Schadensersatzforderung an Pflegeheim durch bedingten Umzug

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz461567-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadensersatzforderung an Pflegeheim durch bedingten Umzug

Hallo Forum,

eine generelle Frage: Wie kann ich zusätzliche Kosten vermeiden, bei einer Schadensersatzforderung, auf welche die andere Partei nicht reagiert?

Es geht um einen Träger von Pflegeheimen und um den erzwungenen Umzug von meinem mittlerweile verstorbenen Vater, welcher über ein Umzugsunternehmen vom Pflegeheim organisiert wurde. Der Träger hat unter dubiosen Erklärungen dieses Pfelgeheim geschlossen und dadurch mußte mein Vater in eine anderes umziehen. Nun sind dabei ein Hörgerät und ein Handy abhanden gekommen und auf Schadensersatzforderungen reagiert der Träger mittlerweile nicht mehr. Zuerst hieß es ich soll die Rechnungen zusenden, da habe die Gesamtrechnung mit beiden Geräten und dann einen Kostenvoranschlag für das Hörgerät hingeschickt (ca. 1000 €). Da dies nicht reichte habe ich einen Ersatz beauftragt. Nun möchte die Hörgeräte-Firma von mir Geld und ich warte immer noch auf eine Zahlung vom Pflegeheim. Wenn ich jetzt einen Anwalt einschalte, dann würde dies ja zusätzliche Kosten für mich bedeuten oder kann ich dies auch irgendwie dem Pflegeheim in Rechnung stellen?

Vielleicht hat ja jemand einen Tip was es für Möglichkeiten gibt?

Beste Grüße

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von amz461567-26):
Nun sind dabei ein Hörgerät und ein Handy abhanden gekommen und auf Schadensersatzforderungen reagiert der Träger mittlerweile nicht mehr.

Zu recht.

Es gibt derzeit keinen Anhaltspunkt dafür, das der Träger dafür haften müsste wenn der Vater bei seinem Umzug Sachen verliert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von amz461567-26):
Zuerst hieß es ich soll die Rechnungen zusenden, da habe die Gesamtrechnung mit beiden Geräten und dann einen Kostenvoranschlag für das Hörgerät hingeschickt (ca. 1000 € . Da dies nicht reichte habe ich einen Ersatz beauftragt.
Das verstehe ich nicht ganz:

"Beide Geräte" sind Hörgeräte und Handy?

Wieso erst "Gesamtrechnung" (worüber?) und dann noch Kostenvoranschlag (über was?)

Und was reichte dann nicht und was reichte für wen nicht?

Aber grundsätzlich habe ich mich auch gefragt, was das Heim mit verlorenen Gegenständen zu tun hat. Zuerst einmal würde ich davon ausgehen, daß solch persönliche Geräte auch am Körper getragen werden und nicht in Kisten verpackt werden. Weiterhin würde ich - wenn überhaupt bewiesen werden kann, dass die Geräte während des Umzugs verschwunden sind -, eher das Umzugsunternehmen in der Pflicht sehen...



-- Editiert von fb367463-2 am 23.06.2018 05:07

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
amz461567-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):

"Beide Geräte" sind Hörgeräte und Handy?

Wieso erst "Gesamtrechnung" (worüber?) und dann noch Kostenvoranschlag (über was?)

Und was reichte dann nicht und was reichte für wen nicht?

Aber grundsätzlich habe ich mich auch gefragt, was das Heim mit verlorenen Gegenständen zu tun hat. Zuerst einmal würde ich davon ausgehen, daß solch persönliche Geräte auch am Körper getragen werden und nicht in Kisten verpackt werden. Weiterhin würde ich - wenn überhaupt bewiesen werden kann, dass die Geräte während des Umzugs verschwunden sind -, eher das Umzugsunternehmen in der Pflicht sehen...

-- Editiert von fb367463-2 am 23.06.2018 05:07


Beide Geräte, damit meinte ich beide Hörgeräte, da nur eines verschwunden ist. Mein Vater hatte eine schwere Demenz und das Heim hat Ihn zu einem Umzug gezwungen, wodurch auch ein Umzugsunternehmen vom Heim beauftragt wurde und ich zu diesem keinen Kontakt hatte. Da ich seine Sachen im Vorfeld in Kisten gepackt habe, weiß ich auch was noch vorhanden war und nun leider fehlt. Am Umzugstag selbst habe ich zu der vereinbarten Zeit um 8 Uhr auf den Umzug gewartet. Der Krankentransport hatte geklappt, nur das Umzugsunternehmen hatte sich nicht sehen lassen. Also saß mein Vater den halben Tag in einem leeren Zimmer und ich mußte dann Mittags langsam mal zur Arbeit fahren. Am Abend dann waren die beiden Geräte weg und der Träger wollte eine Rechnung um diese die Kosten zu erstatten. Jedoch war nur ein Hörgerät weg und eine Rechnung mit beiden drauf reichte dem Heim nicht, außerdem wollten Sie eine Rechnung auf der zu sehen ist was der Ersatz kostet und nur auf dieser Grundlage habe ich ein neues Hörgerät beantragt und die Rechnung an den Träger gesendet. Auf einmal sollte diese aber nun doch nicht mehr beglichen werden, dabei wäre ich auch der Meinung gewesen, dass die Rechnung einfach über das Umzugunternehmen beglichen wird... :(

Aber meine Frage war ja, wie ich einen Anwalt einschalten kann ohne diesen selbst bezahlen zu müssen? Also die Kosten dem Verlierer des Verfahrens auferlegen kann, wobei es wohl außerhalb eines Verfahrens zu einem Vergleich kommt und ich dann wohl doch die Kosten tragen muß?

-- Editiert von amz461567-26 am 25.06.2018 11:19

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Irgendwie ist Deine Beschreibung nicht schlüssig.

Du hast also die beiden mittlerweile verschwundenen Geräte in eine Umzugskiste gepackt, diese wurde vom Umzugsunternehmen eingeladen, nach dem denen Aufenthaltsort transportiert, dort ausgeladen.

Und Du hast beim zeitlich späteren Auspacken bemerkt, dass die beiden Teile nicht mehr in der Umzugskiste sind?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz461567-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

So ungefähr.
Vor dem Umzug waren die Geräte noch da, nach dem Umzug nicht mehr. Pflegeheim hat mir eine Erstattung zugesichert:
meine zugesandte Packliste ans Pflegeheim:
...
- Alle weiteren Utensilien aus den Schränken und vom Tisch (Rasierer, Brillen, Zähne, Bürsten, Handy, Hörgerät, Pokale, etc.)

Antwort nach Verlustmeldung:
Bitte übersenden Sie mir eine Aufstellung der vermissten Gegenstände und beziffern Sie den Zeitwert. Ich werde mich bemühen, Ihnen schnell und unbürokratisch entgegen zukommen, muss aber vorerst den Sachverhalt mit unserer Versicherung klären.

Senden Sie mir des Weiteren vorab Ihre Bankverbindung.

Letzte Antwort:
...es tut mir sehr leid, aber in der Form kann ich Ihre Ansprüche nicht unserer Versicherung zur Prüfung zukommen lassen. Ich benötige von Ihnen, wie bereits in der letzten Mail beschrieben, eine Aufstellung der bereits angefallenen Kosten für die Reparatur. Wenn es Ihnen möglich ist, dann senden Sie bitte die Aufstellung der Kosten, den beschriebenen Sachverhalt und die Quittungskopie der Reparatur an das Pflegebüro...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Hmmm, zwischen "ich werde mich bemühen" sowie "muss aber vorerst den Sachverhalt mit unserer Versicherung klären" und "wir erstatten Ihnen die Kosten" liegen Welten. Oder welche Formulierung (wörtlich!) wurde bei dieser Zusicherung gewählt?

Das wird sowieso lustig, da ist die Rede von Zeitwert... Nicht von Neuanschaffung (wobei - gebrauchte Hörgeräte?), aber für das Handy gilt ganz sicher nur Zeitwert.

Was ist das denn für ein Umzug gewesen, der alte Herr wurde ohne Zähne, Brille, Hörgeräte ins neue Domizil gekarrt? Liest sich jedenfalls ziemlich furchtbar.

Zitat (von amz461567-26):
Aber meine Frage war ja, wie ich einen Anwalt einschalten kann ohne diesen selbst bezahlen zu müssen?


Zuerst mal gar nicht. Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen und dann, wenn der Prozess gewonnen ist, dürften die Anwaltskosten vom Gegner zu übernehmen sein. Aber ich finde es zuerst mal fraglich, wer überhaupt der "Gegner" ist, das Pflegeheim oder das Umzugsunternehmen. Und dann halt, warum solche höchstprivaten und vor allem teure Sachen nicht im "persönlichen Gepäck" mitgenommen wurden - ich finde es bemerkenswert, dass man diese in einen Umzugskarton packt.

Fragen über Fragen... Ganz klar ist das alles nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von amz461567-26):
So ungefähr.
Vor dem Umzug waren die Geräte noch da, nach dem Umzug nicht mehr. Pflegeheim hat mir eine Erstattung zugesichert:
meine zugesandte Packliste ans Pflegeheim:
...
- Alle weiteren Utensilien aus den Schränken und vom Tisch (Rasierer, Brillen, Zähne, Bürsten, Handy, Hörgerät, Pokale, etc.)


Damit kann ich überhaupt nichts anfangen, denn die Frage, ob die nicht mehr vorhandenen Gegenstände nun in den Karton gepackt wurden, ist damit nicht beantwortet.

Die Antwort ist insoweit wichtig, wie festgestellt werden muss, ob es überhaupt einen Fremdverantwortlichen gibt.

Falls, wie vom Vorschreiber angeregt, die Sachen im "persönlichen Gepäck" transportiert werden sollten, wäre nämlich der Heimbewohner in der Verantwortung für sein Handgepäck.

Berry

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