Schadensersatz von fremdem Parker

4. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
go545618-64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz von fremdem Parker

Moin Moin liebe Community,
ich habe mal eine Frage. Folgende Lage:

A hat eine Halle mit Außenfläche und Parkplatz gemietet. B hat auf diesem sein Fahrzeug dauerhaft geparkt. A und B kennen sich nicht. Es gab weder eine ausdrückliche Erlaubnis noch ein Verbot des Parkens. B wusste nicht, dass der Parkplatz Privateigentum ist.
Durch Sturm oder Wind wird Fahrzeug von B durch ein umgekipptes Regal von A beschädigt. B möchte Schadensersatz von A.

Ist der Schadensersatzanspruch von B rechtens?

Für Antworten bin ich dankbar.


Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von go545618-64):
Es gab weder eine ausdrückliche Erlaubnis

Aber ganz offensichtlich eine Erlaubnis.



Zitat (von go545618-64):
Durch Sturm oder Wind

Welche Windstärke herrschte denn?



Das Regal war wie genau gegen umfallen gesichert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von go545618-64):
Ist der Schadensersatzanspruch von B rechtens?


Er ist jedenfalls nicht grundsätzlich dadurch verwirkt, daß er dort nicht hätte stehen dürfen. Für Kausalität wird geprüft, ob der Schaden genau so eingetreten wäre, wenn er dort hätte stehen dürfen (und nicht, ob er nicht eingetreten wäre, wenn er sich an ein Abstellverbot gehalten hätte).

Zu prüfen sein wird also die Verkehrssicherungspflicht in Abwägung zum "Nichterwartensgrad" des Abstellens von Fahrzeugen. Mal dumm gesagt, wenn ich in meinem Einfamilienhaus einen Sack Reis aus dem Fenster in den Garten hinter dem Haus werfe, muß ich nicht damit rechnen, daß dort jemand seinen Hubschrauber geparkt hat. Wenn ich aber einen der Öffentlichkeit zugänglichen Parkplatz habe, dann darf ich den nicht ungesichert lassen, weil ich mir sage "ich stelle da eh nichts ab". Dann müßte man den Parkplatz schon durch geeignete Maßnahmen sperren, wenigstens ein Schild aufstellen etc.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nur weil man duldet entstehen noch keine Haftungssituationen.

wirdwerden

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9312x hilfreich)

Wusste denn A davon, dass B dort parkt?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Nur weil man duldet entstehen noch keine Haftungssituationen.


Haftungssituationen können sogar dann entstehen, wenn man ausdrücklich nicht duldet. Es reicht schon, dass man damit rechnen muss, dass jemand dort parkt.

Bei einem Parkplatz muss man immer damit rechnen, dass jemand dort parkt.

Bei einem Schaden durch einen Sturm ist es aber denkbar, dass die Haftung wegen Höherer Gewalt nicht besteht.

-- Editiert von hh am 10.05.2020 09:54

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