Schadensersatzforderung vom vermieter

29. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Paule342
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadensersatzforderung vom vermieter

hallo.
ich habe vor einem jahr bei einem freund in seiner wg eine türe beschädigt. die hausverwaltung hat diese recht teuer ersetzen lassen 330€. ich habe die rechnung bekommen mit der zahlungsaufforderung. falls ich nicht zahle, so hiess es, bekäme ich einen mahnbescheid. dieser ist noch nicht gekommen obwohl die frist schon seit über 3 wochen verstrichen ist.
jetzt hat ein damaliger mitbewohner meines freundes eine zahlungsaufforderung bekommen. mein freund wohnt dort seit einem halben jahr nicht mehr. nun wendet sich der damalige mitbewohner bei meinem freund und will von ihm das geld bekommen, da ich der hausverwaltung mitgeteilt habe dass ich keine einkünfte und kein barvermögen habe, was ich auch belegen kann.
meine frage ist nun: kann mein freund noch dafür zur rechenschaft gezogen werden, weil er mal in dem mietvertrag dieser wohngemeinschaft stand??
kann der damalige mitbewohner geld von ihm einklagen?
bin ich jetzt raus aus der sache, da ich noch keinen mahnbescheid, wie angedroht bekommen habe?
ich hofe mir kann hier geholfen werden.
mfg paule

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

also was die Hausverwaltung da macht? komisch...komisch...

Der den Schaden verursacht hat der muß ihn auch bezahlen. Hast du keien private Haftpflichtversicherung zum damaligen Zeitpunkt gehabt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paule342
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo jogibear.
nein ich habe keine private haftpflicht versicherung gehabt.
was hat nun noch mein freund zu befürchten??
und wie schauts mit dem angedrohten mahnbescheid aus?
danke für die antwort schon mal


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ich sehe die Kette anders.
Die Hausverwaltung hält sich an den Mieter. Der ist Vertragspartner und auch dazu verpflichtet die Wohnung pfleglich zu behandeln und für mögliche Schäden aufzukommen. Bei mehreren Mietern kann sich dei Hausverwaltung einen aussuchen. Der wiederum kann sich das Geld vom eigentlichen Schädiger zurückholen.

1x Hilfreiche Antwort

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