Schadensersatz für verschmutze Wand

22. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
jag 68
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)
Schadensersatz für verschmutze Wand

Nabend,

ich habe eine Meinungsverschiedenheit mit einer Haftpflichtversicherung und bevor ich mir einen Anwalt nehme wollte ich euch mal fragen.

Mein Vater sitzt neben mir auf der Couch und gestikuliert. Dabei schlägt er mir gegen mein Rotweinglas welches sich über mich,Couch, Fußboden und unsere Wand ergiesst.

Ich, Couch und Fußboden ließen sich reinigen aber die Wand nicht. Es handelt sich dabei um eine Baumwollwandbeschichtung. Aufwendig und teuer.

Also die Haftpflicht von Dad angeschrieben und die wollten einen Kostenvoranschlag. Dieser sagt nun aus, dass man nicht nur eine Wand machen kann da der Unterschied zu den anderen Wänden zu groß wäre.

Also komplett mit Material 2300,- Die Versicherung bietet nun 300,- an da ja die "Tapete" schon 6 Jahre alt ist. Da wäre nicht mal Material. Nach 8 Jahren ist das nichts mehr wert und die Kosten für tapezieren wären im KVA zu teuer. Es ist aber nun mal keine Tapete.

Mein Einwand, dass das Wohnzimmer sehr hochwertig ist, (Spanndecke, Felssteinwand mit indirekter Beleuchtung, Korkboden mit Fußbodenheizung, Designermöbel und speziell für mich angefertigte Schränke, und eben diese Baumwollwandbeschichtung) und über 20000,- gekostet hat wurde mit Nichtantwort gewürdigt.

Soll ich das so hinnehmen?

fragende Grüße

-----------------
" "

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Grundsätzlich ist ein Abzug neu-für alt gerechtfertigt. Selbst wenn es sich um ein hochwertiges Produkt handelt so ist die mögliche Nutzungszeit ja jetzt nicht mehr x sondern x+y.

Handelt es sich hier um ein Material mit ungewöhnlich hoher Haltbarkeit / Überstreichbarkeit müsste allerdings der Abzug anders berechnet werden als bei einem Standardprodukt (typischerweise lineare Abschreibung über die typische Nutzungsdauer).

Wenn der Maler / Hersteller / Verkäufer also bereit ist eine höhere typische Nutzungsdauer des Materials zu bestätigen kann man es durchaus nochmal versuchen (ggfs. auch mit Hilfe eines Kollegen). Anderenfalls wird es schwierig.

-----------------
"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Dieser sagt nun aus, dass man nicht nur eine Wand machen kann da der Unterschied zu den anderen Wänden zu groß wäre.


Verstehe ich nicht. Ist damit gemeint "dann hast du eine nagelneue Wand und drei gebrauchte"? Und das soll ein Mangel sein?

Gerade bei rein ästhethischen Gesichtspunkten ist höchst fraglich, welche Ansprüche diese begründen können - das sind immerhin IMO rein immaterielle Schäden ("was ich persönlich schön finde").

Ich bringe als reductio ad absurdum immer gerne den Fall von dem Schüler, der mit dem Fußball fahrlässig das Fenster eines Schlosses zerschießt und weil das Glas aus dem 19. Jhdt. nicht mehr verfügbar ist, verlangt der Schloßherr Schadensersatz für den Ersatz aller 885 Fenster des Schlosses, damit diese weiterhin "einheitlich aussehen". IMO nicht durchsetzbar.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jag 68
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Abend,

kurzes Feedback. Der Tip mit der typischen Nutzungsdauer war sehr gut. Die Versicherung hat einen Gutachter geschickt der den Schaden begutachtet hat. Dieser ist zu dem Ergebnis gekommen dass selbstverständlich alle Wände gemacht werden müssen und das es keine normale Tapete ist.

Die Nutzungsdauer habe ich mir von verschiedenen Anbietern aus dem Netz gezogen, das hat gereicht.Liegt im Schnitt bei 15 Jahren.

Größtes Missverständnis lag eigentlich im eingereichten Kostenvoranschlag des Malers. Der schrieb:" Alte Tapete entfernen" und nichts von Baumwolle.

Na ja, nimmt ja ein gutes Ende, die Versicherung hat von 300,- auf 1450 aufgestockt. Damit kann ich gut leben.

Also nochmals danke für den Tip.

Grüße

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen