Hallo zusammen,
im Rahmen meiner Gartenneugestaltung habe ich eine Natursteinmauer ziehen wollen. Um an den entsprechenden Naturstein zu kommen, habe ich die örtlichen Landwirte um Erlaubnis gefragt, diesen von den Feldrändern zu sammeln. Ging soweit auch gut.
Leider habe ich wohl eine Grundstücksgrenze mißachtet. Ich hatte sechs größere, von Laub und Dreck bedeckte Steine von einer Böschung aufgeladen, als mich der Grundbesitzer darauf ansprach. Diesen hatte ich nicht um Erlaubnis gebeten. Natürlich schichtete ich die Steine etwa so auf wie ich sie vorgefunden habe und kurz darauf stand die Polizei neben mir (Hatte der Grundbesitzer schon alarmiert, bevor er mich ansprach) und ich hatte ein Anzeige wegen Diebstahl am Hintern. Das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 150 € in die Staatskasse eingestellt.
Jetzt meint der Grundbesitzer, ich hätte seine Steinbank (Die sechs größeren, mit Laub und Dreck bedeckten Steine!) beschädigt und er wolle sie durch einen GaLa-Bauer auf meine Kosten wieder richten lassen. Von Sachbeschädigung war jedoch in seiner Anzeige nie die Rede und als Steinbank konnte man den Haufen nicht bezeichnen.
Er will mir jetzt ein Angebot des GaLa - Bauers zuschicken, wobei ich die Vermutung habe, dass er sich jetzt auf meine Kosten was schönes hinzimmern lassen möchte.
Hat jemand einen Tip, wie ich mich verhalten soll??? Bin eigentlich auf ne gütliche Einigung aus, aber das hat bei der Anzeige wegen Diebstahls nicht geklappt.
Schon mal danke im Voraus für eure Bemühungen.
Grüße
Martin
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Schadensersatz ohne Schaden???
12. Juni 2013
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Frage vom 12. Juni 2013 | 14:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz ohne Schaden???
#1
Antwort vom 12. Juni 2013 | 17:38
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 565x hilfreich)
quote:
Von Sachbeschädigung war jedoch in seiner Anzeige nie die Rede
Woher auch? Wenn ich dir dein Auto klaue, erstattest du Anzeige wegen Diebstahl. Wenn die Polizei das Auto dann bei mir in Einzelteilen vorfindet, kann ich dir doch nicht vorwerfen, daß du nicht schon hellseherisch vorab Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet hast.
quote:
Hat jemand einen Tip, wie ich mich verhalten soll?
Ich würde das von den eingeforderten Kosten abhängig machen. Z.B. würde ich wegen 200 EUR keinen Prozeß riskieren, in dem dann ein teurer Gutachter für 1000+ EUR ermitteln muß, ob das nun eine Bank oder nur Geröll war und den du dann, wenn du verlierst, auch noch bezahlen darfst.
Ist dann also ein Abwägung im Einzelfall, was für dich ein annehmbares Prozeßrisiko ist.
Wenn du die Steine noch hast, kannst du ja auch mal einen Fachmann fragen, ob das mal eine Bank gewesen sein kann oder nicht.
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#2
Antwort vom 12. Juni 2013 | 20:55
Von
Status: Unbeschreiblich (130755 Beiträge, 41579x hilfreich)
Schadensersatz gibt es ohne Schaden natürlich nicht.
Nur ist die Ansicht des Schädigers ob und in welcher Höhe ein Schaden vorliegt nicht relevant.
Dies wird - wie bereits erwähnt - notfalls objektiv entschieden.
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#3
Antwort vom 13. Juni 2013 | 11:36
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 565x hilfreich)
quote:
als Steinbank konnte man den Haufen nicht bezeichnen
Man weiß es nicht. Ich erinnere immer wieder gerne an das Beuys-Kunstwerk, das eine Putzfrau als "Müll" entsorgt hat.
Deswegen mein Hinweis, hier ggfs. selbst einen Fachmann zu befragen, ob das sein kann oder nicht.
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