Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung?

11. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
jurist
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)
Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Motorroller im Wert von 900€ auf 3 Raten (á 300€) gekauft. Er wurde mit dem Vermerkt 'Scheckheft' ausgewiesen. Nun, nachdem 2 Raten gezahlt wurden bekam ich das Inspektionsheft zugesand, welches die letzten Inspektionen --nicht-- auswies. Die letzte Rate wurde noch nicht gezahlt, habe ich die Möglichkeit, wegen arglistiger Täuschung und Erschleichung des Kaufvertrages diese wegen Schadenersatzes einzubehalten und die notwendigen Inspektionen nacharbeiten zu lassen?
Der Verkäufer zeigt keinerlei Einsicht und besteht auf diese Rate.

Vielen Dank

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47601 Beiträge, 16826x hilfreich)

Es liegt hier keine arglistige Täuschung vor, sondern dem Roller fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.

Schadenersatz kannst Du nur verlangen, wenn Dir auch ein Schaden entstanden ist durch das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft. Das kann ich aber nicht erkennen.

Du kannst den Kauf aber rückgängig machen.

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#2
 Von 
jurist
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

Mir ist in gewisser Hinsicht schon ein Schaden entstanden, da ich nun auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin.
Laut Auskunft des Herstellers sollte der Roller nicht bewegt werden, wenn ihm Inspektionen fehlen.
Außerdem war ich bei mehreren Werkstätten um mir die defekten Teile bestätigen zu lassen. Auch musste ich mehrere Telefonate führen.

Tragen diese Punkte nicht dazu bei?

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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