Schadensersatzklage wegen Verletzung

30. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jicky
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadensersatzklage wegen Verletzung

Hiho, ich habe ein Problem ^^
Ich versuche mal soviele Infos zu geben wie möglich. Letztes Jahr im Sommer hatte ich eine Auseinandersetzung mit einem damals 17 jährigen, ich war damals 19. Im Laufe deser Auseinandersetzung habe ich mich gewehrt, da der 17 jährige äußerst aggressiv war (völlig betrunken) und habe ihn dabei versehentlich mit einer Bierflasche am Kopf getroffen. Daraufhin musste dieser 2 Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden (Gehirnerschütterung, Platzwunde).
Das Gerichtsverfahren ist dieses Jahr durchgegangen und es wurde ein Täter-Opfer-Ausgleich mit Einstellung des Verfahrens draus.
Nur jetzt schreibt mich die Krankenkasse des "Opfers" also des 17 jährigen an und verlangt knappe 830 €.
Daraufhin habe ich mich gewehrt und einen Brief zurückgeschickt und heute kam die erneute Antwort, wo sie eine Kostenteilung vorschlagen (das wären immernoch knapp 414€ ).
Die Frage die sich mir die ganze Zeit stellt, darf die Krankenkasse einfach so Geld fordern, wenn man nicht verurteilt wurde? Ein weiteres Problem besteht darin, dass ich erst dieses Jahr mit Schule fertig geworden bin und demnach nichteinmal diese 414€ zahlen könnte, und auch nicht wollte, wenn ich sie hätte...
Was kann ich machen, um das Geld nicht zahlen zu müssen?

Danke im Vorraus und MFG Jicky

-- Editiert von Jicky am 30.07.2007 13:36:25

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Du musst unterscheiden.
Die Sache wurde bisher nur strafrechtlich betrachtet.

Zivilrechtliche Schadensersatzanprüche sind etwas ganz anderes. Dort müsste in einem Verfahren geklärt werden, ob du schadensersatzpflichtig bist.

Entweder geht es gut aus und du musst nichts bezahlen oder du wirst verurteilt und dann entstehen deutlich höhere Kosten (Gericht/Anwälte etc.)

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#2
 Von 
Jicky
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heißt also, im Prinzip könnt ich es auf nen zivilrechtliches Verfahren ankommen lassen, und muss nicht befürchten, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Haustür steht?
Dürfen denn Krankenkassen überhaupt einfach so ne Rechnung ins Haus schicken? Bzw ist das einfach nur der Versuch das Geld zu kriegen nach dem Motto: "Es gibt bestimmt Dumme die das zahlen"?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Natürlich können Sie es darauf ankommen lassen.

Nur ist es nicht unwahrscheinlich, dass dort festgestellt wird, dass ein Schadensersatzanspruch besteht.

In diesem Fall müssen Sie ggfs. deutlich mehr zahlen und eben auch die Kosten des ganzes Prozesses.

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