Schadensersatz nach 15 Jahren?

20. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)
Schadensersatz nach 15 Jahren?

Habe vor ca 15 Jahren einen Schaden wissentlich und mit 100%igem willem einen Schaden verurscaht. ist dieser dann verjährt?

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

3 Jahre ab Kenntnis durch den Geschädigten, 30 Jahre nach Verursachung.

D.h. wurde der Schaden 1992 verursacht, verjährt er spätestens am 31.12.2022.
Erlangt der Geschädigte jedoch heute Kenntnis von dem Schaden, verjährt der Anspruch am 31.12.2010.
Hat der Geschädigte schon vor dem 1.1.2004 Kenntnis erlangt, ist der Anspruch schon verjährt.

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#2
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

@Mareike

Was passiert, wenn der Geschädigte vor dem 01.01.2004 vom Schaden Kenntnis erlangt hat, aber nicht vom Schädiger? Hemmt dann eine Anzeige gegen Unbekannt die dreijährige Verjährung?

Grüße

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