Guten Tag,
Anfang April war ich in einen Autounfall verwickelt (als Beifahrer). Der Unfallgegner beging diesen durch Fahrlässigkeit, indem er mehrere Verkehrsregeln misachtete.
Ich erlitt bei diesem Unfall eine Halswirbelsäulen-Distorsion, wodurch ich 2 Wochen Krank geschrieben war (diese 2 Wochen muss ich im Rahmen meiner schulischen Ausbildung (es war ein Wegeunfall) nun in meinen Sommerferien nachholen), sowie noch länger physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nahm, aufgrund von Rücken- und Nackenschmerzen.
Letzte Woche bekam ich einen Brief von der Unfallkasse (welche mich im Rahmen des ausbildungsbezogenen Praktikum versichert), dass ich Angaben machen soll, welche ihnen helfen Ansprüche an den Unfallgegner zu erheben. Alle Ansprüche fallen jedoch dann der Unfallkasse zu.
Nun habe ich mich etwas weitreichender informiert (leider sehr spät, ich weiss), und habe erfahren, dass auch mir Schadensersatz zusteht hinsichtlich der nachzuarbeiteten Ausfallzeit sowie Schmerzensgeld. Ist dies richtig? Und lohnt es sich noch immer dem nun nachzugehen (dh. Anzeige stellen und Schritte einzuleiten), auch wenn der Unfall bereits über 2 Monate zurückliegt? Ich habe meine Aussage der Polizei natürlich bereits übermittelt. Anzeige habe ich selbst jedoch noch nicht gestellt, da ich mich über meine Rechte leider erst jetzt informiert habe.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
MfG
Schadensersatz nach fahrlässiger Körperverletzung (Autounfall)
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Die Unfallkasse will sich vom Verursacher (bzw. dessen Haftpflicht) die Behandlungskosten wiederholen, damit hast Du nichts zu tun.
Eine Anzeige hilft Dir auch nicht weiter, da dort nur das strafrechtliche behandelt wird, was Dir keinen Cent einbringen würde.
Schmerzensgeld und Schadenersatz (<- der muss in € bezifferbar sein!) sind rein zivilrechtliche Dinge, die Du noch geltend machen kannst.
Allein wirst Du allerdings vor eine Wand laufen, die Du nicht überwinden kannst.
Ab zum Anwalt.
Danke erstmal für die Antwort.
Der Fakt, dass das "Delikt" bereits über 2 Monate her ist, ist hier unerheblich?
Wie könnte ich den Schaden in € beziffern lassen? Für Schmerzensgeld gibt es soweit ich weiss ja eine Tabelle, wie sieht es mit Ausfallzeit aus, wenn ich Schüler-Bafög (ca. 600€ monatlich, Zuschuss, kein Darlehn) beziehe?
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Der Fakt, dass das "Delikt" bereits über 2 Monate her ist, ist hier unerheblich? Ja.
Wie könnte ich den Schaden in € beziffern lassen? Es gibt offensichtlich keinen bezifferbaren Schaden.
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