Hallo!
Welche Schmerzensgeldansprüche kann man in etwa geltend machen, wenn man Opfer einer leichten Ohrfeige ist? Das Opfer behauptete psychische Beeinträchtigungen (Schlafstörungen, etc.) davon getragen zu haben, ein ärztliches Attest liegt vor, diese Behauptung kann allerdings mit Zeugen des "Täters" widerlegt werden. Wird ein Schmerzensgeldanspruch auch danach berechnet, welche Einkünfte der "Täter" zur Verfügung hat? Zum Alter: "Täter": 20 Jahre, "Opfer" ist 38 Jahre alt. Wäre über Antworten sehr dankbar.
Schadensersatz wegen Ohrfeige?
26. Juli 2007
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Frage vom 26. Juli 2007 | 13:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz wegen Ohrfeige?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2007 | 14:52
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Schmerzensgeldforderungen unterliegen nicht bestimmten Pauschalen o.ä., sodass eine Vorhersage kaum möglich und eine Entscheidung wohl eher gerichtlich zu treffen ist.
Von den Einkommensverhältnissen des Opfers sind Schmerzensgeldforderungen jedenfalls nicht abhängig; etwas anderes gilt natürlich für etwaige Schadensersatzforderungen wegen Verdienstausfall.
quote:
ein ärztliches Attest liegt vor, diese Behauptung kann allerdings mit Zeugen des Täters widerlegt werden
Wie soll das ärztliche Attest denn widerlegt werden?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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