Schadensersatz wegen Beamtenbeleidigung

19. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
klaus123412
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz wegen Beamtenbeleidigung

Hallo

ich habe da folgendes problem.Ich habe 2009 eine Beamtenbeleidigung begangen wofür ich auch Verurteilt wurde (Erheblich verminderter Schuldfähigkeit)

Die Strafe an das Gericht habe ich natürlich gezahlt.(Muß aber auch klar sagen das ich von der ganzen Sache nichts richtiges mehr weiß durch mein Alkohol..)

Ich habe damals darauf verzichtet gegen die Beamten eine Beschwerde einzureichen da sie mich hätten mitnehmen müßen in mein zustand.

Jetzt habe ich ein schreiben bekommen wo ich der Person 200 € schmerzenzgeld zahlen soll.

Gibt es da evtl eine möglichkeit auch nachträglich noch eine Beschwerde gegen diesen Beamten einzulegen....?

Es kann doch nicht sein das man für eine sache doppelt bestraft wird....sonst hätte ich damals Einspruch eingelegt.

Lg
klaus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
das man für eine sache doppelt bestraft wird


Strafrecht und Zivilrecht sind zwei unterschiedliche Dinge.

Wenn du z.B. jemandem mutwillig das Auto demolierst, bekommst du vom Staat eine Strafe wg. Sachbeschädigung *und* mußt zivilrechtlich den Schaden ersetzen.

quote:
eine Beschwerde einzureichen da sie mich hätten mitnehmen müßen in mein zustand


Die kannst du natürlich immer noch einreichen, da wird aber höchstwahrscheinlich Null bei herumkommen. Im übrigen: "nachkarten" funktioniert nicht, auch wenn das noch so typisch deutsch ist.

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#2
 Von 
klaus123412
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dan für die schnelle Antwort....naja will ja auch kein weiteren Streit...nur finde ich es echt hart da ich ohne wissen über diese Sache dazu gestanden habe und mich sogar schrifftlich in ein langen Bief bei den Beamten entschuldigt habe....

Es war mein erstes problem mit der Polizei in 36 Jahren....werde mal ein vergleich versuchen...evtl gehen sie ja mit der Summe etwas runter....

eine lehre war es mir ja schon....jetzt aber nochmals 300 € neben der Strafe von 400 € finde ich wirklich hart....

Ich hoffe mal das da nicht noch kosten von den Verein kommen wo der Beamte mietglied ist......ist keine Kanzlei sondern ein "Beamtenverein" name möchte ich hier mal nicht sagen da ich nicht weiß ob man es darf...

lg

klaus

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#3
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
.jetzt aber nochmals 300 € neben der Strafe


Oben waren es noch 200.

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#4
 Von 
klaus123412
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry meinte auch 200

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Was wird Ihnen den vorgeworfen? Wie wird denn das Schmerzensgeld begründet?

Um Schmerzensgeld für eine verbale Beleidigung zu bekommen muss schon gravierendes passiert sein (z.B. wiederholte Beleidigungen die "krank" machten) . Normalerweise gibt es dafür kein Schmerzensgeld.



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#6
 Von 
klaus123412
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mh naja ist mir ja selbr unangenehm....

Kann mir auch nicht vorstellen das ich eine sache gesagt habe....da ich sowas noch nie in mein Wortschatz hatte...

Laut Aussage der Beamten war ich sehr stark angetrunken....und habe gesagt "Ihr Schwachmaaten könnt mir garnichts und ihr könnt mich an mein A....lecken..." Ich habe noch nie in mein Leben Schwachmaaten gesagt.

Der Verein wo er mitglied ist hat diesen auftrag von den PK bekommen....

Auslegung : Persönlichkeitsrechtsverletzung

Ist ja soweit auch ok (auch wenn ich davon wirklich nichts mehr weiß)

Ich stehe gerne für ein Fehler gerade...aber ich kann nicht verstehen das PK's so Geld bekommen dürfen...für ein Guten zweck wäre es ja wirklich ok....

Mal angenommen es passiert deen PK 1 mal die Woche...das wäre ein Verdienst von z.b. 800 € im Monat zusätzlich Steuerfrei....

Wie ich ja auch sagte hätte ich am liebsten Beschwerde eingereicht bzw Anzeige....wenn ich solch ein Verhalten Zeige....betrunken bin...kann man mich doch nicht einfach an einer Haltestelle liegen lassen....ich wäre dann doch auch eine gefahr für die öffentlichkeit....(keine Sorge bin ich wirklich nicht)

Nochmals ich verstehe nicht das sowas passieren kann.....er fühlt sich verletzt aber achtet nicht auf seinen Beruf.....wenn ich den Beamten beleidige dann hätte ich es auch später anderen gegenüber machen können....

Ich habe in ein langen Brief mich bei der PK entschuldigt.....und meine Tat eingestanden wobei ich auch klar gesagt habe das ich nichts mehr von den morgen weiß.....

-- Editiert am 20.02.2010 11:13

-- Editiert am 20.02.2010 11:14

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#7
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
das wäre ein Verdienst von z.b. 800 € im Monat zusätzlich Steuerfrei


Jetzt wird es natürlich komplett albern, wenn der Täter dem Opfer unterstellt, es habe vom Opfersein womöglich einen guten Verdienst.

quote:
ch wäre dann doch auch eine gefahr für die öffentlichkeit....(keine Sorge bin ich wirklich nicht)


Das widerspricht sich dann natürlich schon mal herrlichst. Entweder du bist es oder du bist es nicht, beides gleichzeitig geht nicht.

quote:
wenn ich den Beamten beleidige dann hätte ich es auch später anderen gegenüber machen können


Nach welcher Rechtsgrundlage wäre denn ein Polizist verpflichtet, präventiv gegen potentielle zukünftige Beleidigungen tätig zu werden?

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#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich wollte gar nicht den genauen Wortlaut, sondern den Ihnen gemachten Vorwurf.

Ich entnehme dem Sachverhalt, dass Sie nur verbal beleidigten und dies eine einmalige Angelegenheit war.

Sie haben aber noch nicht ausgeführt, ob die Schmerzensgeldforderung irgendwie begründet wurde (außer mit der Beleidigung an sich)?

Ich unterstelle also, dass eine konkrete Begründung nicht erfolgte.

Ohne nachvollziehbare Begründung, weshalb der Beleidigte hier entschädigunsgpflichtiges Leid ("seelische Schmerzen") widerfahren sein soll, sind aber keine Anhaltspunkte für ein Schmerzensgeld ersichtlich.

Sie sollten die Forderung als unbegründet zurückweisen bzw. um Vorlage entsprechender Nachweise (ärztliches Attest etc.) auffordern.

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#9
 Von 
klaus123412
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan

also im Schreiben steht keine weitere Begründung drin ausser das es ihm angeblich gesetzlich zusteht.

Mir wurde eine Frist gesetzt für die Zahlung da er sonst vor Gericht gehen würde...
Diese Kosten würden aber die Strafe selber sprengen.....

Und Ja es war eine einmalige sache den Tag....ich habe also nur Wortlaute genommen.

Es handelt sich auch um kein Anwalt sondern um ein Verein bzw Tarif....
Dürfte wohl sowas wie eine Gewerkschaft sein...

Ich werde neben mein Vergleich auch ein Attest anfordern....

Ich hatte dort auch angerufen letzte Woche....ein Verein der nicht gerade höfflich ist da er am Ende nicht mal tschüß gesagt hat oder so

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
klaus123412
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja jetzt kommt das nächste Problem...

Ich kann die Summe in 3 Raten bezahlen...habe die erste Rate gezahlt und jetzt ist ein neues Schreiben gekommen.

Bei Verwendugszweck habe ich natürlich die sache angegeben...

Schmerzensgeld für "ihr könnt mich mal am A.."

Jetzt will er erneut 200 € da er sich beleidigt fühlt...ich habe aber "für" geschrieben...

Hätte ich Schmerzensgeld "ihr könnt mich mal am A.." geschrieben wäre wohl eine Beleidigung aber doch nicht für

Das für sagt doch schon das ich die Summe wegen dieser Sache zahle....

Hat er jetzt wirklich das recht erneut 200 € zubekommen ?

lg
klaus

Ps.Ich habe mich übrigens auch nochmal über den Verein bei ihm vor der ersten Zahlung entschuldigt...frage mich echt warum ich es überhaupt mache...sehe doch mein verhalten damals ein...

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