Schadensersatz von IB möglich???

4. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ginnes
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz von IB möglich???

Hallo,
ich hab da mal ne Frage: Ich Probleme mit "REAL -INKASSO" (Premiere)!! nach einem "VERGLEICH" am Amtsgericht habe ich dann 2 Jahre mit dem Hinweis Name/Premiere an den Verein gezahlt,nachdem die sich für 30€ Einigungsgebühr auf Ratenzahlung eingelassen haben. Allerdings BEFRISTET bis Feb. 06. im Nov. 06 fragte ich dann am Tel. an wie lange ich noch zahlen müsse, sie sollten mir ,mal ne Forderungsauflistung zusenden. Bis Jan. 07 war nix gekommen, eigentlich klar. darauf habe ich dann die Zahlung eingestellt. Dazu ist zu sagen, dass ich von Hartz 4 lebe, und ich bei der Bitte um Ratenzahlung das den Komikern schon mitgeteilt hatte!!!!
Daraufhin wurde mir dann mein Konto gepfändet!!!!
was mir natürlich außer Streß mit Bank, Vermieter Strom etc. auch noch einiges an KOSTEN verursacht.
Nun habe ich aber gelesen, dass die IBs auch die Pflicht haben die Kosten nich unnötig in die Höhe zu treiben. GENAU DAS haben die aber damit getan, denn weder haben die mir die Ratenzahlung gekündigt, noch irgend ein Zahlungsende gesand..
Fazit: ausser dass aus 300,-€ Hauptforderung über 600.- € Gesamtforderung werden habe ich noch mehr Streß mit den Erfüllungsgehilfen der BETRÜGERFIRMA PREMIERE!!!

Wer den Schaden hat...?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

sie sollten mir ,mal ne Forderungsauflistung zusenden

Das sollte doch im Rahmen der Klage passiert sein.

GENAU DAS haben die aber damit getan

Nö, das ist völlig normal, wenn jemand einen gerichtlichen Vergleich nicht (mehr) einhält.

weder haben die mir die Ratenzahlung gekündigt

Warum sollten sie das tun?

noch irgend ein Zahlungsende gesand

Im Vergleich muß doch drin gestanden haben, was zu zahlen ist. Daraus sollte sich das Zahlungsende errechnen lassen.

BETRÜGERFIRMA PREMIERE

Wer nicht zahlen kann oder will, sollte sich nicht beschweren, wenn er gepfändet wird. Schuld sind immer die anderen, wissen wir schon.

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#2
 Von 
Ginnes
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich wollte ich nicht für Leistungen bezahlen, die ich nicht bekommen habe.
Das ist aber GESCHICHTE, seit dem Vergleich!!
Im SEPT. 04 schickte mir das IB eine Kopie des Antrags auf Kostenfestsetzung in Höhe von : 382,63 € beim AG. Darin macht er dann verauslagte Gerichtskosten von 105.- € geltent wobei diese ja nur 35.- betragen haben,(600,-€ Streitwert)3/10tel trägt Gläubiger, 7/10tel ich, danach bekam ich Aussergerichtliche Kosten vom AG 218,84€.
Plus die 300.-€ sind 518,84€ plus Zinsen. Dann zahle ich als Hartz4 ler auch noch 2Jahre jeden Monat 10€ ab.. und nun wollen die immer noch 380.-€

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Es ist nun mal simple Rechnerei und kein Hexenwerk, daß bei einer Mini-Rate meist die Zinsen schon höher sind als die Monatsrate und man somit von der eigentlichen Grundschuld gar nicht runterkommt, sondern immer nur die auf Zinsen leistet.

Beispiel: wenn ich 10.000 Schulden habe, fallen bei 5% Zinsen pro Jahr 500 EUR Zinsen an. Zahle ich dann eine Monatsrate von 40 EUR, sind das pro Jahr 480 EUR. Somit wird meine Schuld nicht etwa geringer, sondern pro Jahr um 20 EUR höher!
Nach 21 Jahren habe ich dann keine Restschuld von 0 EUR (10.000 - 480*21), sondern von 10.840 EUR (10.000 + 21*40)!

Gerade als Hartz-IV-ler sollte man ein wenig rechnen können, um solche bösen Fallen zu vermeiden oder wenigstens zu verstehen.

-- Editiert von Mareike am 07.04.2007 01:36:57

-- Editiert von Mareike am 07.04.2007 01:37:59

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#4
 Von 
Ginnes
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mareike,
Danke für die tollen "TIPS", aber wenn du von 345€ im Mon. leben müßtest dann kannst du rechnen wie du willst, da gehts net anders!!!!
Trotz allem ist das genau der Grund warum man sich keinen RA leisten kann!!
Ausserdem sind das auch keine 5% sondern 5% ÜBER dem normalen Satz!!
Um das gehts aber alles gar nicht!
Was ich net versteh, warum kann der Gerichtskosten von 105€ geltend machen wenn´s nur 35.-€ waren???
Und ist des net unbillig mit der Pfändung?
Auch ein IB hat sich gefälligst an geltendes Recht zu halten. Die sind ja schließlich VERPFLICHTET die KOSTEN für den Gläubiger nicht unnötig in die Höhe zu treiben!!
Aber nochmals, auch für DIch: Es ist immer sehr einfach auf jemand,der schon am Boden liegt einzuschlagen!!!

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#5
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Mit Einschlagen hat dies nichts zu tun. Mareike hat lediglich versucht, alles verständlich darzustellen und dies ist ihr auch gelungen.

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ausserdem sind das auch keine 5% sondern 5% ÜBER dem normalen Satz

Das war ja nur ein Beispiel.

warum kann der Gerichtskosten von 105€ geltend machen wenn´s nur 35.-€ waren?

Dazu müßte man mal dessen Rechnung sehen.
Bei 600 EUR Streitwert beträgt eine einfache Gebühr (1,0) schon 45 EUR. Bei einem Vergleich vor Gericht fallen mindestens Vergleichsgebühr und Terminsgebühr an.
Dazu kommmen noch Telekommunikationspauschale etc.

Und ist des net unbillig mit der Pfändung?

Wenn ein Schuldner aus rechtskräftig festgestelltem Anspruch nicht mehr leistet? Das ist eher die Regel.

Die sind ja schließlich VERPFLICHTET die KOSTEN für den Gläubiger nicht unnötig in die Höhe zu treiben!

Woher haben Sie das denn? Wenn der Schuldner nicht mehr leistet, muß man nicht erst 3 Monate Bitte-Bitte sagen, nur weil das billiger ist als Pfändung und Gerichtsvollzieher.

Es ist immer sehr einfach auf jemand,der schon am Boden liegt einzuschlagen

Nein, es ist immer sehr einfach, die Schuld bei anderen zu suchen.
Sie können sich gerne weiter als armes Opfer sehen.
Aber wenn jemand seine Schulden nicht zahlt und dann allen Ernstes vom Gläubiger (!) Schadensersatz (!!) haben will, weil der die Schulden eintreibt, das ist schon eine reichlich abgefahrene Nummer.

-- Editiert von Mareike am 07.04.2007 16:27:30

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#7
 Von 
Ginnes
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Abgefahrene Nummer???
Wenn ich beim Pay-TV Sender Premiere 3 Jahre mein Abo bezahle, der dann die in seiner EIGENEN WERBUNG versprochenen Leistungen NICHT einhält und obendrein noch Schadenesersatz vom Kunden will, weil der sein Sonderkündigungsrecht geltend machen will, dann ist das keine Abgefahrene Nummer??
Nein,ich bin kein "armes Opfer" sondern Eines von sehr sehr vielen!!
NIcht umsonst ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrug!!!!
Woher ich das mit den Kosten habe, : Finanzlex.de/inkasso...

Aber sie zahlen wahrscheinlich gerne für Leistungen die sie nicht bekommen haben??

Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt,
Dann noch ein Versuch : Sollte irgend ein Gericht PREMIERE wegen Betrug verurteilen,
hätte ich dann die Möglichkeit mein Geld wieder einzuklagen??

PS: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschieden Dinge!!



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#8
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

@ Ginnes
Wenn Sie der Auffassung sind, betrogen worden zu sein, warum haben Sie dann einen Vergleich geschlossen ?????
Mit dem Vergleich haben Sie doch die Forderung anerkannt, was soll jetzt also hinterher das Gejammer vom armen betrogenen Hartz4- Empfänger ????
Uns wieso eigentlich IHR Geld ZURÜCK ??
Sie haben den größten Teil doch noch gar nicht gezahlt !

Nun aber zur Frage:
Wenn irgendein Gericht Premiere verurteilen sollte, dürfte das Unternehmen den Instanzenweg voll nutzen.
In einigen Jahren gibts dann vielleicht ein rechtskräftiges Urteil, wie es auch immer lauten mag.
So oder so handelt es sich hierbei um ein STRAFverfahren, aus dem Sie keine unmittelbaren zivilrechtlichen Ansprüche ableiten können.
Ihre mutmaßlichen Ansprüche können Sie nur in einem Zivilverfahren geltend machen, in dem Sie als beweispflichtiger Kläger auftreten.
Der Abschluss des Strafverfahrens ist für eine solche Klage nicht zwingend erforderlich.
Also: Sie können SOFORT auf Schadenersatz, auf Rückzahlung noch nicht gezahlter Beträge oder was auch immer zivilrechtlich klagen, allerdings tragen Sie auch zunächst die Kosten des Verfahrens.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn ich ..., der dann ... und obendrein noch ..., weil der ..., ...

Davon schrieben Sie vorher aber nichts.

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