Schadensersatz nach Auffahrunfall? Geld Auszahlen? Was tun?

1. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Manni79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadensersatz nach Auffahrunfall? Geld Auszahlen? Was tun?

Schönen guten Tag werte Community und Moderatoren!

Fakten:
- Ich hatte einen Auffahrunfall.
- Der mir Hinten drauf fuhr, hat voll Schuld.

-> Leider weiss ich nicht genau wie ich damit umgehen soll.

Mein Auto ist ca. 1500 Euro Wert. Hinten ist kein allzu großer Schaden, aber neue stossstange kostet sicher auch einiges. Bei dem Wagen lohnt sich wahrscheinlich nicht, das Geld in zu reinvestieren. Am liebsten würde ich das Geld was zur Reperatur eingesetzt wird Bar auf die Hand bekommen. Und für einen neuen Wagen sparen.

1. Geht dies überhaupt?

2. Brauche ich einen Gutachter? Sachverständiger (was ist das)?

3. Wer zahlt den Gutachter/Sachverständigen?

4. Geht es auch ohne Gutachter?

5. Liegt die Wahl ob Reperatur oder Geld auszahlen bei mir?

6. Fällt jemanden eine gute Alternative ein, was man in solch einem Fall machen könnte?

7. Bei wem muss ich mich wegen dem Unfall eigentlich zu erst melden? Polizei hatten wir gerufen. Dort hat er auch direkt gesagt dass er Schuld ist. Am Ende habe ich einen Wisch bekommen, mit welchem ich mich an die Versicherung wenden solle. Muss ich dies als erstes machen, oder erst wegen Reperatur/Gutachten erkundeigen?


Ich danke euch sehr, und schöne Grüße

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,
am einfachsten suchst Du dir einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deines Vertrauens aus. Diesen beauftragst Du damit, ein Schadensgutachten zu erstellen. Der Sachverständige besichtigt dann dein Auto und erstellt das Gutachten, wo unter anderem folgendes drin steht:
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungswert
Restwert
....
Desweiteren ermittelt der Sachverständige den Versicherer des Unfallverursachers. Wenn Du bei dem Sachverständigen eine "Abtretung" unterschreibst, schickt er eine Ausfertigung des Gutachtens mit der Original Rechnung direkt an die Versicherung. Ebenso erhälst Du eine Ausfertigung des Gutachtens.
Anschließend muß Du dich noch mit der Versicherung in Verbindung setzen, oder noch besser einen Rechtsanwalt damit beauftragen, und der Versicherung mitteilen, dass nach Gutachten abgerechnet werden soll (Nebenkosten, Schreibkosten usw. nicht vergessen).

@Manni aus welchem Bundesland bist Du?

-- Editiert von KSV am 01.03.2007 12:57:05

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Vorweg: Man kann auf Gutachtenbasis abrecnnen. Man muss nicht reparieren lassen.

Wenn der Schaden ca. 1.000 EUR oder mehr beträgt, ist die Beauftragung eines Gutachters unproblematisch. Ebenfalls wenn ein wirtschaftlicher totalschaden vorliegt.

Die Kosten werden von der gegnerischen Haftpfplicht übernommen. Darunter kann es Probleme mit der Schadensminderungspflicht geben. eventuell ist dann nur ein Kostenvoranschlag mit Fotos von einer werksatt einzuholen ) Kosten ca. EUR 50,--).

Um Ansprüche aber nicht zu übershehn ist es am einfachsten, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten hierfür werden bei einem unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Haftpflicht übernommen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Du hast die Wahl, ob du die Reparatur durchführen lässt oder das Geld behälst. Im zweiten Fall wird aber die Umsatzsteuer abgezogen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Manni79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Viele Dank!

Und zum Rechtsanwalt kann man wirklich einfach hin, wenn der andere Schuld hat? Auch wenn der Schaden vielleicht nicht so groß ist?

Oder darf man da erst ab einer bestimmten Summe hin und muss den Anwalt sonst selbst zahlen?

Ich komme aus NRW. Raum Recklinghausen/Dortmund.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zu einem Anwalt darf man grundsätzlich, da man seine Ansprüche ja oft nicht alle kennt.
So zahlen beispielsweise viele Versicherungen eine Kostenpauschale nur, wenn man sie verlangt.

Die Einschaltung eiens Anwalts ist also prinzipiell gerechtfertigt und von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.
(Sollte sich natürlich eine Teilschuld Ihrerseits feststellen lassen haben Sie die Kosten anteilig zu Ihrer Teilschuld zu tragen.)

Und gerade Ihre Problematik beweist doch die Notwendigkeit der Einschaltung eines Anwalts.

Eine Kostengrenze nach unten gibt es nicht.
Und je geringer der Schaden umso geringer sind ja auch die Anwaltskosten.

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