Schadenersatz nach Verlust

5. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.04.2021 13:41:34
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz nach Verlust

Hallo,

ich habe ein Problem. Und zwar "hatte" ich einen Kaffeevollautomaten von Phillips. Da diese alle 3 Tage entkalkt werden wollte habe ich in der Garantiezeit diese einschicken wollen zur Reparatur. Diese sollte am 06.10.2020 von DHL mit einem Karton abgeholt werden für die Sichere Anlieferung in der Werkstatt. Gekommen ist Nachmittags ein DPD Fahrer der den Automaten in den Karton geschmissen hatte ohne Polsterung! 2 Tage später stand der Karton wieder vor meiner Türe (natürlich komplett kaputt, verkratzt! Dies hatte ich dann bei Philips reklamiert und am 02.11.2020 dürfte ich diese dann selber zur Postfiliale schleppen. Dort kam dann die Maschine auch am 05.11.2020 an und sollte mir nach der Reparatur wieder zurückgeschickt werden.

Dies ist dann am 13.11.2020 passiert. Jedoch wieder mit DPD. Für den 17.11.2020 war die Zustellung geplant. Da ich aber nicht Zuhause war habe ich die Wunschzustellung auf den 21.11.2020 terminiert. An dem Tag kam jedoch keiner. Also am 23.11.2020 bei Phillips angerufen und dort hieß es das diese am 17.11.2020 zugestellt wurde an "Briefkasten"

Seitdem ist die Maschine verschwunden und keiner fühlt sich für den Schadenersatz zuständig.


Kann ich Philips die Rechnung der Maschine schicken und den Kaufpreis als Schadenersatz verlangen?
Oder wo bzw bei wem mache ich meinen Schaden geltend und am besten wie?
Welche Fristen muss ich einhalten?

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von so490910-42):
Kann ich Philips die Rechnung der Maschine schicken und den Kaufpreis als Schadenersatz verlangen?

Kann man, wird aber nichts nutzen da die das wohl ignorieren werden.



Zitat (von so490910-42):
Oder wo bzw bei wem mache ich meinen Schaden geltend

Welcher Schaden ist denn entstanden? Wenn man die konkrete Summe kennt, kann man weiter sehen.


Was besagen die Garantiebedingungen bezüglich des Versandrisikos?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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