Schadensersatz nach monatelangem Baumängelkampf

17. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Materno
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz nach monatelangem Baumängelkampf

Moin Zusammen,

wir haben uns im Dezember letzten Jahres ein Haus gekauft. Das Haus war ein Neubau, aber nicht von uns gebaut, sondern von einem beruflichen Bauträger. Als wir das erste Mal das Haus gesehen haben, war das Ding so gut wie fertig. Ein wenig Kleinkram fehlte noch.
Anfang des Jahres, nach dem Kauf, haben wir dann Flecken an einer Wand festgestellt. Ergebnis: Wärmebrücke im Flachdach, es ist nicht ganz klar, wo das Problem noch auftritt, das ganze Dach muss neu.
In Anbetracht dessen haben wir einen Gutachter engagiert, der sich noch einmal alles anschauen sollte. Ergebnis: Zahlreiche kleinere Mängel und ein größerer Mangel an der Fassade. Auf der negativen Seite: Ne ganze Menge Mängel, insgesamt 2 große, auf der positiven Seite sind/waren das alles Dinge, die man lösen kann.
Zusammen mit dem Gutachter haben wir entsprechend eine Mängelanzeige erstellt. Der Bauträger hat sich auch eingestanden, dass diese Mängel existieren.
Leider hat sich das ganze Thema sehr gezogen. Wir haben mehrmals Fristen gesetzt, die kommentarlos ignoriert wurden. Hier und da hat sich dann mal wieder eine Kleinigkeit bewegt, dann monatelang wieder nichts. Die Organisation um allem drumherum, war auch absolut unterste Schublade.
Konkret hatten wir so im groben die folgenden Probleme:

- Massive Lärmbelästigung bei den größeren Mängeln über Monate
- Wir konnten über Monate unseren Parkplatz nicht nutzen, weil die Einfahrt durch die Baustellen nicht passierbar war.
- Handwerker standen ungefragt vor der Tür, wenn mal welche gekommen sind. Das führte dazu, dass wir denen natürlich an keinen Stellen Platz gemacht haben, wo sie arbeiten sollten, weil wir nicht wussten, dass sie kommen. Entsprechend hatten wir die Wahl aus "sie lösen halbgar" oder während der Arbeitszeit im Homeoffice schnell jemanden finden, der mit anpacken kann und in Windeseile alle Räume freiräumen.
- Der ganze Stress dem Bauträger immer und immer wieder in den Hintern treten zu müssen
- Haufenweise Müll von den Bauarbeitern immer wieder wegräumen. Die Dachdecker waren sehr ordentlich, alle anderen haben einen absoluten Saustall immer wieder hinterlassen.
- Wir konnten gelegentlich nicht im Schlafzimmer im Bett schlafen, da das Zimmer durch Ausbesserungen belegt war.

Da gab es noch weitere Punkte und wie der Bauträger sich eingestanden hat, war das Problem wohl eine Mitarbeiter bei ihm, die einfach nicht reagiert hat. Das hat er sich auch eingestanden und die Mitarbeiterin ist nicht da.

Insgesamt hätten wir jedes Recht gehabt auch zu einem Anwalt zu gehen. Wir haben das nicht gemacht, weil wir alles noch im Guten lösen wollen. Und - nach fast einem Jahr - die Beseitigung der letzten Mängel steht vor der Tür. Jetzt meinte der Bauträger, wir können ihm gerne noch einen Vorschlag für Schadensersatz machen. Und nachdem das bei uns so viel Stress verursacht hat und er sich zu lange absolut gar nicht gekümmert hat, fänden wir es auch angemessen, wenn wir da etwas Schadensersatz bekommen.

Nun habe ich absolut keine Ahnung, was man ihm da sinnvoll vorschlagen könnte und ob wir - er hat ja mittlerweile fast alles angegangen, mit ganz viel Ärger halt.
Gibt es da irgendwas, worauf wir uns rechtlich beziehen können für einen angemessenen Vorschlag?

Danke schon einmal in Voraus!

-- Editiert von User am 17. Oktober 2022 09:54

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Was du hier in den 6 Problemen aufführst, ist ja kein Schaden, den man in Euro beziffern und ersetzen kann.
Dass die Mängelbeseitigung nicht korrekt lief und die Mitarbeiterin nicht da ist, ist ärgerlich. Mehr nicht.

Zitat (von Materno):
Gibt es da irgendwas, worauf wir uns rechtlich beziehen können für einen angemessenen Vorschlag?
Du meinst einen § oder ein Urteil oder eine Berechnungsformel für Schadensersatz? Ist mir nicht bekannt, und ich würde eine solche Summe eher als Entschädigung/Schmerzensgeld für entgangenes Wohngefühl bezeichnen, denn die Baumängel/Bauschäden sind beseitigt bzw. bleiben hinnehmbar.

Wenn der Bauträger von sich aus sowas vorschlägt, dann läuft es vermutlich auf einen Handel/Vergleich hinaus.
Du kannst hoch rangehen, der Bauträger wird dich runterhandeln--- und irgendwo werdet ihr euch einig. Vielleicht gibts 'n Präsentkorb und nen Blumenstrauß dazu?

Aus deinen Angaben entsteht folgendes Zeitfenster:
Hauskauf im Dezember21--- Mängelfeststellung im Januar 22--- Gutachten im Februar--- Eingeständnis Bauträger---dann monatelange Ignoranz---dann ab WANN? und zu mal kleine Arbeiten-- dann irgendwann im November fertig ---

Die Zeitrechnung mit fast 1 Jahr geh ich nicht mit.

-Woher kam die monatelange Lärmbelästigung, wenn doch alles trotz Fristen monatelang ignoriert wurde und nur ab und zu mal Kleines gemacht wurde?
-Wenn monatelang nichts gemacht wurde, welche Baustellen haben die Einfahrt zu deinem Parkplatz blockiert? Was hat der fremde Parkplatz gekostet?
-Wie oft musstet ihr im anderen Zimmer schlafen?
-Wie oft musstet ihr den Müll der Firmen entsorgen? Was hat das gekostet und wie lange hat das jeweils gedauert?
uswusf
Zitat (von Materno):
Insgesamt hätten wir jedes Recht gehabt auch zu einem Anwalt zu gehen.
Ja. Doch wofür? Was hätte der für euch gegen den Bauträger durchsetzen sollen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Materno
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aus deinen Angaben entsteht folgendes Zeitfenster:
Hauskauf im Dezember21--- Mängelfeststellung im Januar 22--- Gutachten im Februar--- Eingeständnis Bauträger---dann monatelange Ignoranz---dann ab WANN? und zu mal kleine Arbeiten-- dann irgendwann im November fertig ---


Die ersten größeren Arbeiten waren das Dach, das wurde Anfang Mai bis Ende Juni ungefähr komplett neu gemacht.

Das zweite größere Ding war die Isolierung der Fassade von Unten gegen Feuchtigkeit. Das ist jetzt gerade letzte Woche passiert. Dazwischen viel in den Hintern treten, weil nichts passiert ist und zwischendurch für innen mal jemand kam. Dehnungsfugen am Boden, Ausbesserung PVC. Dann der Maler, mit dem wir uns wiederum mit dem Bauträger prügeln mussten, damit der das auch nur halb ordentlich machen darf. Elektriker, Heizungsbauer usw usw.

Zitat (von Anami):
Woher kam die monatelange Lärmbelästigung, wenn doch alles trotz Fristen monatelang ignoriert wurde und nur ab und zu mal Kleines gemacht wurde?


Naja, es wurde zusammen mit dem Gutachter eine Frist gesetzt. Dann eine Nachfrist. Dann tatsächlich wieder eine letzte Frist und dann ging eine Sache los. Fing an mit dem Dach. Dazwischen keine Kommunikation.
Dann hätten innen schon Dinge passieren können. Sind sie aber nicht. Wieder 2 Nachfristen gesetzt.
Dann die Fassade. Wieder 2 Nachfristen, bis etwas passiert ist. Und die Nachfristen waren jetzt nicht genau aufeinander aufbauend. Wir haben ihm sogar Luft dazwischen gelassen. Es sind ja Dinge passiert, ich sage ja, dass so langsam alles durch ist. Aber es wurden konsequent immer wieder Fristen ignoriert. Und man hat nichts gehört. So gelegentlich kam dann mal wieder etwas und dann war wieder für Wochen Ruhe. Und genau das hätte der Anwalt auch durchsetzen können. Wir waren da sehr, sehr entgegenkommend. Ein Anwalt hätte da bei den Fristen härter sein können.

Zitat (von Anami):
Wenn monatelang nichts gemacht wurde, welche Baustellen haben die Einfahrt zu deinem Parkplatz blockiert? Was hat der fremde Parkplatz gekostet?


Ich habe ja nicht gesagt, dass der Parkplatz die ganze Zeit belegt war. Aber durch das Baugerüst für das Dach hat den Parkplatz halt 2 Monate blockiert. Die Arbeiten an der Fassade dann nochmal 1-2 Wochen.
Gekostet hat der Ersatzparkplatz nichts, ausser Stress, weil man immer recht weit laufen musste.

Zitat (von Anami):
Die Zeitrechnung mit fast 1 Jahr geh ich nicht mit.

Januar ging es los mit der Mängelaufzeichnung beim Dach. Das war noch vor dem Gutachten. Das Gutachten kam erst zu Stande, weil wir wissen wollten, ob es noch weitere, grobe Mängel neben dem Dach gibt. Heute haben wir mit dem Handwerker gesprochen, der die letzten Restarbeiten machen soll. Wenn ich seine Aussagen mit einbeziehe, wie lang er minimum braucht, bis es fertig ist, dann habe ich Januar bis November. Das ist fast ein Jahr.

Das Thema ist halt, dass theoretisch alles in 4 Monaten hätte bearbeitet werden können. 2 Monate das Dach, einen Monat Außenarbeiten, innen hätte es parallel laufen können, einen Monat Puffer für Organisation. Der Rest wurde einfach nur nicht reagiert. Und Wohnkomfort mit lauten Werkzeugen auf dem Dach, Presslufthämmern vor der Terrassentür usw....das war echt Mist.
Dazu kamen Einschränken wie Schlafzimmer, die immer mal wieder nicht genutzt werden konnten, zahlreiche Urlaubstage, die das gekostet hat und natürlich Stress.

Und die Frage war einfach, ob es da irgendwie Richtlinien/Rechtsprechungen o.ä. gibt, die da Richtungen vorgeben.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Materno):
Ein Anwalt hätte da bei den Fristen härter sein können.

Und, hätte man die paar tausend EUR für eine (am Ende wohl nutzlose) Klage gehabt?



Zitat (von Materno):
Und die Frage war einfach, ob es da irgendwie Richtlinien/Rechtsprechungen o.ä. gibt, die da Richtungen vorgeben.

Nö, das ist "Bauchgefühl" - also selber schätzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Materno):
Anfang Mai bis Ende Juni
Das sind 2 Monate für die Dacharbeiten. Und auch diese 2 Monate für den nicht nutzbaren Parkplatz. Und nochmal 2 Wochen wegen des Fassadengerüsts.
Die Außenabdichtung gegen aufst. Feuchtigkeit im erdberührten Bereich? Das ist oft Streitpunkt, in wessen Leistung das fällt. Aber der Bauträger hats gemacht, im Oktober. 1 Woche maximal. Was hat euch dabei gestört?
Das in den Hintern treten und prügeln lässt sich kaum in Euro umrechnen. Deshalb: Sehr ärgerlich.
Dass Fristen und Nachfristen nicht eingehalten wurden: Auch sehr ärgerlich.

Diese schöne Theorie mit den 4 Monaten hat der Bauträger aber leider praktisch nicht bringen können. Das war überhaupt nicht in seinem gesamten Betriebsablauf vorgesehen und ihm fehlte das Personal.
Theoretische Annahmen taugen nicht für Entschädigung/Schmerzensgeld/Wiedergutmachung o.s.ä.
Zitat (von Materno):
Und die Frage war einfach, ob es da irgendwie Richtlinien/Rechtsprechungen o.ä. gibt, die da Richtungen vorgeben.
NÖ. Für Stress und Ärger für das o.g. gibts mW keine Entschädigungs-Richtlinie.

Sorry, ich seh da nicht viel Futter. Und ich bleibe dabei: Ich sehe nicht fast 1Jahr.
Ich will auch nicht unken, sondern wünsche euch, dass das Haus nun auch für lange Zeit *fertig* ist und kein Handwerker mehr kommen muss.

Trotzdem kann man doch viel verlangen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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