Schadensersatz nach BGB 249

24. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
jms
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 10x hilfreich)
Schadensersatz nach BGB 249

Im BGB §249 steht interessanterweise:

Zitat:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Meiner Meinung nach ist das ein riesengroßer Unterschied zu einer Bezahlung der Wertminderung, wie sie eigentlich immer üblich ist.
Beispiel: jemand hat ich aus Brasilien ein tolle Lampe mitgebracht, die er sehr liebt und die in Europa nicht erhältlich ist. Sie wird vielleicht auch in Braslien nicht mehr hergestellt oder ist aus Europa nicht bestellbar. Zeitwert vielleicht 40€.
Jemand macht ihm diese Lampe kaputt. Mit der Erstattung des Zeitwertes von 40€ ist dem Geschädigten aber überhaupt nicht gedient, vielleicht verdient er im Monat sowieso 9000€. Er hätte einfach gerne wieder die Lampe repariert, aber das würde bei einem Handwerker in mühsamer Handarbeit vielleicht 400€ kosten. Aber eigentlich hätte er nach BGB ein Recht auf diese Reparatur, oder?

-- Editiert von Moderator am 24.02.2019 19:26

-- Thema wurde verschoben am 24.02.2019 19:26

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17540 Beiträge, 9623x hilfreich)

Sie müssen auch §253 BGB lesen.

Wenn die brasillianische Lampe kaputt gemacht wurde, ist der Zustand "intakte Lampe" wiederhergestellt, wenn eine gleichwertige deutsche Lampe bezahlt wird.
Die Tatsache, dass die kaputte Lampe außer dem materiellen Wert (40€) auch einen ideellen Wert (weil unwiederbringliches Erinnerungsstück aus Südamerika) hatte, ist nach §253 BGB nicht ersatzfähig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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