Hallo ins Forum,
ich beschäftige ich gerne mit Rechtsthemen und habe mich deshalb hier registriert.
Was sexuellen Missbrauch anbelangt, so lese ich immer wieder von Schmerzensgeldforderungen und -zahlungen im Bereich einiger tausend Euro.
Was mich aber vielmehr interessiert, ist das Thema Schadensersatz. Hier hört und liest man sehr wenig. Weil die Opfer kaum klagen?
Was wäre hier denn überhaupt möglich?
Nehmen wir an, ein Opfer hat durch die Taten einen psychischen Schaden.
Kann es Kosten für Medikamentenzuzahlung, stationäre Aufenthalte etc. als Schadensersatz geltend machen?
Wie sieht es aus mit dem Argument, durch eine psychische Folgeerkrankung wäre man gehindert worden, beruflich Karriere mit entsprechenden Einnahmen zu realisieren? Kann hier Schadensersatz zugesprochen werden? Gibt es hierzu evtl. schon Fälle?
Freue mich auf eine Diskussion. Danke!
-- Editier von Rechtsinteressierter123 am 21.08.2016 21:41
Schadensersatz sexueller Missbrauch
21. August 2016
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Frage vom 21. August 2016 | 21:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz sexueller Missbrauch
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 22. August 2016 | 11:01
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Kann es Kosten für Medikamentenzuzahlung, stationäre Aufenthalte etc. als Schadensersatz geltend machen?
Für alles, was über Krankenkassenleistungen hinausgeht: grundsätzlich ja.
Zitat:Wie sieht es aus mit dem Argument, durch eine psychische Folgeerkrankung wäre man gehindert worden, beruflich Karriere mit entsprechenden Einnahmen zu realisieren?
Wenn das denn gerichtsfest beweisbar wäre...
Kein Mensch kann vorhersehen, ob man z.B. sein Jurastudium durchgezogen, die Prüfungen bestanden und dann einen Job bei einer großen Kanzlei bekommen hätte. Auf Vermutungen kann man aber keine konkreten Forderungen aufbauen.
#2
Antwort vom 22. August 2016 | 13:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Gibt es hierzu evtl. schon Fälle? Reichlich. Das hat sogar einen Namen, nämlich "Berufsschadensausgleich", und gehört bei den Opfern von schweren Straftaten zu den Leistungen, die sie gemäß dem Opferentschädigungsgesetz beantragen können.
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