Schadensersatz bei nicht abgeholtem Paket

16. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.03.2023 23:41:54
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadensersatz bei nicht abgeholtem Paket

Folgendes ist passiert:

Ein Ladenbesitzer hat seine Waren mit Warensicherungsetiketten gesichert, die vor dem Verkauf mit einem Lösgerät gelöst werden müssen. Das Lösgerät hat er von mir bestellt und muss rechtzeitig vor der Eröffnung geliefert werden, da er die Waren am sonsten nicht verkaufen kann.

Ich habe die Bestellung bearbeitet und das Paket bereitgestellt. Es soll am gleichen Tag von meinem Paketdienst abgeholt und am nächsten Tag zugestellt werden.

Der Paketdienst holt meine Pakete seit Jahren jeden Tag am gleichen Ort ab, weder Anwesenheit noch eine Unterschrift zur Bestätigung wurden bisher von mir verlangt.

Nur diesmal wurde das Paket nicht abgeholt.

Dies habe ich erst am nächsten Tag mitgekriegt, weil ich wie immer schon vor der Abholung Feierabend gemacht habe. Anhand Aufzeichnungen der Sicherheitskamera weiß ich, dass der Paketdienst überhaupt nicht aufgetaucht ist (kein Abholungsversuch).

Das Ergebnis: Die Eröffnung des Ladens muss um einen Tag verzögert werden.


Nun meine Frage: Hat der Ladenbesitzer Anspruch auf Schadenersatz, wenn ja, gegen wen?

-- Editiert von katertoxin am 16.10.2019 14:36




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4897x hilfreich)

Zitat (von katertoxin):
Das Lösgerät hat er von mir bestellt und muss rechtzeitig vor der Eröffnung geliefert werden, da er die Waren am sonsten nicht verkaufen kann.
Wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, so kommt der VK in Verzug, wenn er an diesem Tag nicht liefert. § 286 Abs 2 Nr. 1 BGB

Zitat (von katertoxin):
ch habe die Bestellung bearbeitet und das Paket bereitgestellt. Es soll am gleichen Tag von meinem Paketdienst abgeholt und am nächsten Tag zugestellt werden.
Besondere Ware (hier Termingut) im Standardverfahren und ohne besondere Rücksicht zu versenden halte ich für fahrlässig. Hier hätte man dem Kunden einen kostenpflichtigen Terminservice anbieten können. Dieser sollte als Voraussetzung für eine wirksame Annahme eines verbindlichen LTs gelten.

Zitat (von katertoxin):
: Hat der Ladenbesitzer Anspruch auf Schadenersatz, wenn ja, gegen wen?
Der VK (also du) ist gegenüber dem Käufer zum Ersatz des Verzugschadens verpflichtet (wenn der Verzug eingetreten ist - siehe oben). Siehe § 280 i. V. m. § 286 BGB

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
guest-12312.03.2023 23:41:54
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antwort!
Ein zwei Fragen hätte ich noch:

Zitat (von radfahrer999):
Wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, so kommt der VK in Verzug, wenn er an diesem Tag nicht liefert. § 286 Abs 2 Nr. 1 BGB


Zitat (von radfahrer999):
Besondere Ware (hier Termingut) im Standardverfahren und ohne besondere Rücksicht zu versenden halte ich für fahrlässig.


Wie ist in diesem Fall ein Termingut zu definieren?

Die Bestellung wurde online abgegeben und die Versandoption wurde vom Kunden ausgewählt. Die Empfängeradresse ist ca. zwei Stunden von der Absenderadresse entfernt, hier beträgt die Lieferzeit 1 Werktag sowohl mit Standard- als auch mit Expressversand (Sameday Express habe ich nicht angeboten).
Dass es dringend war hat er mir im Nachhinein per PN geschrieben.

Laut Sendungsverfolgung sollte das Paket am nächsten Tag zugestellt werden, also der Paketdienst hat den Abholauftrag eindeutig bekommen (am sonsten wird der Zustellungstermin erst später generiert). Ich musste eigentlich nur noch dafür sorgen dass das Paket für die Abholung zugänglich ist, was nun unwichtig ist, weil die Abholung nicht mal versucht wurde.

Vielleicht auch für die Zukunft gedacht: Wie sieht in solchen Fällen ein vorsätzliches Verhalten meinerseits aus?

-- Editiert von katertoxin am 16.10.2019 15:46

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3020x hilfreich)

Du bist Gewerbetreibender und stellst so eine Frage

Zitat (von katertoxin):
Vielleicht auch für die Zukunft gedacht: Wie sieht in solchen Fällen ein vorsätzliches Verhalten meinerseits aus?

ich verstehs nicht.

Hier geht es allenfalls um schuldhaftes Verhalten, was sich aus der Vertragsgestaltung ergeben kann.

Wenn Du zum einen nicht die Lieferung am Folgetag zugesagt hast (auch ganz allgemein in der Produktanpreisung denkbar) und zum anderen auch keine letzter Liefertermin vereinbart war, bist Du aus der Sache raus.

Hier in dem Fall wäre auch noch zu bedenken, dass von dem ja nicht allzu weit erntfernte Käufer bei der Dringlichkeit unter Schadenminderungsgesichtspunkten eine sofortige Kontaktaufnahme hätte erwartet werden können. Ich denke da an eine Zweitlieferung per Taxi oder so.

Berry

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130617 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von katertoxin):
Wie sieht in solchen Fällen ein vorsätzliches Verhalten meinerseits aus?

Paket hinstellen und nach Hause gehen ohne sich zu kümmern das es abgeholt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13697 Beiträge, 4866x hilfreich)

Wobei es vermutlich nichts an der verspäteten Zustellung geändert hätte, wenn der TE auf den nicht kommenden Fahrer gewartet hätte und im nachhinein das Paket in einer Filiale eingeliefert hätte, sofern diese noch geöffnet sind.
Die (beauftragte?!) Abholung hat nicht stattgefunden.

Dem letzten Absatz von Sir Berry pflichte ich bei und gebe zusätzlich noch zu berücksichtigen, dass eine Zustellung bei Standardversand seltenst vor Geschäftsbeginn erfolgt.
Was hätte der Kunde denn gemacht, wenn der Fahrer das Paket Mittags um 14 Uhr anliefert, die Kunden solange im Geschäft festgehalten?

-- Editiert von spatenklopper am 17.10.2019 13:00

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130617 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wobei es vermutlich nichts an der verspäteten Zustellung geändert hätte,

Naja, er hätte es selber hinfahren können.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13697 Beiträge, 4866x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, er hätte es selber hinfahren können.


Warum sollte er das machen?
Es wurde doch kein Liefertermin garantiert.

Der Käufer hätte es auch selbst abholen können, wenn er es schon um 1 Minute vor 12 bestellt, grade in Hinblick auf die enorme Wichtigkeit des Artikels.

-- Editiert von spatenklopper am 17.10.2019 15:09

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130617 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es wurde doch kein Liefertermin garantiert.

Kommt darauf an, wie und wann das
Zitat (von katertoxin):
Laut Sendungsverfolgung sollte das Paket am nächsten Tag zugestellt werden,
Zitat (von katertoxin):
hier beträgt die Lieferzeit 1 Werktag sowohl mit Standard- als auch mit Expressversand

kommuniziert wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12312.03.2023 23:41:54
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Kommt darauf an, wie und wann das
Zitat (von katertoxin):
Laut Sendungsverfolgung sollte das Paket am nächsten Tag zugestellt werden,
Zitat (von katertoxin):
hier beträgt die Lieferzeit 1 Werktag sowohl mit Standard- als auch mit Expressversand

kommuniziert wurde.


Wenn man einen Abholauftrag erstellt, wird eine Sendungsnummer generiert, mit der man auf der Seite des Paketdienstes die Lieferzeit sehen kann.
Bei den Versandoptionen, die von mir angeboten werden, stehen unter Standardversand 1-3 Werktagen und unter Expressversand 1-2 Werktagen.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

was willst du immer mit dem Versanddienstleister? Von dem wird ziemlich sicher nichts zu holen sein - allein schon weil er die Lieferzeit nicht garantiert sondern nur schätzt (man lese mal den Vertrag bzw. die AGB). Außerdem ist der Schadenersatz in der Regel vertraglich begrenzt (oft das dreifache des Portos).

Dein Fall spielt praktisch nur zwischen deinem Kunden und dir, und da ist entscheidend was genau vereinbart wurde, und ob du dich daran gehalten hast.

Wann kam denn die Bestellung? An dem Tag als dann abends das Paket stehen geblieben ist (so hört es sich an)?
Wenn ja dann war es grob fahrlässig, Pech für ihn.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130617 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von katertoxin):
Bei den Versandoptionen, die von mir angeboten werden, stehen unter Standardversand 1-3 Werktagen und unter Expressversand 1-2 Werktagen.

Damit wäre man in dem Fall auf der sicheren Seite.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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