Schadensersatz durch Unfall im Haus?

19. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
catira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadensersatz durch Unfall im Haus?

Hallo,

Ich habe mir durch eine zufallende Tür den Mittelhandknochen gebrochen. Es handelt sich um eine selbstschließende, schwere Holz-Kellerür, bei der jedoch der Schließmechanismus kaputt war und sie nicht mit angemessener Geschwindigkeit, sondern extrem schnell und heftig zugefallen ist.
Dem Hausmeister war bekannt, dass der Schließmechanismus kaputt war.
Ist es möglich, Schadensersatz/Schmerzensgeld zu fordern? Wenn ja, bei wem? Hausmeister oder Eigentümer? Braucht man dafür einen Anwalt? Oder kann man so ein Schreiben selbst verfassen? Wie müsste so etwas aussehen?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner vielen Fragen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich stelle dir jetzt mal eine Frage, die dir sicherlich auch der verhandelnde Richter stellen wird!

quote:
Dem Hausmeister war bekannt, dass der Schließmechanismus kaputt war
War dir das auch bekannt???
Wenn du sagst nein, wird er sich bestimmt andere Zeugen anhören, ob das stimmt, wenn du sagst ja, dann wird er dir sagen, ihnen war das Problem bekannt, sie hätten also Vorhekrungen treffen müsse bezüglich ihres Verhaltens an der Türe!

Einfach nur zu sagen, der Hausmeisster wusste das, genügt nicht, wenn du das auch wusstest, dann hast auch du eine sogenannte Schadensminderungspflicht, was sich in dem Fall in deinem Verhalten an der Türe äussern würde...



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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wessen Tür war das überhaupt und warum musstest Du da durch?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Es sei auch erwaehnt, dass man fuer Schadensersatz einen materiell bezifferbaren Schaden haben muss - davon lese ich aber nichts. Es bliebe also nur Schmerzensgeld, und da kommen dann die oben beschriebenen Probleme auf. Grundsaetzlich kann man ein solches Schreiben selbst aufsetzen, aber bei mangelnder juristischer Kenntnis empfiehlt sich ein Anwalt. Und den zahlen zunaechst mal Sie , und ob Sie vor Gericht erfolgt haetten, das ist zumindest zweifelhaft - auf den Anwaltskosten bleiben Sie also evtl. schlicht sitzen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
catira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten!
Dann wird es wohl schwierig, denn es war mir schon ein paar Tage zuvor aufgefallen, dass sie sehr schnell zurauscht.
Es war eine Kellertür in einem Mehrparteienhaus, um in den Wäschetrockenraum zu kommen.
Aber es ist wohl aussichtslos...
Trotzdem danke!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16542 Beiträge, 9308x hilfreich)


Na, aussichtslos ist es zwar nicht.

Aber praktisch wird es so sein:
- Wenn du selbst was unternimmst, wirst du realistisch nichts erreichen können.
- Wenn du einen Anwalt beauftragst, besteht das Risiko, dass du auf den Anwaltskosten (oder zumindest einem Teil) sitzen bleibst.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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