Liebe Mitleser,
folgende Frage beschäftigt uns seit einiger Zeit (nur vom Interesse her):
Herr A ist Mieter bei VM. Herr A lernt Frau B kennen, kündigt seine ursprüngliche Wohnung und mietet mit Frau B zusammen im Nebenhaus – ebenfalls VM gehörend – eine größere Wohnung an. Nach einiger Zeit erhält Herr A einen bösen Brief von VM, die Miete würde seit Monaten nicht gezahlt. Da diese jedoch vom JC direkt an VM gezahlt wird konnte Herr A das nicht glauben, erkundigt sich aber beim JC. Dieses sagt alle Mieten sind bezahlt, und gibt Herrn A ein Schriftstück mit in dem drinsteht, dass alles bezahlt ist, welches dieser dem VM aushändigt.
Zwei Wochen später erhält Herr A die Räumungsklage (witziger Weise nur Herr A, Frau B ist vollkommen unbeteiligt), eine weitere Woche darauf einen MB über einen hohen vierstelligen Betrag. Die Sache wird verhandelt, VM tobt die Miete ist nicht bezahlt, Herr A schleift das JC als Zeuge vors Gericht, dieses kommt mit allen überweisungsrelevanten Daten an, VM tobt weiter, bei ihm wäre nichts angekommen, zwei Tage vor dem Verkündungstermin räumt VM dann die Zahlung ein, man hätte das Geld jetzt finden können, es wäre wohl falsch verbucht worden. Wir reden hier über einen Zeitraum vom mehr als einem Jahr, wo angeblich keine Miete gezahlt wurde. Soweit so gut, VM hat Räumungsklage verloren, Zahlungsklage verloren, Mieter verloren. Für Herrn A war es nicht mehr möglich in dem Haus zu wohnen, ihn hat das alles zu sehr gestresst.
Nun die Frage: Steht Herrn A Schadensersatz/Schmerzensgeld zu? Logisch, dass VM die Kosten der Rechtstreitigkeiten zahlen muss, und darüber hinaus … nichts?
Vielen Dank vorab für’s Lesen und Posten. Ich bin mal gespannt, wie die 123-Gemeinde das so sieht.
AltesHaus
Schadensersatz/Schmerzensgeld bei ungerechtfertigter Klage?
20. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 20. September 2017 | 16:44
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Schadensersatz/Schmerzensgeld bei ungerechtfertigter Klage?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. September 2017 | 17:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
Zitatund darüber hinaus … nichts? :
Erst mal nichts ... bis Herr A (möglichst) gerichtsfest beweisen könnte, das das
ZitatFür Herrn A war es nicht mehr möglich in dem Haus zu wohnen, ihn hat das alles zu sehr gestresst. :
tatsächlich so war. Also das wohnen dort objektiv unzumutbar (z.B wegen gesundheitlicher Indikation) war.
#2
Antwort vom 20. September 2017 | 18:38
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hi,
Schadenersatz könnte ihm zustehen, aber es müsste dann auch ein Schaden, der in Geld zu bemessen ist, entstanden sein.
Für eine Schmerzensgeldforderung fehlt bisher jegliche Grundlage. Der Vermieter hat lediglich die ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Rechte wahrgenommen.
Nur wenn die Klage rechstmissbräuchlich gewesen wäre - ein Irrtum zählt nicht dazu - und noch weitere belatende Fakten hinzukommen, wäre auch Schmerzensgeld denkbar.
ZitatFür Herrn A war es nicht mehr möglich in dem Haus zu wohnen, ihn hat das alles zu sehr gestresst. :
Das ist aber allein das Problem von A.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Schadensersatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. September 2017 | 19:29
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatNur wenn die Klage rechstmissbräuchlich gewesen wäre - ein Irrtum zählt nicht dazu - und noch weitere belatende Fakten hinzukommen, wäre auch Schmerzensgeld denkbar. :
Bitte definieren Sie "rechtsmissbräuchilch" und "Irrtum".
Wenn ich jemanden auf Zahlung verklage, dann muss ich doch prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht. Kommt dann der Schuldner mit einem Zahlungsbeleg an, habe ich dann nicht die Verpflichtung zu prüfen?
#4
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 09:46
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatSchadenersatz könnte ihm zustehen, aber es müsste dann auch ein Schaden, der in Geld zu bemessen ist, entstanden sein. :
Selbst bei grober Beleidigung kann Schmerzensgeld verlangt werden, obwohl dies keinen finanziellen Schaden betrifft.
#5
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 19:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32879 Beiträge, 17268x hilfreich)
Der Kollege sprach ja auch von Schadensersatz und nicht von Schmerzensgeld - und der ist an einen materiellen Schaden gebunden.
#6
Antwort vom 29. Oktober 2017 | 15:16
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatNun die Frage: Steht Herrn A Schadensersatz/Schmerzensgeld zu? Logisch, dass VM die Kosten der Rechtstreitigkeiten zahlen muss, und darüber hinaus … nichts? :
Nein! Kein Schmerzensgeld, obwohl dies manchmal von Vorteil wäre, wenn man so geärgert wird, dass man davon u.a. auch Magenschmerzen davon trägt.
Und jetzt?
Schon
267.957
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten