Schadensersatz/Schmerzensgeld nach Unfall wg. Hund

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
d_h
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadensersatz/Schmerzensgeld nach Unfall wg. Hund

Hallo zusammen,

vor ein paar Wochen war ich auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad unterwegs. Auf einem gemischten Fahrrad/Fußweg bewegte sich vor meinem Rad ein unangeleinter Hund so, dass es ohne Ausweichen meinerseits zu einem Zusammenstoß gekommen wäre. Weil Schnee lag, fing ich frühzeitig an zu bremsen und eine Ausweichlinie zu fahren. Dabei rutschte das Fahrrad unter mir weg, ich fiel und zog mir einen Oberschenkelhalsbruch zu.

Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, es gab, neben dem Hundehalter, noch einen weiteren Fahrradfahrer direkt hinter mir, der auch anhielt.

Nun bin ich wieder einigermaßen fit nach der Operation, und kümmere mich um die Papierangelegenheiten. Hierzu folgende Fragen:

Grundsätzlich:
In wie fern kann man hier von einer Haftung des Hundehalters sprechen? Der Hund hat mich ja nicht angefallen/angegriffen/angebellt, sondern ist lediglich "seinen Weg" quer zu meiner Fahrspur gegangen. Der Hundehalter hat aber keinerlei Anstalten unternommen, den Hund zurückzuholen/-pfeifen, um die Gefahr des Zusammenstoßes entgegenzuwirken.

Wie der Vorfall für die Polizei aussah, was der weitere Zeuge gesagt hat, weiß ich nicht. Eine Akteneinsicht ist, laut Aussage der Polizei, aus Datenschutzgründen durch mich nicht möglich. Ich müsste einen Anwalt beauftragen, Akteneinsicht zu erlangen.

1) Welche Kosten würden hier auf mich zukommen, wenn sich ergibt, dass eine Klage wohl aussichtslos wäre?

Bzgl. Schadensersatz:
2) Direkt wurde nichts beschädigt. Wie sieht das aber aus mit z.B. Lohnausfall nach ende der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (also nach 6 Wochen)?

Bzgl. Schmerzensgeld:
3) Da jetzt noch nicht absehbar ist, ob die Heilung komplikationslos sein wird (Erhebliche, und vorher nicht absehbare Komplikationen können auch noch nach z.B. 6 Monaten auftreten, z.B. Nekrosenbildung -> Prothese), würde m.E. eine Zivilklage zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn ergeben, da eine erneute Klage bei Auftreten von Komplikationen sicher nicht möglich ist, oder?

Bzgl. Polizei:
Ich erhielt heute eine Schreiben der Polizeiwache zur "Schriftlichen Äußerung als Zeuge". Ich möge innerhalb von zwei Wochen angeben, ob ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen soll, ob ich verwand bin ich dem Beschuldigten (es ist kein Name angegeben...??) und ich soll "Angaben zur Sache" machen.
4) Macht es Sinn, hier bereits Stellung zu nehmen, obwohl ich noch nicht weiß, ob ich Klagen werde?

Danke für Eure Hinweise, es ist mein erstes Mal, dass ich überhaupt mit Unfällen, Schadensabwicklung, etc. in Kontakt komme, und bin deswegen ziemlich blank auf dem Gebiet...

Grüße, dh

Wer den Schaden hat...?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Auf einem gemischten Fahrrad/Fußweg bewegte sich vor meinem Rad ein unangeleinter Hund so, dass es ohne Ausweichen meinerseits zu einem Zusammenstoß gekommen wäre. Weil Schnee lag, fing ich frühzeitig an zu bremsen und eine Ausweichlinie zu fahren. Dabei rutschte das Fahrrad unter mir weg, ich fiel und zog mir einen Oberschenkelhalsbruch zu.


Durch diese Schilderung würde ich sagen, dass dir kein Schmerzensgeld zusteht.
Du hast den Hund rechtzeitig gesehen und du warst anscheinend mit dem Fahrrad, bei der Wetterlage (Schnee), zu schnell unterwegs und bist daher gestürzt.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Du hast den Hund rechtzeitig gesehen und du warst anscheinend mit dem Fahrrad, bei der Wetterlage (Schnee), zu schnell unterwegs


Das ist zwar der Schilderung des TE nicht zweifelsfrei zu entnehmen, ist aber der Knackpunkt.

Die bloße Anwesenheit des Hundes auf dem Radweg löst noch keine Schadensersatzpflicht des Halters aus. Dazu müßte der Unfall für den Radfahrer schon unvermeidbar gewesen sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Das ist zwar der Schilderung des TE nicht zweifelsfrei zu entnehmen, ist aber der Knackpunkt.


Durch diese Aussage, ist es für mich recht eindeutig.

quote:
Weil Schnee lag, fing ich frühzeitig an zu bremsen und eine Ausweichlinie zu fahren.


Frühzeitig = Der Hund wurde anscheinend recht früh gesehen

Weil Schnee lag = Schnee und dann mit dem Fahrrad unterwegs
Beim abbremsen und Ausweichlinie fahren dann gestürzt, würde für mich bedeuten, der TE war der Wetterlage nach zu schnell unterwegs.






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-- Editiert Scappler am 11.01.2013 10:45

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Der Hundehalter hat aber keinerlei Anstalten unternommen, den Hund zurückzuholen/-pfeifen, um die Gefahr des Zusammenstoßes entgegenzuwirken.


Hat dich denn der Hundehalter gesehen/bemerkt?
Hast du dich durch klingeln bemerkbar gemacht?

Ich bin selber Hundehalter und gerade im Frühjahr/Sommer kommt es durch Radfahrer immer wieder zu Streitigkeiten.

Fast kein Radfahrer macht sich durch klingeln bmerkbar, wenn er von hinten angefahren kommt.
Teilweise bemerke ich den Radfahrer erst, wenn er an mir und meinen Hund vorbeifährt.
Daher habe ich mir mittlerweile angewöhnt, ziemlich mittig auf den Wegen zu laufen und so einem Radfahrer den Weg zu versperren, wenn er von hinten kommt.
Dadurch "nötige" ich natürlich den Radfahrer zu klingeln, bemerke diesen dadurch schnell und kann meinen Hund zur Seite rufen und der Radfahrer kann ohne Probleme an mir vorbeifahren.
Diese Probleme haben aber bei uns nicht nur die Hundehalter, sondern auch viele Fußgänger beschweren sich häufig, dass einige Radfahrer, ohne sich bemerkbar zu machen, mit hohem Tempo an einem von hinten vorbei fahren.




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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
d_h
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke Euch beiden für die Diskussion. Meine Fragen bezogen sich allerdings nicht auf den möglichen Ausgang einer Klage, sondern eher auf die Formalien drum rum :) Könntet Ihr da evtl. etwas zu sagen?

Danke und Grüße, dh

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schütt_Rechtsdienstleistungen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo dh,

in einem solchen Fall gibt es nur eine vernünftige Lösung: sofort professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Mir ist völlig unklar, weshalb Geschädigte immer wieder selber den Kampf mit den Versicherungen aufnehmen, statt das zu machen, was Gerichte ihnen zusprechen: kostenlose Rechtsvertretung.

Die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Begründung der Gerichte: Nur so gibt es eine Waffengleichheit zwischen den geschulten Mitarbeitern der Versicherungen und den Geschädigten.

Wieso sollte ich mich also laienhaft selbst um etwas kümmern, was kostenlos ein Profi für mich erledigt?

Ich meiner über 20-jährigen Praxis im Bereich der Schadensregulierung habe ich gelernt, dass Versicherungen nie der Freund des Geschädigten sind. Oftmals kamen Mandanten zu mir, als das "Kind schon in den Brinnen gefallen" war. Gerade ohne eine Rechtsschutzversicherung im Rücken sollte man sich so schnell wie möglich einen Rechtsberater suchen, damit ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann!

Die Fragestellungen zeigen, dass Sie bereits jetzt Ihre Rechte und den Verfahrensgang völlig falsch einschätzen und dabei sind, entscheidende Fehler zu begehen.

In der Sache selbst nur soviel:
- Bei einem Oberschenkelhalsbruch geht es um verdammt viel Geld, und ein solches Forum eignet sich nicht, die Details abzuklären, was alles unter welchen Bedingungen geltend gemacht werden kann,
- nach dem geschilderten Sachverhalt hat sich die typische Hundegefahr verwirklicht, weshalb der Hundehalter nach § 833 BGB haftet. Es wären allerdings auch hier noch Detailfragen zu klären wie z.B. Leinenpflicht, Breite Fußweg, Erkennbarkeit der Situation etc.

Mit freundlichen Grüßen

Schütt Rechtsdienstleistungen
www.schuett-recht.de
Jürgen Schütt
Rechtsfachwirt, registrierter Rechtsdienstleister

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>- nach dem geschilderten Sachverhalt hat sich die typische Hundegefahr verwirklicht, weshalb der Hundehalter nach § 833 BGB haftet. <hr size=1 noshade>


Wieso?
Wenn z.B. der Hund noch ca. 10 Meter entfernt ist und ich dann abremsen und stürze, sehe ich keine Schuld beim Hundehalter.
Wenn der Sturz aber in unmittelbarer Nähe des Hundes passiert ist, dann schaut es meiner Meinung nach schon wieder anders aus.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schütt_Rechtsdienstleistungen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo von Scappler,

so wurde der Fall geschildert:
"bewegte sich vor meinem Rad ein unangeleinter Hund so, dass es ohne Ausweichen meinerseits zu einem Zusammenstoß gekommen wäre." Der Sturz steht also in kausalem Zusammenhang mit der Bewegung des Hundes. Auf ein Verschulden des Halters kommt es nicht an, weil das Gesetz eine verschuldenunabhängige Gefährdungshaftung vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen

Schütt Rechtsdienstleistungen
www.schuett-recht.de
Jürgen Schütt
Rechtsfachwirt, registrierter Rechtsdienstleister


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-- Editiert Schütt_Rechtsdienstleistungen am 11.01.2013 15:07

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
"bewegte sich vor meinem Rad ein unangeleinter Hund so, dass es ohne Ausweichen meinerseits zu einem Zusammenstoß gekommen wäre."


und

quote:
Weil Schnee lag, fing ich frühzeitig an zu bremsen und eine Ausweichlinie zu fahren


Leider wurde noch nicht angegeben, wie weit denn der Hund vom Fahrradfahrer entfernt war, als es zum Sturz kam.

Mich hat eben die Aussage "frühzeitig" gestört.
Daher hatte ich interpretiert, dass der Hund noch weiter weg wäre und der TE trotzdem schon ein wenig gebremst hätte und es kam dann durch den verschneiten Weg zum Sturz.






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