Schadensersatzforderung nach Bootsmiete

20. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Padded
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Schadensersatzforderung nach Bootsmiete

Liebe Mitglieder,
ich hoffe ich bin jetzt im richtigen Unterforum, eventuell gehört dieser Topic auch in den Bereich Mietrecht.

Ich möchte euch kurz den Sachverhalt schildern:
Im Sommer diesen Jahres habe ich ein Boot bei einem Bootsverleih ausgeliehen. Dieses wurde mir vor die Haustür geliefert und ohne Übergabeprotokoll übergeben. Ich habe das Boot anschließend mit nach Italien genommen und bin nach einer Woche wieder zurückgekommen. Anschließend wurde das Boot wieder vor meiner Tür abgeholt, erneut ohne Übergabeprotokoll und die Kaution direkt zurückgezahlt.

3 Wochen später erhielt ich eine Mail der Verleihfirma, dass nach einer Probefahrt bei Reparaturarbeiten eine Beschädigung durch Steine im Bereich des Impellers (von außen kaum einsehbarer Bereich) festgestellt wurde und ich die Kosten dafür tragen müsse.
Die späte Rückmeldung wurde darauf zurückgeführt, das es sich um einen "versteckten Mangel" hielt, der bei Übergabe nicht sichtbar war.

Ich hab daraufhin widersprochen und berichtet das die Beschädigung nicht von mir sein kann und schon vorher bestanden haben muss oder vllt bei der Probefahrt passiert ist.


Nun erhielt ich heute Post vom Anwalt, das die Beschädigung vor der Vermietung nicht gegeben war und das Boot vor der Vermietung angeblich überprüft wurde und diese Mängel nicht hatte.
Da auch schon die Übergabe ziemlich unprofessionell ablief, bin ich mir ziemlich sicher das solch eine Überprüfung bei der der ganze Motor/Impellerbereich hätte ausgebaut werden müssen davor nicht stattfand. Zudem war das Boot auch bis kurz vorher vermietet. Wissen tue ich das jedoch nicht.
Da der Verleiher eine eigene Werkstatt hat, denke ich wird es für Ihn kein Problem sein solch eine Bestätigung selbst oder vllt über einen Freund auch nachträglich ausstellen zu lassen :( .

Rechtlich habe ich mich bisher soweit informiert das der Vermieter eigentlich in der Beweislast ist und beweisen muss das der Schaden schon vor Vermietung vorlag und die Schadensursache aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt.

Wie soll ich am besten vorgehen? Der Anwalt hat in seinem Schreiben bereits eine Zahlungsfrist gesetzt.
Vielen Dank schonmal vorab :)


-- Editiert von Padded am 20.11.2018 18:27

-- Editiert von Padded am 20.11.2018 18:28

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Padded):
Nun erhielt ich heute Post vom Anwalt, das die Beschädigung vor der Vermietung nicht gegeben war und das Boot vor der Vermietung angeblich überprüft wurde und diese Mängel nicht hatte.
Das kann der Anwalt für seinen Mandanten durchaus behaupten. Kann er bzw. der Verleiher das auch beweisen? Warum gibt es eigentlich kein Übernahme-/Übergabeprotokoll? Ist doch üblich. Vor allem bei hochwertigen Mietsachen...
Zitat (von Padded):
dass nach einer Probefahrt bei Reparaturarbeiten
Ist evtl. nicht wichtig, aber warum hat man 3 Wochen später Reparaturen an diesem Boot durchgeführt? Du hattest es doch mangel-und schadensfrei übergeben?
Zitat (von Padded):
Rechtlich habe ich mich bisher soweit informiert das der Vermieter eigentlich in der Beweislast ist
Ja, so ist das. Waren die Boot-Bereitsteller Mitarbeiter des Verleihers?
Zitat (von Padded):
Der Anwalt hat in seinem Schreiben bereits eine Zahlungsfrist gesetzt.
Er wird danach nochmal schreiben, weil du nicht mehr reagierst...

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#2
 Von 
Padded
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Lieber Anami, erstmal vielen Dank für die hilfreiche und ausführliche Antwort! Danke...

Zu deiner ersten Frage: Der Verleiher hatte das Boot selber gebracht und meinte er müsse gleich wieder los. Ich habe nicht zum ersten mal etwas bei ihm ausgeliehen, vllt war das ganze deshalb so "freundschaftlich".

Zu Frage 2: Am vorletzten Tag des Urlaubes gab es ein Kühlerproblem. Hatte den Verleiher dann angerufen der mir mitteilte das es da vor einiger Zeit schonmal Probleme gab und es ihm leid tut. Da es sich eh um den vorletzten Urlaubstag handelte war das für mich nicht so wild und ich habe das boot nurnoch aus dem wasser holen lassen und auf den Hänger gepackt. Die Schuld für diesen Defekt war wohl ein Riss im Kühlerschlauch. Hat aber nichts mit den jetzt im Raum stehenden Vorwürfen zutun.

Die Bereitsteller waren die Geschäftsführer selbst, sie haben wohl keine angestellten.

Was vllt noch wichtig ist, der Verleiher hat den Schaden erst nach einer eigenen Probefahrt gemeldet, theorethisch müsste er doch demzufolge auch noch beweisen das der Schaden nicht bei seiner eigenen Fahrt danach entstanden ist oder?

Hatte mir jetzt überlegt dem Anwalt per mail zu antworten oder ihn anzurufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Padded):
Der Verleiher hatte das Boot selber gebracht
Seine Eile ist evtl. dein Glück.
Zitat (von Padded):
theorethisch müsste er doch demzufolge auch noch beweisen das der Schaden nicht bei seiner eigenen Fahrt danach entstanden ist oder?
Erstmal wirft er dir doch den Ball zu. ER will gar nichts beweisen.
Zitat (von Padded):
Hatte mir jetzt überlegt dem Anwalt per mail zu antworten oder ihn anzurufen.
Warum das? Ich kann keinen Anlass erkennen.

Warte doch bitte, was die Juristen hier garantiert noch schreiben. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Padded):
Hatte mir jetzt überlegt dem Anwalt per mail zu antworten oder ihn anzurufen.

Nicht empfehlenswert.
Laien reden sich da ganz schnell um Kopf und Kragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Padded
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Padded):
Hatte mir jetzt überlegt dem Anwalt per mail zu antworten oder ihn anzurufen.

Nicht empfehlenswert.
Laien reden sich da ganz schnell um Kopf und Kragen.


Danke für den Tipp. Vllt kann ich erstmal einfach nach den „Berichten/Nachweisen" fragen?

Die Zahlungsfrist würde ich nur ungern verstreichen lassen. Bin letztenendes auch bereit mich anwaltlich vertreten zu lassen aber würde eig lieber erstmal Bescheid geben. Der „Brief" kam per E-Mail...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Man könnte dem Anwalt schreiben (mit Zustellnachweis) das man den Anspruch nicht nachvollziehen kann und der Mandant doch mal bitte endlich Nachweise seiner unsubstantierten Behauptungen liefern möge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das kann man tun.
Muss man aber nicht.

Du kannst auch warten, bis vom Gegenüber etwas kommt, worauf du reagieren musst: Das wäre entweder eine Klageschrift oder ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Bei der derzeitigen Schilderung ist es eher unwahrscheinlich, dass so etwas kommt: der Verleiher hat vermutlich extra einen Anwalt schreiben lassen, damit seine Forderung substantiierter wirkt als sie eigentlich ist.

Also: Wenn sowas kommt, nimm dir selbst einen Anwalt und lass den erwidern. Die Kosten des Anwalts kannst du 8bzw. dein Anwalt für dich) dann von dem Fordern, der diese Kosten verursacht hat.

Wenn nichts kommt außer solcher zivilen Schreiben: spar dir das Geld für den Anwalt.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Sie selbst sollten allerdings nichts schreiben und auf keinen Fall anrufen oder sich anrufen lassen!

Wie oben gesagt, Sie liefern wahrscheinlich unbewusst und vor allem ungewollt Munition für die Gegenseite. Machen Sie überhaupt gar nichts, Sie müssen nicht auf den Brief des Anwalts antworten, auch nicht auf die folgenden Briefe, die höchstwahrscheinlich noch folgen werden und im Ton noch weitaus entschiedener klingen.

Wie oben gesagt, reagieren Sie erst, wenn etwas vom Gericht kommt, also die Klageschrift oder der Mahnbescheid. Vorher gehen Sie komplett auf Tauchstation.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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