Liebe Damen und Herren,
Person A, ist zu Besuch in einer Wohnung in welcher Person B zur Vermietung wohnt. Beide sitzen zusammen an einem Tisch, auf dem eine Kerze steht. Beim Aufstehen stößt Person A ausversehen gegen den Tisch, die Kerze fällt auf den Boden, und es entsteht ein Brandloch im Teppich.
Person B beauftragt eine Sanierungsirma um einen neuen Teppich zu bekommen und muss dafür 750 Euro bezahlen.
Erst nachdem der neue Teppich in der Wohnung ist, kontaktiert Person B seine Haftplichtversicherung. Diese schätzt den Zeitwert des alten , in die Jahre gekommenen, Teppiches jedoch nur auf 300 Euro, und ersetzt nur diesen Betrag.
Kann Person B von Person A die restlichen 450 Euro einfordern? Hat Person B irgendwelche sonstigen Rechtsansprüche gegenüber B?
Was meint ihr dazu?
Schadensersatz bei abgeschriebenen Wertgegenständen
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Der Thread hält nicht was der Titel versprichtZitatSchadensersatz bei abgeschriebenen Wertgegenständen :
Ja, aber wohl nicht erfolgreich, da die Rechtsgrundlage fehlt.. Die 450€ bleiben an B als Auftraggeber hängen.ZitatKann Person B von Person A die restlichen 450 Euro einfordern? :
Wohl eher gegenüber Person A. Nein. Er wurde doch schon von der Versicherung entschädigt. Es gibt damit keinen weiteren Schaden.ZitatHat Person B irgendwelche sonstigen Rechtsansprüche gegenüber B? :
Abzug Neu für Alt. Google kennt das...ZitatWas meint ihr dazu? :
ZitatErst nachdem der neue Teppich in der Wohnung ist, kontaktiert Person B seine Haftplichtversicherung. :
Person A sollte sich an seine Haftpflicht wenden.
ZitatKann Person B von Person A die restlichen 450 Euro einfordern? :
Nein. Das Alter ist zu berücksichtigen und ein entsprechender Abzug vorzunehmen. Ob die Schätzung ok ist, ist eine andere Frage.
ZitatHat Person B irgendwelche sonstigen Rechtsansprüche gegenüber B? :
A. Was stellt man sich denn vor?
Sinnvollerweise hätte der Mieter das dem Vermieter zur Beauftragung überlassen.
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Hey ich habe ein Fehler gemacht in dem Absatz
"Erst nachdem der neue Teppich in der Wohnung ist, kontaktiert Person B seine Haftplichtversicherung. Diese schätzt den Zeitwert des alten , in die Jahre gekommenen, Teppiches jedoch nur auf 300 Euro, und ersetzt nur diesen Betrag.
Kann Person B von Person A die restlichen 450 Euro einfordern? Hat Person B irgendwelche sonstigen Rechtsansprüche gegenüber B?"
Ich meinte dass Person A , die den Schaden verursacht hat seine Haftpflichtversicherung kontaktiert.
Die Frage war ob Person B, welche die Sanierungsfirma beauftragt hat, die restlichen 450 Euro von Person A einfordern kann.
Klar kann B das fordern. Ohne Rechtsgrundlage muss A aber nicht zahlen...
B hätte an A 300€ zahlen müssen. Den Wert des alten Teppich. B hat A aber nun einen teureren Teppich besorgt. Das ist das Privatvergnügen von B, es sei denn A hätte diesen teureren Teppich gefordert.
Zitat"Erst nachdem der neue Teppich in der Wohnung ist, kontaktiert Person B seine Haftplichtversicherung. Diese schätzt den Zeitwert des alten , in die Jahre gekommenen, Teppiches jedoch nur auf 300 Euro, und ersetzt nur diesen Betrag. :
Das könnte ein Problem sein, hätte B seiner Versicherung den Schaden gleich gemeldet, wäre in der Regel bei solchen Schäden ein Gutachter von der Versicherung vorbei gekommen, und hätte sich das angeschaut.
Wenn jetzt A nachweisen kann, das der Teppich mehr wert war, z.B. durch den Bodenleger, sollte sich dieser an die Haftplicht wenden.
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