinnerungen nicht ersetzen kann."

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Haftet auch nur, wenn es wirklich ein Mißgeschick war, in Fällen des § 828 BGB normalerweise nicht.

wirdwerden

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