Hallo,
kann A für folgenden Fall noch irgendwelche Ansprüche geltend machen?
Vor etwa 19 Jahren erleidet A als 4-jähriges Kind im Kindergarten eine Verletzung durch ein anderes Kind B, dass ihn mit einem Stein beworfen hat. A geht zum Arzt und wird genäht. Dies läuft über die Unfallkasse C ab. A trägt dadurch auch heute noch eine Narbe an der Stirn, die zwar für andere ohne Hinweis nicht sichtbar ist, A jedoch dennoch stört.
A möchte eine Prozedur zur Narbenreduktion durchführen lassen. Die medizinischen Möglichkeiten haben sich erst in den letzten Jahren dazu ergeben.
Hat A noch Anspruch die Kosten dazu bei Kind B, der Unfallkasse C oder dem Kindergarten geltend zu machen? Wird die Verjährung durch Minderjährigkeit gehemmt oder gibt es andere Gründe, die die Verjährung hemmen könnte?
Danke im Voraus!
Schadensersatz für Körperverletzung als Kind, verjährt?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Zitat:Hat A noch Anspruch die Kosten dazu bei Kind B, der Unfallkasse C oder dem Kindergarten geltend zu machen?
Nein
Zitat:Wird die Verjährung durch Minderjährigkeit gehemmt oder gibt es andere Gründe, die die Verjährung hemmen könnte?
Nein und nein.
Aber selbst wenn es nicht verjährt wäre, hätte ich erhebliche Zweifel, dass die Unfallkasse eine solche Narbenbehandlung bezahlen müsste.
Danke. Was ist denn für diesen Fall die regelmäßige Verjährungsfrist? Ich habe was von 3 Jahren bis hin zu 30 Jahren gelesen.
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30 Jahre gibt es (u.a.) nur bei vorsätzlicher KV, §197 I (1) BGB
.
"Eine Verletzung durch ein anderes Kind B" klingt erstens nicht vorsätzlich (insbesondere im vorliegenden Alter), zweitens fehlt es vermutlich schon an der grundsätzlichen Schadensersatzpflicht, wenn Kind B ebenfalls noch unter 7 Jahren alt war.
Ob es dir nach 19 Jahren noch gelingt, eine Aufsichtspflichtverletzung des Kindergartens zu beweisen, ist extrem fraglich. Und auch dann fehlt es am Vorsatz, sodaß §197 I (1) BGB
auch wieder nicht zum Tragen kommt.
Damit bleibt es bei der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, die ist ewig abgelaufen.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 19.08.2019 08:57
ZitatA trägt dadurch auch heute noch eine Narbe an der Stirn, die zwar für andere ohne Hinweis nicht sichtbar ist, A jedoch dennoch stört. :
NeinZitatHat A noch Anspruch die Kosten dazu bei Kind B, der Unfallkasse C oder dem Kindergarten geltend zu machen? :
Das hat nichts mit Verjährung zu tun. Die Behandlung wurde bezahlt. Die Wunde ist verheilt. Es gibt keine bleibenden Schäden. (nicht bemerkbare Narben sind kein Schaden) De facto ist alles vorbei.ZitatWas ist denn für diesen Fall die regelmäßige Verjährungsfrist? :
Das Kind dürfte unter 7 Jahren gewesen sein, damit fällt das Kind doch ohnehin aus der Haftung raus. Für die Versicherung der Kita ist der Fall damals abgewickelt worden, etwas anderes dürfte sich allenfalls dann ergeben, wenn seinerzeit ein dauerhafter Schaden festgestellt worden wäre, was aber nicht der Fall ist.
wirdwerden
Krasser Fall von Fehl-Bildung.ZitatA trägt dadurch auch heute noch eine Narbe an der Stirn, die zwar für andere ohne Hinweis nicht sichtbar ist, A jedoch dennoch stört. :
Kann A deshalb gerne machen lassen. Auf komplett eigene Kosten.ZitatDie medizinischen Möglichkeiten haben sich erst in den letzten Jahren dazu ergeben. :
Hinweis: Hoffentlich sieht man nachher nicht mehr als jetzt, nämlich nichts ohne Hinweis, dass dort mal was war.
Mir scheint, die Narbe liegt eher *innen*.
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