Schadensersatz wegen Ohrfeige?

26. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Samira*
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz wegen Ohrfeige?

Hallo!

Welche Schmerzensgeldansprüche kann man in etwa geltend machen, wenn man Opfer einer leichten Ohrfeige ist? Das Opfer behauptete psychische Beeinträchtigungen (Schlafstörungen, etc.) davon getragen zu haben, ein ärztliches Attest liegt vor, diese Behauptung kann allerdings mit Zeugen des "Täters" widerlegt werden. Wird ein Schmerzensgeldanspruch auch danach berechnet, welche Einkünfte der "Täter" zur Verfügung hat? Zum Alter: "Täter": 20 Jahre, "Opfer" ist 38 Jahre alt. Wäre über Antworten sehr dankbar.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Schmerzensgeldforderungen unterliegen nicht bestimmten Pauschalen o.ä., sodass eine Vorhersage kaum möglich und eine Entscheidung wohl eher gerichtlich zu treffen ist.
Von den Einkommensverhältnissen des Opfers sind Schmerzensgeldforderungen jedenfalls nicht abhängig; etwas anderes gilt natürlich für etwaige Schadensersatzforderungen wegen Verdienstausfall.

quote:
ein ärztliches Attest liegt vor, diese Behauptung kann allerdings mit Zeugen des Täters widerlegt werden


Wie soll das ärztliche Attest denn widerlegt werden?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen