Im BGB §249 steht interessanterweise:
Zitat:Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Meiner Meinung nach ist das ein riesengroßer Unterschied zu einer Bezahlung der Wertminderung, wie sie eigentlich immer üblich ist.
Beispiel: jemand hat ich aus Brasilien ein tolle Lampe mitgebracht, die er sehr liebt und die in Europa nicht erhältlich ist. Sie wird vielleicht auch in Braslien nicht mehr hergestellt oder ist aus Europa nicht bestellbar. Zeitwert vielleicht 40€.
Jemand macht ihm diese Lampe kaputt. Mit der Erstattung des Zeitwertes von 40€ ist dem Geschädigten aber überhaupt nicht gedient, vielleicht verdient er im Monat sowieso 9000€. Er hätte einfach gerne wieder die Lampe repariert, aber das würde bei einem Handwerker in mühsamer Handarbeit vielleicht 400€ kosten. Aber eigentlich hätte er nach BGB ein Recht auf diese Reparatur, oder?
-- Editiert von Moderator am 24.02.2019 19:26
-- Thema wurde verschoben am 24.02.2019 19:26