Kostenentschädigung für Wirt (Videoüberwachung)

17. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
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Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenentschädigung für Wirt (Videoüberwachung)

Hallo,

ein befreundeter Wirt von mir betreibt seit längerem eine Gaststätte. In der Gaststätte wurde vor ein paar Wochen eine Schlägerei angefangen. Die Polizei wurde alarmiert und es wurden sogar Leute dabei festgenommen.

Der Wirt hat eine Videoüberwachungsanlage in seiner Gaststätte installiert. Die Polizei hat nun dem Wirt auferlegt, man müsse 16 Stunden Videomaterial von insgesamt 6 Überwachungskameras sichern und auf einem externen Datenträger der Polizei übergeben.

Der Wirt selber hat keine Ahnung von Technik, so dass er den Dienstleister welcher ihm die Anlage installiert hat dafür beauftragt hat. Der Dienstleister kam an einem Sonntag dort hin, wo auch der Polizeibeamte anwesend war wegen Zeugen etc.

Der Polizeibeamte hat dem DIenstleister nocheinmal genau beschrieben, welche Videodaten er benötige. Der DIenstleister konnte die Daten über eine Netzwerkverbindung von der Videoüberwachung sichern bzw. exportieren und abspielfähig machen. Dieser konnte aber immer nur 4 x 1 Stunde sichern und musste dabei eben warten bis die Exportaufträge des Programms fertig waren.

Somit konnte der Dienstleister die Sache auch nicht von alleine laufen lassen, sondern musste eben Vor-Ort bleiben bis die Daten komplett gesichert wurden.

Vom Dienstleister resultierte eine Rechnung in Höhe von 2.600,00 netto EUR für 12 Std Arbeitsaufwand, Fahrtkosten, Sonntags- und Nachtzuschläge, etc.

Nun hat der DIenstleister die Rechnung meinem befreundeten Wirt gesendet und bittet um Zahlung dieser Rechnung.

Mein befreundetet Wirt dagegen sieht das überhaupt nicht eindass er dies bezahlen soll. Ich persönlich sehe das eigentlich auch nicht ein. Da der Auftraggeber ja die Polizei war. Wiederrum frage ich mich wieso diese 16 Stunden Filmmaterial haben möchten, wenn die Tat genau auf 5 Minuten Video ersichtlich ist.


Meine Fragen:


1. Wer trägt die Kosten hierfür? -
Beauftragt wurde der DIenstleister dann noch einmal Vor-Ort vom Polizeibeamten, nach Anweisung dieses Filmmaterial zu sichern.


2. Ist der Auftraggeber nun der Wirt oder die Polizei selber? - Kann der Wirt die Rechnung bezahlen und dann bei der Polizei geltend machen? Würden diese die Rechnung auch anzweifeln und der Wirt würde in Erklärungsnot geraten, obwohl er dies technisch überhaupt nicht erklären könnte? Dokumentation vom Dienstleister wurde auf Wunsch nachgereicht.

3. Dem Wirt erschien die Rechnung zuerst als sehr hoch angesetzt. Nach Rücksprache mit dem Dienstleister waren seine Fragen und Zweifel erledigt, es wurde eine Dokumentation nachgereicht. Da der DIenstleister im schlimmsten Fall alles belegen kann. Zudem hat der Dienstleister an 3 Sicherungsgeräten (Notebooks) gleichzeitig exportiert und gesichert. Dieser hätte ja auch fies sein können und nur mit einem Gerät dort Däumchen drehen können.
Frage: Falls die Polizei dies bezahlen muss, wovon ich stark ausgehe, prüfen diese die Rechnung überhaupt so wie ich es im Detail hier beschreibe?



4. Sind Abstürze eines Aufnahmegerätes wegen Überlastung bzw. Überhitzung (wahrscheinlich Kühler defekt oder verschmutzt) Problem des Wirts? Mangelnde Wartung?


Falls es hier zu einer Forderungsabwehr vom Wirt bzw. der Polizei kommen sollte, geht das dann auch noch in Richtung IT-Recht?!


Ich persönlich fand den tatsächlichen und auch nachweisbaren Zeitaufwand zuerst auch mehr als überzogen. Jedoch kann das plausibel erklärt werden. Der Wirt würde die Rechnung schon gerne bezahlen, hat aber so seine Bedenken ob er diese Kosten dann erstattet bekommt.

PS: Der befreundete Wirt hat schon mal vorgefühlt bei der Polizei. Die Aussage von denen war: Eigentlich stellen uns alle so etwas in vergleichbaren Fällen kostenfrei zur Vergfügung. So die Aussage des Beamten am Telefon, er solle sich aber noch einmal an einen anderen Beamten wenden.

Wiederrum würde ich diese "kostenfreie Bereitstellung" bei einem 5 Minuten Clip verstehen. So etwas dauert in der Regel lt. Angaben des Dienstleisters vielleicht mit An- und Abfahrt 45 Minuten.

Die Schlägerei in der Gaststätte also die Tat selbst ging auch nur 5 Minuten. Auf Nachfrage beim DIenstleister, wieso er diese 16 Std nicht in einen Clip gepackt hat, teilte dieser mit, dass die Datei dann zu groß wäre und somit nicht abspielfähig gewesen wäre und dass der Beamte dies gestückelt wollte um einen besseren Überblick zwischen den einzelnen Uhrzeiten zu haben.

Anscheinend passieren beim Export von zu großen Dateien bei diesem System Fehler in der Umwandlung. Eine Stunde Filmmaterial hatte dann 1,75 GB (MP4-Format - konvertiert). und das ganze eben 16 Stunden x 6 Kamers x 1,75 GB = 168GB Filmmaterial, mit einer Datenübertragung von ca 8-10MB/S (100Mbit) vom Abspielgerät zum Datenträger, zzgl. dem Umwandlungsvorgang(Konvertierung), weil sonst die Daten noch größer gewesen wären.

Zudem liefen laut Dokumentation im laufenden Betrieb der Gaststätte auch noch zusätzliche Netzwerkgeräte, so dass die Übertragungsraten zur Sicherung sehr schwankten. Zusätzlich teilte der Dienstleister auch mit, dass das Gerät wegen Überhitzung ein paar mal abgeschmiert ist, was man auf einem Logbericht nachvollziehen könne und er somit auch etwas mehr Zeit benötigt hatte, bis sich das Gerät wieder einschalten lies.(Für die, welche sich technisch damit auskennen).

Im großen und ganzen geht es einfach nur darum, dass der erste Polizeibeamte darauf hinwies, dass diese in vergleichbaren Fällen das Material einfach so bekommen. Bei einem 5Minuten Clip, wie oben bereits beschrieben, wäre das ja auch nachvollziehbar und völlig in Ordnung zur Aufklärung einer Straftat. Der Wirt hätte diese Rechnung die wahrscheinlich nicht einmal 3-Stellig gewesen wäre, selbstverständlich aus eigener Tasche bezahlt.

-- Editiert von go533138-14 am 17.12.2019 07:01

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Die Kosten sollte man sich vom Schläger zurückholen, wenn die Polizei das nicht übernimmt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von go533138-14):
Der Wirt selber hat keine Ahnung von Technik, so dass er den Dienstleister welcher ihm die Anlage installiert hat dafür beauftragt hat.


Das dürfte der Fehler gewesen sein.

Hätte man das der Polizei mitgeteilt, hätte diese die Daten vermutlich selbst gesichert, denn die haben durchaus (Fach-)Personal für sowas.

Ich vermute, dass man beantragen muss, dass diese Aufwendungen als Kosten der Beweißaufnahme mit ins Verfahren aufgenommen werden.

-- Editiert von spatenklopper am 17.12.2019 15:35

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade eben mal nachgefragt, es wahr wohl so:

Der Wirt kennt Dienstleister auch privat und hat diesen an einem Sonntag aus dem Bett geklingelt, weil die Polizei Druck gemacht hat wegen diesen Aufnahmen. Ansonsten wäre der Dienstleister wahrscheinlich vielleicht gar nicht erschienen, da dieser eigentlich keinen Sonntagsdienst anbietet.

Plötzlich stand der Beamte mit dem Wirt zusammen vor dem Büro des Dienstleisters, ca 12 KM entfernt von der Gaststätte und wollten diesen dazu auffordern, quasi mitzukommen wegen dem Videomaterial. Dieser ging selbstverständlich mit um diesen Auftrag zu erledigen.

In der Gaststätte angekommen, hat der Beamte dann nochmals mit dem Dienstleister gesprochen und diesem genau gesagt was er alles haben möchte.

Aber ist wohl schon so, dass der erste der den Dienstleister beauftragt hat und quasi angerufen hat und per Textnachricht kontaktiert hat, der Wirt selber war. Aber eben auf Drängen des Beamten.


Dies ist eine relativ verzwickte Situation. Ich selber kenne den Dienstleister auch und dieser will natürlich sein Geld haben. Von wem dies kommt, ist diesem relativ egal.

Wo kann man so etwas genau herausfinden? Sollte der Wirt einen Rechtsanwalt hierzu aufsuchen oder wie genau läuft das ab?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von go533138-14):
Von wem dies kommt, ist diesem relativ egal.


Das ist immer erstmal der Auftraggeber, in diesem Fall eben der Wirt.

Ich gehe aber davon aus, dass der Wirt sich die Kosten im Laufe des anhängenden Verfahrens wiederholen kann, den richtigen Weg dazu kenne ich aber nicht.

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#5
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von go533138-14):

Wo kann man so etwas genau herausfinden? Sollte der Wirt einen Rechtsanwalt hierzu aufsuchen oder wie genau läuft das ab?


Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt wäre imho auf jeden Fall empfehlenswert. Danach kann der Wirt immernoch entscheiden welche weiteren Schritte er einleiten will.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120325 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go533138-14):
Sind Abstürze eines Aufnahmegerätes wegen Überlastung bzw. Überhitzung (wahrscheinlich Kühler defekt oder verschmutzt) Problem des Wirts? Mangelnde Wartung?

Wenn er einen Wartungsvertrag hat nicht. Hat er keinen, ist das sein Problem.



Der Wirt hat im Bereich IT einen Kompetenzmangel, also hat er einen mit Kompetenz beauftragt. Ergo zahlt er dessen Rechnung.

Ausnahme: es gäbe eine offizielle Anordnung / Weisung der Ermittler mit Kostenübernahmeerklärung - ich fürchte aber das es diese hier nicht geben wird.



Zitat (von Beduine):
Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt wäre imho auf jeden Fall empfehlenswert.

So ist es.

Man könnte auch erst mal bei der Polizei anfragen wie es mit den Kosten aussieht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Der Wirt hat im Bereich IT einen Kompetenzmangel, also hat er einen mit Kompetenz beauftragt. Ergo zahlt er dessen Rechnung.

Ausnahme: es gäbe eine offizielle Anordnung / Weisung der Ermittler mit Kostenübernahmeerklärung - ich fürchte aber das es diese hier nicht geben wird.


Prinzipiell ist das wohl richtig. Die Frage wäre aber, ob der Wirt überhaupt verpflichtet ist, seinen Kompetentmangel durch die Bauftragung einer kompetenten Person zu kompensieren, nachdem er der Polizei seinen Kompetenzmangel mitgeteilt hat. Beweissicherung ist imho nämlich nicht die Aufgabe eines Wirts?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120325 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Beduine):
nachdem er der Polizei seinen Kompetenzmangel mitgeteilt hat.

Dann wäre die Sachlage durchaus anders zu bewerten.
Nur hätte er dann nicht weiter handeln dürfen, sondern das vollständig den Ermittlern überlassen müssen bzw. sich auf die Weitergabe der Anschrift des Dienstleister beschränken müssen.

Das Problem stellt hier wohl die von seiner Seite aus konkrete Auftragerteilung gegenüber dem Dienstleister dar.



Zitat (von Beduine):
Beweissicherung ist imho nämlich nicht die Aufgabe eines Wirts?

Nein, aber unter Umständen die Mithilfe. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Beduine):
nachdem er der Polizei seinen Kompetenzmangel mitgeteilt hat.

Dann wäre die Sachlage durchaus anders zu bewerten.
Nur hätte er dann nicht weiter handeln dürfen, sondern das vollständig den Ermittlern überlassen müssen bzw. sich auf die Weitergabe der Anschrift des Dienstleister beschränken müssen.

Das Problem stellt hier wohl die von seiner Seite aus konkrete Auftragerteilung gegenüber dem Dienstleister dar.


Genau, das sehe ich auch so

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank fur eure Antworten!

Der Dienstleister macht Druck, dieser will die Rechnung bezahlt bekommen. Er teilte mit, dass er nicht dazu verpflichtet ist mit der Polizei die Sache zu klären.

Mein Wirt dagegen will die RE schon bezahlen, hat allerdings Angst, er bekommt das Geld nicht mehr.

Wie genau vorgehen?

Weil den Dienstleister verstehe ich auch, wieso sollte der nun die Sache klären, ist ja nicht seine Gaststätte.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von go533138-14):
Wie genau vorgehen?


Den Dienstleister bezahlen und sich dann informieren, was man tun muss um die entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.
Der Wirt kann bei der Polizei nachfragen, wenn er dort keine aufschlussreiche Antwort bekommt, sollte er sich mittels Erstberatung bei einem Anwalt schlau machen lassen.

Wenn es dumm läuft, dann bleibt der auf den Kosten sitzen, dass braucht den Dienstleister aber nicht zu interessieren, der hat nichts mit der Klärung am Hut, dass muss der Wirt machen.

-- Editiert von spatenklopper am 18.12.2019 12:33

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120325 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn es dumm läuft, dann bleibt der auf den Kosten sitzen, dass braucht den Dienstleister aber nicht zu interessieren, der hat nichts mit der Klärung am Hut, dass muss der Wirt machen.

Genau so ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Neues:

Laut einem Anruf bei dem Beamten meinte dieser, dass er auch hätte das Gerät beschlagnahmen können und das Personal der Polizei hätte die Sache erledigt. Der Wirt hat wohl gemeint, er hat jemand wo ihm das Material sichert. Weil hätte die Polizei das Gerät mitgenommen, hätte der Wirt das wahrscheinlich erst nach ein paar Monaten zurückbekommen, was natürlich auch unsinn ist.

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass der Dienstleister den Wirt erst einmal außergerichtlich dazu auffordert und im allerschlimmsten Fall Klage einreicht.

Der Polizist meinte auch, dass das eine zivilrechtliche Sache ist.

Dumm ist nur, dass der Wirt "nach Auftragsbearbeitung" dem Dienstleister in einer Nachricht per SMS mitgeteilt hat, er hatte nie vor diesen zu bezahlen. Ob hier der Straftatbestand von einem Eingehungsbetrug erfüllt ist, dabei bin ich gerade überfragt.

Wiederrum muss man sagen, dass der Wirt in dieser heiklen Notsituation und auf Drängen des Beamten eventuell dies nicht in Absicht getan hat sondern dass das dann ein Irrturm war und der Wirt eben dachte, dass die Polizei die Kosten dafür übernimmt.



-- Editiert von go533138-14 am 19.12.2019 17:50

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120325 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go533138-14):
Wiederrum muss man sagen, dass der Wirt in dieser heiklen Notsituation und auf Drängen des Beamten eventuell dies nicht in Absicht getan hat sondern dass das dann ein Irrturm war und der Wirt eben dachte, dass die Polizei die Kosten dafür übernimmt.

Ich gehe mal davon aus, das diese Argumentation funktionieren würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Es wäre auf jeden Fall einen Versuch wert würde ich sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja, wenn der Wirt sich weiterhin querstellt, wird der Dienstleister sicherlich Klage einreichen, so wie ich diesen einschätze. Die Beamten haben sich aber lt. dem Wirt schon etwas rausgeredet aus der Sache.

Der Beamte hätte das Aufnahmegerät ganz einfach beschlagnahmen sollen. Nur das Dumme ist, dass der Wirt dann sein Gerät wahrscheinlich erst ein paar Monate oder gar Jahre später zurückbekommen hätte. Und laut dem Beamten bot der dies dem Wirt an, was der Wirt aber nicht wollte. Der Wirt behauptet nämlich aber auch, dass der Beamte in dieser Aussage lügt.

Ich halte euch bei Interesse auf dem Laufenden.

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#17
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von go533138-14):
Der Wirt behauptet nämlich aber auch, dass der Beamte in dieser Aussage lügt.


Oh da wäre ich vorsichtig. Beamte erscheinen selten allein, also dürfte der Beamte evtl. Zeugen für seine Aussage haben. Hat der Wirt denn auch Zeugen, die dabei waren?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go533138-14):
Weil hätte die Polizei das Gerät mitgenommen, hätte der Wirt das wahrscheinlich erst nach ein paar Monaten zurückbekommen, was natürlich auch unsinn ist.

Das ist keineswegs Unsinn. Beweismittel können durchaus bis zum Ende des laufenden Verfahrens einbehalten werden. Wenn es dann noch technische Hürden gibt (Kopierschutz, Zugriffsschutz,...) können da durchaus einige Monate ins Land gehen, bis alles ausgewertet ist.

Mal als Beispiel: vor nicht all zu alnger Zeit gab es ein Ersuchen, ich meine sogar eine Klage, der NSA/FBI (also Leute die eigentlich wissen was sie tun, hinsichtlich Datenauslesens) an bzw. gegen Apple, dass diese beim Auslesen eines iPhones verpflichtet werden. Kurzum: die Behörden bekamen das Gerät schlichtweg nicht geknackt. Da kann man sich jetzt ausmalen, wie das bei einer "Dorfpolizei" bei einem mittelschweren Delikt aussieht.

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#19
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Beduine):
Zitat (von go533138-14):
Der Wirt behauptet nämlich aber auch, dass der Beamte in dieser Aussage lügt.


Oh da wäre ich vorsichtig. Beamte erscheinen selten allein, also dürfte der Beamte evtl. Zeugen für seine Aussage haben. Hat der Wirt denn auch Zeugen, die dabei waren?


Nein, der Wirt hat keine Zeugen, dass der Beamte gesagt hat, rufen Sie den externen Dienstleister an.

Es war wohl aber so, dass der Beamte dann dem Dienstleister aufgetragen hat, welches Material er genau braucht, dort war anscheinend der Wirt daneben gestanden.

Fakt ist aber, dass die Beauftragung vom Wirt ausging, schriftlich.

Ich bin gespannt was dabei rauskommt. Als der Wirt gehört hatte, dass die Polizei nichts damit zu tun haben möchte, meinte der Wirt fairerweise auch, dass das nicht geht, dass der Dienstleister das kostenfrei machen soll. Der Dienstleister hat keine Pflichten und ist auch kein Zeuge in diesem Ermittlungsverfahren.

Ich bin echt gepsannt wie das ausgeht. Dem Wirt kann man da auch keine bösen Absichten unterstellen. Erstens wußte der Wirt bei Beauftragung nicht, wie lange das gehen wird. Zweitens ging dieser auch von einer Kostenübernahme durch die Polizei aus.

Ich gehe aber stark davon aus, wenn dies schon so anfängt, dass der Wirt auf den Kosten sitzen bleibt.

-- Editiert von go533138-14 am 20.12.2019 13:52

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#20
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von go533138-14):
Weil hätte die Polizei das Gerät mitgenommen, hätte der Wirt das wahrscheinlich erst nach ein paar Monaten zurückbekommen, was natürlich auch unsinn ist.

Das ist keineswegs Unsinn. Beweismittel können durchaus bis zum Ende des laufenden Verfahrens einbehalten werden. Wenn es dann noch technische Hürden gibt (Kopierschutz, Zugriffsschutz,...) können da durchaus einige Monate ins Land gehen, bis alles ausgewertet ist.

Mal als Beispiel: vor nicht all zu alnger Zeit gab es ein Ersuchen, ich meine sogar eine Klage, der NSA/FBI (also Leute die eigentlich wissen was sie tun, hinsichtlich Datenauslesens) an bzw. gegen Apple, dass diese beim Auslesen eines iPhones verpflichtet werden. Kurzum: die Behörden bekamen das Gerät schlichtweg nicht geknackt. Da kann man sich jetzt ausmalen, wie das bei einer "Dorfpolizei" bei einem mittelschweren Delikt aussieht.


Na das hätte der Wirt niemals zugelassen, dass man ihm das Gerät wegnimmt und er auf dieses mehrere Monate warten muss. Er braucht diese Anlage und zwar funktionstüchtig und im Einsatz.

Ich wundere mich dennoch, wieso die Polizei das Gerät nicht beschlagnahmt hat. Das ist normalerweise gang und gäbe.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt neues:

Der Dienstleister bleibt knallhart und geht auf die Diskussion mit dem Wirt überhaupt nicht ein. Dieser meint auch, dass er mit der Klärung nichts am Hut hat. Er möchte seine Rechnung bezahlt bekommen und gut ist. Dem Wirt waren wohl der Stundensatz und auch der Sonntagszuschlag bekannt.

Der Wirt dagegen hat aus Wut die Rechnung genommen, zerknüllt und in die Ecke geworfen. Auch war eine zweite Rechnung dabei, weil der Wirt ihn beauftragt hat um etwas anderes noch zu machen. Unabhängig von der Videosicherung.

Der Dienstleister hat wohl auch noch einen mündlichen Wartungsvertrag mit dem Wirt, um die Sicherungen der Videodateien 1 x im Monat zu kontrollieren. Nun war der Dienstleister knallhart und hat die Videoanlage abgeschalten, da er logischerweise auch das Passwort dazu hat, um die Sicherungen zu kontrollieren.

Zudem möchte der Wirt, dass der Dienstleister an einem extra Tag kommt und die Passwörter ändert, natürlich kostenfrei. Also ich schreibe zwar im Auftrag von dem Wirt, aber ganz verstehen tu ich dieses "geschäftliche Verhalten" nicht.

Darf er das?

Er quaselte irgendetwas von Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrecht?!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120325 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go533138-14):
Nun war der Dienstleister knallhart und hat die Videoanlage abgeschalten, da er logischerweise auch das Passwort dazu hat, um die Sicherungen zu kontrollieren.

Das könnte ein Problem für ihn werden.
Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.



Zitat (von go533138-14):
Zudem möchte der Wirt, dass der Dienstleister an einem extra Tag kommt und die Passwörter ändert, natürlich kostenfrei.

Und was genau soll das dann bewirken.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go533138-14):
Nun war der Dienstleister knallhart und hat die Videoanlage abgeschalten, da er logischerweise auch das Passwort dazu hat, um die Sicherungen zu kontrollieren.

Das könnte ein Problem für ihn werden.
Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.



Zitat (von go533138-14):
Zudem möchte der Wirt, dass der Dienstleister an einem extra Tag kommt und die Passwörter ändert, natürlich kostenfrei.

Und was genau soll das dann bewirken.


Na der möchte dass der Dienstleister diese ändert, weil der Dienstleister eben das Passwort auch kennt. Das ist ja aber wohl logisch, wenn er die Anlage wartet. Zudem wollte die Polizei auch den Onlinezugang und der Dienstleister gab die Zugangsdaten der Polizei eben auch.

Ich kenne beide, auch den Dienstleister. Irgendwo verstehe ich den Dienstleister. Dieser meinte dass die Anlage nicht zur Fortführung des Betriebs gehört und er diese jetzt abgeschalten hat, bis seine Rechnungen bezahlt sind.

Es gibt wohl eine Rechnung über diese Polizeisache.

Eine Rechnung über eine extra Einrichtung an der Anlage, unabhängig von der Polizeisache.

Und eine Rechnung über den Wartungsvertrag.

Der Wirt ist wohl mit allen Rechnungen im Verzug. Somit hat der Dienstleister nun die Anlage gesperrt und darauf verwiesen, dass er die Leistungen und die Funktionalität der Anlage nun einstellt, bis diese Rechnungen eben bezahlt sind.

Ich verstehe den befreundeteten Wirt von mir aber irgendwo auch nicht. Anstatt dass er einfach die Dinge klärt und mal die Rehcnungen bezahlt, geht ihm diese Rechnung wegen der Polizei gegen den Strich so dass er alle Rechnungen vorhin zerknüllt hat und die Ecke geschmissen hat.

Das hat dem DIenstleister nicht gepasst, der ist extra gekommen um die Sache zu besprechen. Aber so bespricht man ja als Geschäftsmann keine Sache. Ich verstehe den Dienstleister da auch und den befreundeten Wirt verstehe ich trotz dass er mein Freund ist überhaupt nicht.


Aber ich denke ich hätte das genau so wie der Dienstleister gemacht. Weil das ist irgendwo auch mehr als respektlos. So klärt man als Geschäftsmann keine Dinge.


-- Editiert von go533138-14 am 21.12.2019 01:51

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#24
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie wäre es denn, wenn du versuchst als Mediator zwischen Wirt und Dienstleister zu treten und zu vermitteln? Immerhin kennst du ja beide.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120325 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go533138-14):
Na der möchte dass der Dienstleister diese ändert, weil der Dienstleister eben das Passwort auch kennt.

:bang:



Zitat (von go533138-14):
Der Wirt ist wohl mit allen Rechnungen im Verzug.
Das ist schon mal grundsätzlich schlecht für den Wirt.



Zitat (von go533138-14):
Somit hat der Dienstleister nun die Anlage gesperrt und darauf verwiesen, dass er die Leistungen und die Funktionalität der Anlage nun einstellt,

Seine Leistungen durfte er einstellen. Die Anlage zu sperren ist hingegen extrem kritisch.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Beduine):
Wie wäre es denn, wenn du versuchst als Mediator zwischen Wirt und Dienstleister zu treten und zu vermitteln? Immerhin kennst du ja beide.


Nun gut, das mache ich ja schon irgendwo. Ich verstehe den Dienstleister aber total. ich wäre da auch stinksauer, da der Wirt nun verlangt der Dienstleister soll die Polizeisache klären. Würde ich auch nicht einsehen, da der Auftraggeber ganz klar der Wirt ist und zwar schriftlich und zusätzlich noch fernmündlich.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go533138-14):
Na der möchte dass der Dienstleister diese ändert, weil der Dienstleister eben das Passwort auch kennt.

:bang:



Zitat (von go533138-14):
Der Wirt ist wohl mit allen Rechnungen im Verzug.
Das ist schon mal grundsätzlich schlecht für den Wirt.



Zitat (von go533138-14):
Somit hat der Dienstleister nun die Anlage gesperrt und darauf verwiesen, dass er die Leistungen und die Funktionalität der Anlage nun einstellt,

Seine Leistungen durfte er einstellen. Die Anlage zu sperren ist hingegen extrem kritisch.



Das ist dem Dienstleister glaube ich Latte. Dieser meinte auch, er macht seinen Job schon ein paar Jahre und er weiß was er darf und was er nicht darf. Der ausschlaggebende Punkt war eben, dass der Wirt überhaupt nicht Einsichtig war und die Polizeisache nicht klären wollte. Dieser hat einfach die Rechnungen zerknüllt und aus Wut in ne Ecke geworfen. Ist ja klar dass das dem Dienstleister gegen den Strich geht.

Ich denke ich werde versuchen die beiden noch einmal an den Tisch zu bringen. Der Wirt kann auch ruhig Verantwortung für seine Gaststätte übernehmen und diese Polizeisache klären. Ich selber sehe auch nicht ein wieso der Dienstleister das tun sollte, weil der Wirt diesen ja beauftragt hat und nicht direkt die Polizei.

Und die beiden anderen Rechnungen haben überhaupt nichts mit der Polizei zu tun, dieser möchte der Wirt aber ebenfalls nicht bezahlen. Wird ihm wahrscheinlich alles zu viel, keine Ahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von go533138-14):
Die Polizei hat nun dem Wirt auferlegt, man müsse 16 Stunden Videomaterial von insgesamt 6 Überwachungskameras sichern und auf einem externen Datenträger der Polizei übergeben.

Das kann die Polizei nicht. Sie kann darum bitten, darauhin sagt der Wirt: "Die Anlage steht Ihnen gern zur Verfügung, schicken Sie einen Techniker von der Spurensicherung, der die Aufnahmen kopiert."

Zitat:
Der Wirt selber hat keine Ahnung von Technik, so dass er den Dienstleister welcher ihm die Anlage installiert hat dafür beauftragt hat. Der Dienstleister kam an einem Sonntag dort hin, wo auch der Polizeibeamte anwesend war wegen Zeugen etc.

Wenn der Wirt, pardon, so blöd ist...
Zitat:

Nun hat der DIenstleister die Rechnung meinem befreundeten Wirt gesendet und bittet um Zahlung dieser Rechnung.

Logisch.
Zitat:

Mein befreundetet Wirt dagegen sieht das überhaupt nicht eindass er dies bezahlen soll. Ich persönlich sehe das eigentlich auch nicht ein. Da der Auftraggeber ja die Polizei war.

Der Auftraggeber war der Wirt, nicht die Polizei.
Zitat:

Wiederrum frage ich mich wieso diese 16 Stunden Filmmaterial haben möchten, wenn die Tat genau auf 5 Minuten Video ersichtlich ist.

Das kann dem Wirt egal sein, das ist Sache der Polizei. Der Wirt ist Zeuge, die Aufzeichnungen können von der Polizei als Beweismittel sichergestellt werden. Das wiederum ist allein Sache der Polizei, der Wirt muss dabei keinerlei Hilfe leisten, die er nicht leisten will.
Zitat:


Meine Fragen:


1. Wer trägt die Kosten hierfür?

Der Wirt. Weil er, pardon, so dämlich war, auf eigene Rechnung die Arbeit in Auftrag zu geben, die die Polizei hätte erledigen müssen.
Zitat:

Frage: Falls die Polizei dies bezahlen muss, wovon ich stark ausgehe, prüfen diese die Rechnung überhaupt so wie ich es im Detail hier beschreibe?

Die Frage ist müßig. Jeder Polizeibeamte, der versuchen würde, seine Dienststelle zur Bezahlung einer solchen Rechnung zu veranlassen, würde sich von seinem Vorgesetzten die Frage stellen lassen müssen: "Wieso zum Geier haben Sie nicht die KTU angerufen und die das machen lassen???"

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#28
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von go533138-14):
Weil hätte die Polizei das Gerät mitgenommen, hätte der Wirt das wahrscheinlich erst nach ein paar Monaten zurückbekommen, was natürlich auch unsinn ist.

Das ist keineswegs Unsinn. Beweismittel können durchaus bis zum Ende des laufenden Verfahrens einbehalten werden.

Das Beweismittel ist die Aufzeichnung, nicht das Aufzeichnungsgerät...
Und selbstverständlich ist die Polizei in der Lage, die Aufnahmen einer Überwachungskamera zu kopieren. Notfalls holt man einen Fachmann vom LKA...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120325 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wieso zum Geier haben Sie nicht die KTU angerufen

Wenn er tatsächlich Ahnung hat, wird er das nicht fragen ...



Zitat (von eh1960):
Das Beweismittel ist die Aufzeichnung, nicht das Aufzeichnungsgerät...

Falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Leute, vielen Dank für eure Antworten.

Ich sehe das allerdings auch so, dass nicht nur die Aufnahme das Beweismittel ist sondern das ganze Gerät inklusive dem Datenspeicher auf welchem die Aufnahmen liegen.

Ich finde das auch ehrlich gesagt sehr komisch, wieso ein Polizist dies einen externen Dienstleister machen lässt. Es hat scheinbar alles wunderbar geklappt mit der Sicherung. Jedoch hätten doch auch Fehler passieren können? Oder der Dienstleister hätte das Video ja auch manipulieren können? Oder Dinge rausschneiden können? Der Rekorder überschreibt ja jeden Tag, wenn das dann mehrfach überschrieben ist, lässt sich das bei Rückfragen in ein paar Monaten dann ja auch nicht mehr klären.

Ich finde das äußerst unprofessionell und mehr als ungewöhnlich, dass die Polizei trotz zahlreichem geschultem Fachpersonal hier externe Dienstleister heranzieht bzw. dem Wirt die Sicherung überlässt.

Es gab noch ein kleines neues Detail, ich habe die Nachricht gelesen welche der Wirt dem Dienstleister bei der Beauftragung gesendet hat.

Diese lautet (Whatsapp Konversation):


Wirt:

XXXXX (Vorname, da per Du), du musst dringend zu mir in die Gaststätte kommen, es gab eine Schlägerei mit anschließender Messerstecherei. Die Polizei benötigt die Aufnahmen. Ca. von 3-4 Uhr.

Dienstleister:

KEINE ANTWORT! Nur gelesen und direkt danach den Wirt angerufen.

Telefonisch wurde dann eine Uhrzeit ausgemacht, wann der Dienstleister kommt, da er nicht sofort in den nächsten 10 Min da sein konnte, sondern 3 Stunden später.

Das ging dem Polizist wohl etwas zu lange, so dass er mit dem Wirt zusammen vor dem Geschäftsgebäude des Dienstleisters stand und diesen quasi abholten. Der Dienstleister hatte eigentlich gerade etwas anderes zu tun aber ist dennoch auf bitten und betteln mitgegangen zur Gaststätte.

In der Kneipe angekommen hat wohl der Polizist dann die 16 Stunden verlangt und dies mit dem Dienstleister abgesprochen.


Ändern diese neue Informationen irgendetwas am Sachverhalt?

Ich verstehe den Wirt total. Der Wirt ging mit seiner Whatsapp-Nachricht davon aus, dass diese 1 Std Aufnahme einer einzelnen Kamera reicht. Vor-Ort hat der Polizist den Auftrag dann quasi "erweitert". Die Erweiterung zu den 16 Stunden von allen vier Kameras, das kam wohl von der Polizei selber, nicht vom Wirt. Was genau Wirt und Polizist vor Erscheinen des Dienstleister abgesprochen haben, weiß ich natürlich nicht.

Wiederrum hat der Wirt den Dienstleister gefragt, welchen Zeitraum er jetzt genau sichert und der Dienstleister teilte dem Wirt das auch mit, dass er nun 16 Std von vier Kameras sichern muss. Also wußte der Wirt ja bescheid.

Die Schlägerei ging genau 5 Minuten, auf einer Kamera zu sehen. Wenn die Polizei aber 16 Stunden aller vier Kameras möchte, dann müssen sie diese auch bekommen, klar.

Übrigens ging die Schlägerei eine halbe Stunde später draußen weiter und einer ist dabei jetzt leider an seinen Verletzungen von einem Messer am Folgetag im Krankenhaus verstorben.

Es geht hier jetzt dann praktisch nicht mehr um eine Kneipenschlägerei sondern sogar um Mord bzw. Totschlag. Da der Stecher wohl extra am Hinterausgang auf das Opfer gewartet hatte.

Ein weiterer Grund wieso ich nicht verstehe, wieso die Polizei nicht ihre eigenen Leute zur Sicherung vorbeischickt oder das Gerät beschlagnahmt. Immerhin geht es hier um eine Kapitalstraftat, zumindest sieht es stark danach aus. Und man hat schon an diesem Tag bei der Sicherung nicht genau gewußt, ob das Opfer überlebt.

-- Editiert von go533138-14 am 22.12.2019 00:31

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