Hallo,
wie schon in einen meiner Postes erwähnt , hatte Herr A im KH einen Unfall ( Sturtz über ein querliegendes Stromkabel von einem Staubsauger) >>> Schulterluxation >>> OP
Da der Sturtz nahe der Steckdose war , kann sich Herr A nicht mehr genau erinnern , ob er in einer Schlaufe hängen geblieben ist , oder die Reinigungskraft das Kabel etwas gespannt bzw. angezogen hat und er dann darüber gestolpert ist ....... nun läuft das ganze nun über Anwalt .
die gegnerische Versicherung macht den Eindruck , den Schaden nicht zu regulieren zu wollen , darauf hat mein Anwalt in einen ENTWURF-Schreiben der Versicherung gegenüber geäußert , da Herr A dann schweren Herzens , Strafanzeige gegenüber die Reinigungskraft wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen müßte , falls die Versicherung nicht doch noch einlenkt .
ist so eine Maßnahme sinnvoll , oder könnte es noch einen anderen Weg geben?
Gruß
Schadensregulierng ( Schmerzensgeld ) - Verkehrssicherungspflicht
15. Juli 2020
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Frage vom 15. Juli 2020 | 15:21
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 4x hilfreich)
Schadensregulierng ( Schmerzensgeld ) - Verkehrssicherungspflicht
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 15. Juli 2020 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32153 Beiträge, 5653x hilfreich)
Ich vermute, dein Anwalt hat Erfahrung, wie man solche Dinge angeht.
Bitte lass ihn für dich arbeiten.
#2
Antwort vom 15. Juli 2020 | 19:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120081 Beiträge, 39828x hilfreich)
Zitatda Herr A dann schweren Herzens , Strafanzeige gegenüber die Reinigungskraft wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen müßte , falls die Versicherung nicht doch noch einlenkt . :
Als ich das las, fragte ich mich "Was macht der Anwalt eigentlich beruflich?"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Juli 2020 | 10:32
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
spätestens wenn das Schreiben zugestellt wurde, kann sich der Anwalt wohl einen anderen Job suchen, da er dann seine Zulassung verlieren wird...
#4
Antwort vom 16. Juli 2020 | 13:28
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 4x hilfreich)
sorry , muß mal was schnell korrigieren bevor hier falsche Schlüsse gezogen werden
[....... falls die Versicherung nicht doch noch einlenkt ]
das ist meine persönliche Meinung ..... dieses stand NICHT mit im Entwurf-Schreiben
#5
Antwort vom 16. Juli 2020 | 14:01
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 6x hilfreich)
Also Ich vermute mal dass ein taktischer Zug vom Anwalt dahintersteckt
#6
Antwort vom 16. Juli 2020 | 14:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120081 Beiträge, 39828x hilfreich)
Zitatdieses stand NICHT mit im Entwurf-Schreiben :
Eventuell sollte man dann mal den Wortlaut zitieren der tatsächlich im Schreiben stand ...
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