Schadensersatz geltend machen ?

4. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Cadycat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz geltend machen ?

Guten Tag Ihr Lieben,

ich habe eine dringende Frage und bräuchte schnellstmöglich eine Antwort.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe eine Küche bestellt, die hatten mir versprochen, diese innerhalb von 6-8 Wochen zu liefern. Ich hatte denen gesagt dass ich von dann bis dann in Urlaub bin, dass wäre quasi ab der 9 Woche. Die 8 Wochen sind vorbei gegangen und ich bekam erst in der 9 Woche einen Anruf, dass die Küche bei der Spedition sei. Dann hab ich mit denen ein Liefer und Montagetermin vereinbart für die 12. Woche, da ich dann aus dem Urlaub wieder da war. Nun jaaaa dann kam die 12. Woche und mir wurde nur Mist geliefert: Und zwaaaaar...

Die Planung war komplett falsch. Angeblich hatten wir am Boden einen versatz von 7 cm sodass wir andere Sockeln bestellen mussten. Wir haben den Vermieter blöd angemacht warum er uns sowas nicht sagt und wir jetzt extra mehr Geld zahlen mussten für die Sockel. Die Dame hat die für die Planung der Küche verantwortlich war hat mm mit cm verwechselt. Richtig wären 7 mm und nicht 7 cm. Also Sockel die uns mehr gekostet haben, wurden falsch mitgeliefert.

Desweiteren wurden falsche platten bestellt. Falsche arbeitsplatten. Hinzu kommt das blenden gefehlt haben die ich bezahlt habe. Dazu kommt dass sie das Fenster auf die falsche Seite gezeichnet hat sodass es auch da plananderungen gab. Dazu kommt es noch das die u form falsch geplant wurde !!!! Da wurde alles falsch geplant ... und ich habe eine Finanzierung gemacht sodass ich jetzt mehr Geld aufgenommen habe und dafür Zinsen zahle wo ich garnicht soviel hätte aufnehmen müssen und keine Zinsen hätte zahlen müssen. Das heißt habe ca. 500 € für Teile bezahlt, die ich nicht hätte zahlen bzw. bestellen müssen.

Und dann treffen wir uns alle zusammen mit dem Marktleiter damit wir alles besprechen. Gebe denen die chance zur Nachbesserung und da werden mir 10% angeboten? das sind gerade mal ca. 750 €. Ich allerdings habe dadurch einen Schaden von über 1500 Euro. Ich musste meinen alten Vermieter bitten uns noch ein oder zwei Monate in der alten Wohnung wohnen zu lassen weil die alte wohnung möbliert gemietet wurde damals und ich nicht einsehe in die neue Wohnung ohne Küche einzuziehen um mich dann wochenlang von fast food zu ernähren ...

und ich kann froh sein das er noch keinen nachmieter hatte weil unsre Kündigungsfrist am 31.7 zu ende wäre.

Das heißt ich muss wieder doppelte miete zahlen für August und evtl. Für September auch ... dazu kommt dass uns ein Arbeitstag flöten gegangen ist für nichts. Für eine Küche die nicht aufgebaut werden konnte und dazu kommen noch die Zinsen dazu. . .

Was kann ich hier nun geltend machen ?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

bei alledemmusst du aber eines bedenken, du hast auch eine Schadensminderungspflicht!!!

quote:
Ich musste meinen alten Vermieter bitten uns noch ein oder zwei Monate in der alten Wohnung wohnen zu lassen weil die alte wohnung möbliert gemietet wurde damals und ich nicht einsehe in die neue Wohnung ohne Küche einzuziehen
Das mit der alten Wohnung wirst du sicherlich nicht durchbekommen!
Du hättest z.B. eine Kochplatte kaufen können oder dergleichen. Sicher dann wäre das zwar nicht so wie in einer normalen Küche, aber trotzdem zumutbar! Deswegen 2 Wohnungen zu haben, ist alles andere als Schadensmindernd...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich hier nun geltend machen ? <hr size=1 noshade>

Die Finanzierungskosten von den 500 EUR der unnötigen Teile und natürlich die 500 EUR selbst.
Der nutzlos vertane Tag zählt sicherlich auch dazu.



Bezüglich der Mieten käme es darauf an, das wäre eine Entscheidung am Einzelfall, ob es aus objektiver Sicht Alternativen gegeben hätte.

Wäre ein provisorischer Aufbau der Küche möglich gewesen?
Wäre ein provisorischer Aufbau der Geräte möglich gewesen (Kühlschrank mit ziemlicher Sicherheit, Herd oft nicht)?
Was würden provisorische Geräte (Kochplatte, Kleinofen) kosten?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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