Schadensregulierung - Haftpflichtschaden an meinem Wohnwagen

24. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Müller,Mi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensregulierung - Haftpflichtschaden an meinem Wohnwagen

Hallo,

habe einen Haftpflichtschaden an meinem Wohnwagen. Der Kostenvoranschlag war sehr hoch (1550 Euro). Dann kam ein Gutachter der Versicherung und hat den Schaden mit Hilfe einer anderen Werkstatt auf 600 Euro geschätzt. Jetzt meine Frage, was kann ich dagegen tun? Habe ich das Recht auf einen Anwalt? Auf ein Gegengutachten ?(wer übernimmt die Kosten?) Kann ich mir nicht die Werkstatt selber aussuchen, meine Werkstatt beult den Wohnwagen nicht aus, sondern will die Seite komplett reparieren, es geht laut der Werkstatt nicht auszubeulen. BItte antworten sie mir schnell.
Vielen Dank im vorraus und freundliche Grüße
Michael M.

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Rechtlich müssen Sie sich vom Schädiger nicht vorgeben lassen, wo und wie Sie den Schaden reparieren lassen. Es muß nur wirtschaftlich sein. Sollte der Schaden durch Ausbeulen restlos beseitigt werden können, dann wäre alles darüber hinausgehende nicht mehr wirtschaftlich und müßte vom Schädiger nicht ersetzt werden.

Darauf kommt es an.

Eine "Notreparatur" durch Ausbeuelen müssen Sie jedenfalls nicht dulden.

Bei meiner alten Kiste hatte ich das immer so gemacht, daß ich mit der Versicherung zunächst nach Gutachten abgerechnet habe.
Wenn ich das Geld hatte, bin ich zur nächsten freien Werkstatt gegangen und habe denen etwas vorgeheult von wegen "Gegen Laterne gesetzt" und "armer Student". Dann fällt regelmäßig auch die Reparatur günstiger aus, als wenn man denen etwas von Abrechnung über Versicherung erzählt. Das ist für die Werkstätten immer wie ein 6er im Lotto:)

Kommt aber natürlich immer darauf an, welche Ansprüche man an seine Sachen stellt ;)

Gruß
Harry!

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