Schadensersatz und Schmerzensgeld

14. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
hermeskunde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Schadensersatz und Schmerzensgeld

Habe Zwei Fragen (für mich und einen bekannten), die ich gerne im gleichen Thread stellen würde.

1. Ich habe eine Fälschung ersteigert und hätte gerne das von mir erstiegerte Original, wie gehe Ich vor? Direkt einen Anwalt oder erst so versuchen mit dem Verkäufer zu sprechen? Ich würde gerne wissen, wie Ich die Sache angehe, dass Sie auch rechtlich okay ist.

2.
Hat mir vor einem Jahr jemand einen Faustschlag ins Gesicht verpasst -> Notarzt -> blaues Auge -> Starkes Trauma im Zahn.
Ich habe damals bei der Polizei soeine Karte ausgefüllt, mir wurde gesgat, dass diese für das Schmerzensgeld ist. Heute bekam ich jetzt einen Brief, dass der Schläger wegen Körperverletzung zur einer Geldstrafe verurteilt wurde. Diese Strafe geht an Staat, richtig? Was muss ich tun um Schmerzensgeld zu erhalten, habe ich noch ein Anrecht darauf?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

1. Das Ergebnis hängt auch irgendwie davon ab, ob der Klagegegner über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Sonst bleiben Sie im schlimmsten Fall auf allen Kosten sitzen.
Sie können auch selber den Schuldner mit Fristsetzung in Verzug setzen (Mahnung per Einschreiben) und dann vor Gericht gehen.
2. Sie müssen eine Zivilklage beim Amtsgericht erheben. Da der Täter verurteilt wurde, ist das ein Selbstgänger. Einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen und der regelt das.


Dem traumatisierten Zahn geht es wieder gut?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

zu 2. Für eine Zivilklage braucht man keinen Fachanwalt für Strafrecht, sondern halt einen für Schadensersatzgeschichten. Und das unter 1. Gesagte zur Zahlungsunfähigkeit des Klagegegners gilt natürlich auch hier. Für ein blaues Auge dürfte es auch nicht sehr viel Schmerzensgeld geben. Schadenersatz dürfte nur für die Praxisgebühr zu verlangen sein - den Rest hat ja die Krankenkasse gezahlt.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.03.2011 09:48:40
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
Sie müssen eine Zivilklage beim Amtsgericht erheben. ...Einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen und der regelt das.
:crazy:
Ein "Zivilrechtler" ist für einen Zivilprozess wohl nicht zu empfehlen?


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hermeskunde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke,

zu 1.

quote:
Sie können auch selber den Schuldner mit Fristsetzung in Verzug setzen (Mahnung per Einschreiben) und dann vor Gericht gehen


Wie genau mache ich das? Gibt es Muster und muss Ich auf irgendetwas achten?



zu 2. Habe ich nur das Anrecht auf die Praxisgebühr? Ich dachte auch auf Schmerzensgeld. Ich hatte nicht nur ein blaues Auge, Nase und Wange waren geprellt und das Zahntrauma, heißt der Zahn kann langsam Absterben und auch in 5 oder 10 Jahren noch Ausfallen, das kann keiner Sagen. Desweiteren ist das Glas an meiner Uhr gesplittert aber wahrscheinlich kann ich das nicht nachweisen.
Also ist es wirklich so, dass ich auch bei Sieg nur 30€ für die Praxisgebühren erhalte?



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Also ist es wirklich so, dass ich auch bei Sieg nur 30€ für die Praxisgebühren erhalte?


An *Schadensersatz* ja. (Allerdings dürfte deine Krankenkasse sich diesbezüglich noch an den Schädiger wenden.)

*Schmerzensgeld* wäre halt die Frage, was da in so einem Fall anzusetzen wäre.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hermeskunde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Wer legt das denn Fest? Gibt es da Erfahrungswerte? Würde es sich lohnen wegen der Sache zum Anwalt zu gehen?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)



zu 1: . <I>Ich habe eine Fälschung ersteigert und hätte gerne das von mir erstiegerte Original, wie gehe Ich vor? Direkt einen Anwalt oder erst so versuchen mit dem Verkäufer zu sprechen? </I>

Wenn dir jemand eine Fälschung verkauft, muss er noch lange nicht auch das Original besitzen. Gegenüber einem unbeteiligten Dritten, der das Original besitzt, hast du keinerlei Ansprüche.



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#8
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Falsch, er hat natürlich Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer.

Schließlich existiert ein Kaufvertrag über einen Originalgegenstand. Hat der Verkäufer keinen, muss er sich einen besorgen oder dem K den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, dass er ihn sich selbst besorgt.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Falsch, er hat natürlich Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer.

Wieso falsch?
Ein Anspruch gegenüber einem unbeteiligten Dritten besteht nicht.
Den Schadenersatzanspruch hat er auschlieslich gegen seinen Vertragspartner.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#10
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Ja, richtig. Also richtig, er hat keinen Anspruch gegen den unbeteiligen Dritten, wohl aber gegen seinen Vertragspartner. Der darf den Gegenstand dann gerne dem unbeteiligten Dritten abkaufen und dem K liefern.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hermeskunde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay also seid ihr euch einig, dass ich Anspruch auf Schadensersatz habe. Wie gehe ich jetzt vor?
Bitte helft mir ich möchte die Sache schnell beenden bzw. beginnen.

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