Schadensersatz wegen defekter Brille und schlechter Sicht?

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadensersatz wegen defekter Brille und schlechter Sicht?

Hallo,

vor 2 Jahren habe ich mir eine Brille anfertigen lassen. Von Anfang an konnte ich mit dem rechten Auge am Rand des Brillenglases nur verzerrt sehen. Ich reklamierte dies in der Filiale und es hieß nur, dass ich mich an die Brille gewöhnen muss. Danach verlor ich dieses Thema aus den Augen, da ich beruflich viel zu tun hatte.

Jetzt nach 2 Jahren ging ich erneut in die Filiale und ein anderer Optiker sagte, dass eventuell ein Materialfehler vorliegen könnte. Er bestellte daraufhin neue Gläser sowie eine neue Fassung. Und siehe da: Mit der neuen Brille kann ich nun hervorragend sehen.

Nun frage ich mich , ob hier zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen sollte. Schließlich habe ich 2 Jahre lang verzerrt gesehen. Zum einen hatte ich in dieser Zeit Kopfschmerzen, zum anderen hat das falsche Sehen wahrscheinlich meine Sehleistung irreparabel geschädigt.

Könnte ich hier Ansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB geltend machen? Bei der Fertigung der Brille hat der Optiker schließlich fahrlässig gehandelt und geschlampt, sonst hätte ich keine Beschwerden gehabt.

Eventuell kann auch Ansprüche im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes geltend machen? Ein Sachmangel dagegen liegt ja nicht mehr vor, sodass Ansprüche aus dem Kauf- / Werkvertragsrecht ja ausgeschlossen sind, oder?

Ich hätte gerne eine monetäre Entschädigung von 2 - 3000€ für die Schmerzen der vergangenen 2 Jahre und für den dauerhaften Verlust meiner ursprünglichen Sehstärke. Als Entschuldigung habe ich bislang lediglich einen Gutschein über 50€ erhalten.

Wer den Schaden hat...?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Danach verlor ich dieses Thema aus den Augen


da musste ich schon ein wenig lachen :grins:

Ich sehe da keinen Anspruch, wenn man es selbst 2 Jahre verschleppt hat und untätig war, natürlich kann man es erstmal versuchen - kostet ja erstmal nichts.
Für die Höhe sehe ich keinen Grund und das müsste schon wirklich lückenlos dokumentiert sein (regelmäßig beim Augenarzt kontrolliert? Wohl kaum, wenn Du 2 Jahre nicht mal Zeit für einen Optikerbesuch hattest - und dann wäre der Mangel sicher auch früher aufgefallen)

Wenn ich mir so die anderen Deiner Threads anschaue, hätte ich übrigens einen Ansatz, wo du im Leben Zeit freimachen könntest, um solche trivialen Dinge zu erledigen *justsaying*

-- Editiert von Lazyboy am 01.10.2019 07:42

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Ich schliesse mich an.

Zitat:
Bei der Fertigung der Brille hat der Optiker schließlich fahrlässig gehandelt und geschlampt, sonst hätte ich keine Beschwerden gehabt.


Als Kunde hat man eine Mitwirkungspflicht, wenn ein Mangel vorliegt. Dieser bist Du nicht nachgekommen. Insofern sehe ich daher keinen Ansatz auf Schadensersatz.

Im übrigen - hat nichts mit Deinem Fall konkret zu tun - gehen mir diese Schadensersatz-Arien auf den Keks. Hier im Forum wird an jeder Ecke nach Schadensersatz gerufen...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Es entsteht der Eindruck, es wurde nach einer Geldquelle gesucht und somit an die Brille gedacht.
Die 50 € als Kulanz finde ich recht großzügig.

Gerichte, Polizei, Anzeigen usw. scheinen ihr Hobby zu sein.

Oder war ihnen langweilig..... deshalb eine neue Geschichte. Oder war London recht teuer?



-- Editiert von Loni12 am 01.10.2019 12:02

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#4
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Loni12):

Gerichte, Polizei, Anzeigen usw. scheinen ihr Hobby zu sein.


Die Staatsanwaltschaft hat mir ja eindringlich geraten, weniger Strafanzeigen zu schreiben. Daher bin ich jetzt auf der zivilrechtlichen Ebene unterwegs. Aber gut, so ich es herauslese, stehen meine Chancen auf Schadensersatz wohl schlecht. Aber trotzdem Danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 307x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Die Staatsanwaltschaft hat mir ja eindringlich geraten, weniger Strafanzeigen zu schreiben. Daher bin ich jetzt auf der zivilrechtlichen Ebene unterwegs.
..sodass die neuerlichen Leidtragenden Ihres Schaffens nun die anderen Beitragszahler der Rechtsschutzversicherer sein dürften. Chapeau!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich hätte gerne eine monetäre Entschädigung von 2 - 3000€

Zitat:
Als Entschuldigung habe ich bislang lediglich einen Gutschein über 50€ erhalten.
Dann hast du dein Ziel doch ordentlich erreicht! Du hast einen Gutschein über 50€ bekommen und liegst somit deutlich über deinem Mindestbetrag von 2€!!! Also freu dich doch!

Zitat:
für die Schmerzen der vergangenen 2 Jahre
Welche Schmerzuen überhaupt? Es gab keine! Wenn du anderer Meinung bist solltest du diese erstmal beweisen, mit ärztlichen Atesten oder so!

Dann müsstest du auch noch beweisen, dass besagte Schmerzen von der Brille kamen. ich behaupte mal, die angegebenen Schmerzen wurden durch das zu viele erstellen von Anzeigen, zivilrechtlichen Dingen etc hervorgerufen. Sowas ist sehr schädlich für deine Augen. In der Beweispflicht bin aber nicht ich, sondern Du.

Suche dir lieber ein 0rdentliches Hobby, bereitet dir weniger Schmerzen und bringt auch eher Entspannung. Ausserdem wird sich auch bestimmt dein Lebensumfeld dadurch bessern ;)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
zum anderen hat das falsche Sehen wahrscheinlich meine Sehleistung irreparabel geschädigt


Ist das medizinisch nachweisbar oder nur Laienspekulation?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Paranoide_Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung

Zitat:
Hauptmerkmal der paranoiden Persönlichkeitsstörung ist die Neigung, neutrale oder freundliche Handlungen anderer als feindselig zu interpretieren. Dies erfolgt aus einem Misstrauen heraus, welches dann in der entsprechenden Fehlinterpretation seine Bestätigung findet (siehe auch Zirkelschluss). Manchmal geht die paranoide Persönlichkeitsstörung mit erhöhter Wachsamkeit einher. Ihr Misstrauen kann sich entweder durch offene Streitbarkeit oder durch stille Reserviertheit mit aggressivem Klagen äußern.[1]

Es besteht eine Tendenz zu übermäßiger Empfindlichkeit und Kränkbarkeit, was häufig Rechthaberei und Streitsucht zur Folge hat. Betroffene sind oftmals sehr verschlossen, weil sie befürchten, dass preisgegebene Informationen gegen sie verwendet würden. Sie haben häufig das Gefühl, hintergangen oder ausgenutzt zu werden. Auch nahestehende Personen oder Familienangehörige werden verdächtigt und deren Treue immer wieder in Frage gestellt.

Menschen mit paranoider Persönlichkeitsstruktur können andererseits zu überhöhtem Selbstwertgefühl und übertriebener Selbstbezogenheit neigen. Aus tiefenpsychologischer Sicht besteht bei Personen mit paranoider Persönlichkeitsstörung die Tendenz, eigene Aggressionen den Mitmenschen zuzuschreiben und dann dort als Feindseligkeit wahrzunehmen und zu bekämpfen (Projektion).

Von ihren Mitmenschen werden Betroffene oft als scharfsinnige Beobachter beschrieben. Da sie jedoch häufig Personen ihrer Umgebung anklagen, führen sie dadurch selbst herbei, was sie besonders befürchten, und werden oftmals ausgegrenzt. Wegen ihrer geringen Vertrauensbereitschaft und wegen ihres kompromisslosen Vorgehens haben paranoide Persönlichkeiten zunehmende Schwierigkeiten, tiefgehende zwischenmenschliche Beziehungen aufzubauen.


Finden Sie sich hier nicht wieder? *justasking*....

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Ich hätte gerne eine monetäre Entschädigung von 2 - 3000€ für die Schmerzen der vergangenen 2 Jahre und für den dauerhaften Verlust meiner ursprünglichen Sehstärke. Als Entschuldigung habe ich bislang lediglich einen Gutschein über 50€ erhalten.
Mit diesem Gutschein bist du sehr gut bedient! Das war eine großzügige Kulanzleistung, einfach nur um einen Querulanten los zu werden.
Ich sehe hier nicht, dass dir irgendetwas zustehen würde.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Aber, liebe Leser:
Es gab doch vor ca. 2 Wochen einen Strafzettel für den TE.
Wahrscheinlich kann der TE daraus einen Schadenersatz montieren, denn sein Optiker hatte ihm vor ca 2 Jahren eine Brille angefertigt, die zwar nicht so recht passte, aber er hat (sich wohl daran gewöhnt).. oder verschlampt.
Nach 2 Jahren ist er in Geldnot, hat aber mit dieser Brille *studiert*, ist damit nach London gefahren...usw.
Und nun hat er doch wohl wegen dieser Brille das Park-oder Halteverbotsschild nicht richtig erkannt, oder hat den Strafzettel nicht gut lesen können... Wer ist Schuld? Der Optiker. :crazy:

Denn das Denken und Tun und Wirken des TE ist stets: Studium zu Ende - Von wo erhalte ich jetzt Geld

Sollte da nicht was zu machen sein?--- :grins: :grins:

ganz allgemeiner Tipp:
Viele versuchen es mit Arbeit gegen Lohn. AUCH Studenten.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Der Hinweis auf Gewöhnung war ja korrekt. Wenn die Gewöhnung nichts ändert geht man erneut hin und verlangt Nachbesserung. Die Gewöhnungsphase dauert keine 2 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich habe jetzt doch die lebenslange Zufriedenheitsgarantie des Optikers genutzt und die Brille zurückgegeben. 200€ sind schließlich mehr als 50€. Jetzt habe ich allerdings gar keine Brille und bei einer neuen Brille habe ich die Angst, dass die Werte falsch umgesetzt werden (fahrlässig oder auch vorsätzlich, weil der Werkstattmeister von mir genervt ist).

Der Strafzettel hat sich übrigens erledigt, nachdem das zuständige Polizeikommissariat einen Einlauf von mir erhalten hat.

Edit: Sind falsche Brillenwerte nicht auch strafrechtlich relevant? Wenn ich durch falsch eingearbeitete Werte, die von den Vorgaben abweichen und nicht von der gültigen DIN/ISO abdeckt sind, (Kopf-)Schmerzen habe, liegt dich mindestens eine fahrlässige Körperverletzung vor!?


-- Editiert von schwukele am 05.10.2019 03:54

-- Editiert von schwukele am 05.10.2019 03:56

-- Editiert von schwukele am 05.10.2019 03:57

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Und siehe da: Mit der neuen Brille kann ich nun hervorragend sehen.


Zitat (von schwukele ):
Jetzt habe ich allerdings gar keine Brille und bei einer neuen Brille habe ich die Angst, dass die Werte falsch umgesetzt werden (fahrlässig oder auch vorsätzlich, weil der Werkstattmeister von mir genervt ist).


:???:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Wenn sie eine Brille benötigen aber keine wollen, könnte das weitreichende Folgen haben. Z.B. können sie dann überhaupt noch am Straßenverkehr teilnehmen, oder werden sie mit einem Auto zur Gefahr?

Falsche Werte können auch dadurch entstehen, wenn sie bei der Testung nicht mitwirken. Eine Körperverletzung ist weiterhin nicht erkennbar.

Und wenn sie meinen, ein Optiker könnte eine falsche Brille wg. ihrem Verhalten anfertigen, ist das eigentlich schon eine Unterstellung, dann gehen sie halt zu einem anderen, oder gibt es in ihrer Stadt nur den einen?

Der bisherige wird eher froh sein, wenn sie nicht wiederkommen.

Außerdem machen auch Augenärzte diese Tests und stellen eine Verordnung aus, welche Gläserstärken sie benötigen.

Und sie glauben wirklich der Strafzettel wurde zurückgenommen wg. dem angeblichen Einlauf... Außerdem wo in D ist ein Kommissariat für Straßenverkehrssachen zuständig?

Was kommt als nächstes??




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